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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit diesem Förderprogramm fördert die ILB die Maßnahmen zur Verbesserung der technischen Rahmenbedingungen zur pädagogischen Umsetzung des Basiscurriculums Medienbildung des neuen Rahmenlehrplans.
Ziel des Förderprogramms ist die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der technischen Rahmenbedingungen zur pädagogischen Umsetzung des Basiscurriculums Medienbildung des neuen Rahmenlehrplans.
Das Förderprogramm "Medienfit Sekundarstufe I" fördert Maßnahmen zur Verbesserung der technischen Rahmenbedingungen zur pädagogischen Umsetzung des Basiscurriculums Medienbildung des neuen Rahmenlehrplanes. Gefördert werden kann u. a. die Einrichtung einer (W-)LAN-Infrastruktur, Software, digitale Arbeitsgeräte, schulgebundene mobile Endgeräte, Anzeige und Interaktionsgeräte. Zusätzlich kann die Förderung zur Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen genutzt werden.
Gefördert werden Schulträger gemäß § 100 Abs. 2 und 3 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) sowie freie Träger von genehmigten Ersatzschulen.
Eine Antragstellung kann ausschließlich für die im Rahmen des Modellvorhabens ausgewählten weiterführenden Schulen erfolgen.
Förderfähig sind
Die Höhe der Zuwendung kann grundsätzlich maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Kommunen, die mit einem Haushaltssicherungskonzept gemäß § 63 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg arbeiten, erhalten bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung können ab sofort bis spätestens zum 30. Juni 2019 gestellt werden. Die Anträge sind in zweifacher Ausfertigung mit den entsprechenden Anlagen beim MBJS einzureichen.
Die Richtlinie tritt mit Wirkung zum 01. April 2019 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums helfen Ihnen gern bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Mit der Maßnahme darf frühestens nach Antragstellung begonnen werden.
Alle mit Hilfe der Zuwendung beschafften oder hergestellten unbeweglichen Gegenstände sind zehn Jahre, alle beweglichen Gegenstände über 410,00 EUR (Netto) sind fünf Jahre und alle beweglichen Gegenstände bis 410,00 EUR (Netto) sind zwei Jahre für den Zuwendungszweck gebunden.
Bei Baumaßnahmen sind die VV Nr. 6 zu § 44 LHO zu beachten.
Kurzinformation (PDF 44 kB) In Info-Korb legen
Richtlinie (PDF 47 kB) In Info-Korb legen
Richtlinie Anlage 1 (PDF 35 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme (PDF 20 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU (PDF 44 kB) In Info-Korb legen
Anlage Sicherheitsleistungen (PDF 1,21 MB) In Info-Korb legen
Antrag Medienfit Sekundarstufe I (PDF 1,28 MB) In Info-Korb legen
Einzelvollmacht (DOCX 11 kB) In Info-Korb legen
Mittelabruf Medienfit Sekundarstufe I (PDF 1,2 MB) In Info-Korb legen
Verwendungsnachweis Medienfit Sekundarstufe I (PDF 1,23 MB) In Info-Korb legen
Vollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Auftragsvergabeliste (XLSX 40 kB) In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu Ausgabebelegen (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Bearbeitungshinweise Rechnungsliste (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen
Rechnungsliste (XLS 1,33 MB) In Info-Korb legen
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen, BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Informationsblatt Datenschutz (PDF 66 kB) In Info-Korb legen