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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Mit dem Förderprogramm RENplus 2014 – 2020 können Energieeffizienz-Projekte im gewerblichen und kommunalen Bereich gefördert werden.
RENplus 2014 – 2020 umfasst vielfältige Fördermöglichkeiten, die sich aufteilen in:
Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben der Allgemeinen Gruppengleichstellungsverordnung - AGVO (fachspezifische Europäische Beihilferechtsvorgaben)oder der De-minimis-Verordnung. Eine Förderung nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung ist grundsätzlich für alle investiven Maßnahmen mit einer Förderquote von bis zu 80 Prozent möglich