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Fördermöglichkeiten für Kommunen und Unternehmen

Mit dem Förderprogramm RENplus 2014 – 2020 können Energieeffizienz-Projekte im gewerblichen und kommunalen Bereich gefördert werden.

RENplus 2014 – 2020 umfasst vielfältige Fördermöglichkeiten, die sich aufteilen in:

  • investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz
  • nicht investive Maßnahmen, wie Konzepte, Studien und Beratungen
  • Begleitende Maßnahmen
  • Einzelfallentscheidung

Investive Maßnahmen


Fördermöglichkeiten für Organisationen, die im Zusammenhang mit der Maßnahme nicht wirtschaftlich tätig sind Juristische Personen des öffentlich und privaten Rechts, Einzelunternehmen Förderhöchstbetrag je Einzelmaßnahme
Energieeffizienz in technischen Prozesse 80% 15.000.000 €
Energieeffizienz in bestehenden Nichtwohngebäuden und städtischen Quartieren 80% 10.000.000 €
Energierückgewinnungssysteme 80% 15.000.000 €
Neuerrichtung öffentlicher Nichtwohngebäude 80% 15.000.000 €
Stromspeicher 80% 15.000.000 €
Kälte- und Wärmespeicher 80% 5.000.000 €
Wasserstoffspeicher 80% 12.000.000 €
Speicherlösung E-Mobilität 80% 1.500.000 €
KWK-Anlagen bis 1 MW 80% 500.000 €
Integration und Nutzung erneuerbarer Energien bei technischen Prozessabläufen, im Gebäudebestand und städtische Quartieren 80% 15.000.000 €
Fernwärme-/Fernkältesysteme ältesysteme (Erzeugungsanlage) 80% 20.000.000 €
Fernwärme-/Fernkältesysteme (Verteilnetz) 80% 20.000.000 €
Intelligente Nieder- und Mittelspannungsverteilersysteme 80% 5.000.00 €
Errichtung und Netzanschluss von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge 80% 500.000 €

Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben der Allgemeinen Gruppengleichstellungsverordnung - AGVO (fachspezifische Europäische Beihilferechtsvorgaben)oder der De-minimis-Verordnung. Eine Förderung nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung ist grundsätzlich für alle investiven Maßnahmen mit einer Förderquote von bis zu 80 Prozent möglich

Nicht investive Maßnahmen


Fördermöglichkeiten für Organisationen, die im Zusammenhang mit der Maßnahme nicht wirtschaftlich tätig sind Juristische Personen des öffentlich und privaten Rechts, Einzelunternehmen Förderhöchstbetrag je Einzelmaßnahme
Erarbeitung/Erstellung von Konzepten und Studien 80% 200.000 €
Fortschreibung Regionaler Energiekonzepte 80% 200.000 €
Umsetzung Regionaler Energiekonzepte 80% 150.000 €
Informations- und Kommunikationsmaßnahmen 80% 50.000 €
Begleitende Maßnahmen 80% 2.000.000 €
Einzelfallentscheidung Bis zu 1.200 EUR für jede eingesparte Tonne CO2/ p. a. 3.000.000 €
Fördermöglichkeiten für Organisationen, die im Zusammenhang mit der Maßnahme wirtschaftlich tätig sind Juristische Personen des öffentlich und privaten Rechts, Einzelunternehmen
Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen
Energieeffizienz in technischen Prozessen 55 % 45 % 35 %
Energieeffizienz in bestehenden Nichtwohngebäuden 55 % 45 % 35 %
Energierückgewinnungssysteme 55 % 45 % 35 %
Stromspeicher
20 %
55 %
70 %
55 %
80 %

10 %
45 %
60 %
45 %
80 %

-
35 %
50 %
35 %
80 %
Kälte- und Wärmespeicher
Wasserstoffspeicher
Speicherlösung E-Mobilität 80 % 80 % 80 %
KWK-Anlagen bis 1 MW 70 % 60 % 50 %
Integration und Nutzung erneuerbarer Energien bei technischen Prozessabläufen, im Gebäudebestand und städtische Quartieren 70 %
55 %

60 %

45 %

50 %

35 %
Fernwärme-/Fernkältesysteme (Erzeugungsanlage) 70% 60 % 50 %
Fernwärme-/Fernkältesysteme (Verteilnetz) 80%
70%
60%

80%
70%
60%

80%
70%
60%
Intelligente Nieder- und Mittelspannungsverteilersysteme
80 %
80 % 80 %
Errichtung und Netzanschluss von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge 60 % 60 % 60 %
Fördermöglichkeiten für Organisationen, die im Zusammenhang mit der Maßnahme wirtschaftlich tätig sind Förderhöchstbeträge je Maßnahme
Energieeffizienz in technischen Prozessen 15.000.000 €
Energieeffizienz in bestehenden Nichtwohngebäuden 10.000.000 €
Energierückgewinnungssysteme 15.000.000 €
Stromspeicher 15.000.000 €
Kälte- und Wärmespeicher 5.000.000 €
Wasserstoffspeicher 12.000.000 €
Speicherlösung E-Mobilität 200.000 €
KWK-Anlagen bis 1 MW 500.000 €
Integration und Nutzung erneuerbarer Energien bei technischen Prozessabläufen, im Gebäudebestand und städtische Quartieren 15.000.000 €
Fernwärme-/Fernkältesysteme (Erzeugungsanlage) 20.000.000 €
Fernwärme-/Fernkältesysteme (Verteilnetz) 20.000.000 €
Intelligente Nieder- und Mittelspannungsverteilersysteme 5.000.000 €
Errichtung und Netzanschluss von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge 500.000 €

Nichtinvestive Maßnahmen

Fördermöglichkeiten für Organisationen, die im Zusammenhang mit der Maßnahme wirtschaftlich tätig sind Juristische Personen des öffentlich und privaten Rechts, Einzelunternehmen und Personen der gewerblichen Wirtschaft, die im Bezug auf die Fördermaßnahme wirtschaftlich tätig sind
Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen
Erarbeitung/Erstellung von Konzepten und Studien 70 % 60 % 50 %
Energieaudits nach DIN EN 16247 – 1 70 % 60 % -
Energieberatungsdienstleistungen 50 % 50 % -
Fördermöglichkeiten für Organisationen, die im Zusammenhang mit der Maßnahme wirtschaftlich tätig sind Förderhöchstbeträge je Maßnahme
Erarbeitung/Erstellung von Konzepten und Studien 200.000 €
Energieaudits nach DIN EN 16247 – 1 50.000 €
Energieberatungsdienstleistungen 50.000 €
Begleitende Maßnahmen 70 % 60 % 50 % 2.000.000 €
Einzelfallentscheidung Bis zu 750 EUR für jede eingesparte Tonne CO2/ p.a. 3.000.000 €

Ansprechpartner Energieeffizienzförderung

  • Alexandra Nawrocki Referat Energie/Netzwerke
    Tel.: 0331 660-1650
    E-Mail Kontakt
  • Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH, Bereich WFBB Energie
    Tel.: 0331 730 61-410
    Fax: 0331 730 61-229
    Webseite
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