Hauptinhaltsbereich

Häufig gestellte Fragen zu ProFIT

1. Wie verläuft die Antragstellung bei ProFIT und wie lange muss ich auf meinen Bescheid warten ?

Die Antragstellung umfasst grundsätzlich zwei Phasen:

  1. Projektskizzenphase
  2. Antragsphase

In der Projektskizzenphase wird eine Projektidee entwickelt, welche unter Einbeziehung des fachlichen Gutachters, i.d.R. der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH, zum eigentlichen Projektantrag reift.

Der erarbeitete Projektantrag ist anschließend bei der ILB einzureichen und bildet die Grundlage für die kaufmännisch/finanzielle und zuwendungsrechtliche Prüfung des Projekts durch die ILB sowie die fachliche Prüfung durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH. Im Rahmen der Antragstellung erfolgt grundsätzlich ein Beratungs- und Finanzierungsgespräch zwischen dem potentiellen Antragsteller, der ILB und der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH.

Nach Eingang des formgebundenen Antrages bei der ILB werden die Fördervoraussetzungen abschließend geprüft. Über die Gewährung von Zuwendungen und die im Einzelfall maßgeblichen Regelungen entscheidet die ILB unter Einbeziehung des Förderausschusses (Ausschuss für Innovationen).

2. Wann kann frühestens mit dem ProFIT-Projekt begonnen werden ?

Das Projekt darf vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Als Beginn ist jeder Vertragsabschluss und das Leisten von Projektstunden zu werten.

3. Welche Rolle spielt der Fachgutachter ?

Der unabhängige externe Fachgutachter prüft und bewertet die eingereichten Projekte aus wissenschaftlich-technischer Sicht sowie hinsichtlich der Marktpotentiale. Im Rahmen der fachlichen Einschätzung nehmen die Fachgutachter die Zuordnung der Arbeitsinhalte zu den verschiedenen Innovationsphasen vor, die die Grundlage für die Festsetzung der Finanzierungsform (Zuschuss oder/ und Darlehen) darstellt.

4. Welche Anforderungen werden an den Innovationsgehalt eines Innovationsvorhaben gestellt ?

Grundsätzlich wird zwischen den Phasen industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und Markteinführung unterschieden. Bei Projekten im Rahmen der industriellen Forschung muss der aktuelle Stand der Technik überschritten werden. Bei Entwicklungsprojekten und Projekten des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und -einführung sind die Alleinstellungsmerkmale der Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen von besonderer Bedeutung. Der fachliche Gutachter ist Ihnen hierbei ein hilfreicher Ansprechpartner.

5. Welche Kriterien gelten für die Festlegung der Förderart ?

Die Förderart wird in Abhängigkeit der folgenden verschiedenen Phasen des Innovationsprozesses festgelegt.

  1. Industrielle Forschung: zielgerichtete Gewinnung neuer Erkenntnisse
    • Arbeiten im Labormaßstab z.B. Materialforschung, Tests
    • Herstellung von Labor- bzw. Funktionsmustern, Demonstrationsmodellen und Prototypen in Laborumgebung
    • Programmierung von Algorithmen, Entwicklung von Programmiersprachen, Betriebssystemen
  2. Experimentelle Entwicklung: Anwendung vorhandener Erkenntnisse
    • Bau von Prototypen und Pilotanlagen
    • Konstruktionsleistungen und technisches Produktdesign
    • Produktbezogene Durchführung von Tests und Entwicklung von Testverfahren
    • Erprobung von Herstellungsprozessen
  3. Produktionsaufbau / Marktvorbereitung / Markteinführung: Umsetzung von F&E-Ergebnissen
    • Erstellung Marketingkonzepte
    • Marktanalysen und Tests
    • Aufbau Produktmanagement bzw. Vertrieb
    • Marketingaktivitäten
    • Zertifizierungen und Beratung zu Normungsfragen
    • Herstellung der Serienreife
  4. Für die Phase der industriellen Forschung wird vor dem Hintergrund, dass die Projektergebnisse eine geeignete Basis für die Entwicklung technisch neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen darstellen, grundsätzlich ein Zuschuss gewährt. Die Phasen "experimentelle Entwicklung" sowie "Produktionsaufbau, Marktvorbereitung und Markteinführung" werden aufgrund ihrer Produkt-/Marktnähe in der Regel mit Darlehen gefördert.

    Die Zuordnung der Projekttätigkeiten und -ausgaben zu den Innovationsphasen ist daher von erheblicher Bedeutung.

    Die Planung Ihres Vorhabens erfolgt in Arbeitspaketen, wobei jedes Arbeitspaket genau einer Phasen zugeordnet sein sollte. Die Abrechnung erfolgt dann später nach Arbeitspaketen.

    6. Welche Konditionen bietet ProFIT bei Darlehen ?

    Bei kleinen und mittleren Unternehmen werden die Fördermittel zur Finanzierung von Projekten in den Phasen der experimentellen Entwicklung sowie des Produktionsaufbaus, der Markteinführung und Marktvorbereitung in Form von zinsvergünstigten Darlehen in Höhe von bis zu 3 Mio EUR der förderfähigen Ausgaben je Projekt vergeben.

    Für die zinsverbilligten Darlehen gelten folgende Konditionen:

    • Die Laufzeit der Darlehen beträgt bis zu 10 Jahre
    • In der Regel können unter Berücksichtigung der Einhaltung der Beihilfewerte Darlehen ab 1 % Zinsen gewährt werden.
    • Es können bis zu 3 tilgungsfreie Jahre (maximaler Durchführungszeitraum) gewährt werden, danach sind die Darlehen halbjährlich zu tilgen.
    • Die Tilgung errechnet sich aus der Laufzeit der Darlehen (maximal 10 Jahre).
    • Die Besicherung des Darlehens erfolgt im Regelfall durch anteilige selbstschuldnerische Bürgschaften der maßgeblichen Gesellschafter. Auf die Stellung von Bürgschaften kann verzichtet werden, wenn sich die Gesellschafter in angemessenem Umfang an der Projekt- bzw. Unternehmensfinanzierung beteiligen.
    • Für Produktionsaufbau, Marktvorbereitung und Markteinführung werden Darlehen als De-minimis-Beihilfe gewährt. Zur Ermittlung des Subventionswertes wird auf Frage 7 verwiesen.
    • Eine Übersicht zu den Konditionen bzw. Auszahlungsmodalitäten erhalten Sie in dem Programm.

    7. Wie ermittelt sich der Subventionswert für das ProFIT Darlehen?

    Der Subventionswert ermittelt sich aus dem Wert der Zinsverbilligung für die bewilligten Darlehen. Hieraus kann eine Begrenzung der Darlehenshöhe und der Zinssätze resultieren. Die ILB erstellt Ihnen gern in einem persönlichen Beratungsgespräch einen Finanzierungsvorschlag.

    8. Welche Sicherheiten müssen für ProFIT Darlehen erbracht werden ?

    Die Besicherung der ProFIT Darlehen erfolgt in der Regel über eine anteilige selbstschuldnerische Bürgschaft (Höchstbetragsbürgschaft) der maßgeblichen Gesellschafter.

    Von der Besicherung durch eine Bürgschaft kann abgesehen werden, sofern sich die Gesellschafter angemessen an der Projekt- bzw. Unternehmensfinanzierung beteiligen.

    9. Wird jeder Antrag im Ausschuss entschieden ?

    Grundsätzlich wird jeder ProFIT-Antrag in einer monatlich stattfindenden nicht-öffentlichen Ausschusssitzung entschieden.

    10. Kann ich das Förderprogramm ProFIT mit anderen Förderprogrammen kombinieren ?

    Die Kombination des Zuschusses oder Darlehens aus ProFIT Brandenburg mit Fördermitteln aus anderen Programmen ist in der Regel möglich. Voraussetzung für die Kombination ist jedoch, dass die von der EU-Kommission maximal zulässigen Beihilfeintensitäten nicht überschritten werden.

    11. Wie lange dauert der Prozess bis zur Entscheidung bei ProFIT?

    Die Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Unterlagen beeinflussen maßgeblich die Dauer der Antrags- und Entscheidungsphase. Eine Entscheidung innerhalb von ca. 3 Monaten ist bei entsprechender Vollständigkeit möglich.

    12. Was sind die Auszahlungsvoraussetzungen für ProFIT?

    Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben können die Auszahlungsvoraussetzungen je nach Finanzierungsart variieren.

    Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage der Belegliste bzw. Rechnungsliste, der Rechnungs- und Zahlungsbelege sowie der Erfüllung der im Zuwendungsbescheid festgelegten projektspezifischen Auflagen.

    Die Auszahlung der ersten Darlehenstranche erfolgt nach Erfüllung der im Darlehensvertrag festgelegten projektspezifischen Auflagen ohne Vorlage von Belegliste bzw. Belegen. Ab der zweiten Darlehenstranche ist die Belegliste bzw. Rechnungsliste vorzulegen. Rechnungs- und Zahlungsbelege sind nur auf Anforderung stichprobenartig einzureichen.

    Die indirekten Ausgaben werden als Pauschale von 15% der förderfähigen direkten Personalausgaben gefördert. Hierfür entfällt die Vorlage von Rechnungs- und Zahlungsbelegen im Mittelabruf.

    13. Was hat sich im Vergleich zum Vorgängerprogramm bei ProFIT geändert ?

    Gegenüber den bisherigen Förderprogrammen für innovative Vorhaben ist nun auch die Inanspruchnahme von Darlehen möglich. Es werden neben den bisherigen Phasen, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, auch die Marktvorbereitung und die Markteinführung gefördert. Es ergibt sich somit ein höherer Mitfinanzierungsanteil durch die ILB. Die Zuwendungsempfänger benötigen somit deutlich weniger Eigenmittel als bisher.

    Die Konditionen für die Darlehen sind sehr attraktiv: geringe Zinssätze, lange Laufzeiten mit tilgungsfreien Anlaufjahren, in der Regel sind die Darlehen auch ohne Besicherung.

    Die Abrechnung der Darlehen ist relativ unkompliziert, keine Vorlage von Originalbelegen (nur auf Anforderung). Die Auszahlung der Darlehen erfolgt vorschüssig. In Kombination mit Darlehen erfolgt auch die Auszahlung des Zuschusses vorschüssig (2 Monate im voraus).

    Zudem erhalten Sie bereits im Vorfeld und während der Projektdurchführung kostenlose fachliche und finanzielle Beratung.

Ansprechpartner Innovationsförderung

  • Portrait El Shorafa Nabegh Nabegh El Shorafa Investitionsbank des Landes Brandenburg
    Innovation
    Tel.: 0331 660-1634
    Fax: 0331 6606-1666
    E-Mail Kontakt
  • Dr. Jens Unruh Dr. Jens Unruh Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
    Innovation
    Tel.: 0331 73061-331
    Fax: 0331 73061-339
    E-Mail Kontakt

Investition in Ihre Zukunft