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Mittwoch, 23. Januar 2019

ILB-Pressestatement anlässlich der 46. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 23.01.2019

ILB-Pressestatement anlässlich der 46. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 23.01.2019

Zu den in der rbb-Sendung "Brandenburg Aktuell" vom 16. Januar 2019 und in der Folge in anderen Medien verbreiteten Vorwürfen gegen eine ehemalige ILB-Mitarbeiterin und die Förderbank, erklärt die ILB:

1. Der in der rbb-Sendung dargestellte Sachverhalt ist nicht neu. Der Vorstand der ILB hatte die durch den rbb erstmals am 07.02.2017 um 19:39 Uhr erhobenen Vorwürfe gegenüber einer ILB-Mitarbeiterin sehr ernst genommen und die eigene Compliance-Stelle bereits am 8. Februar 2017 - und damit unmittelbar nach Kenntnisnahme des Vorwurfs - mit der Klärung des Sachverhalts beauftragt. Die weitere Vorgehensweise hat der ILB-Vorstand mit dem ILB-Verwaltungsratsvorsitzenden abgestimmt.

2. Die ILB verfolgt den Grundsatz höchstmöglicher Transparenz und ist selbstverständlich Recht und Gesetz verpflichtet. Die Überwachung der Geschäftsführung erfolgt gemäß ILB-Gesetz durch den Verwaltungsrat. Die ILB unterliegt der Fachaufsicht der Ministerien sowie der Staatsaufsicht. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl externer Prüfungsorgane: Allein im letzten Jahr war die ILB insgesamt rund 60 System- und Bankenprüfungen von den unterschiedlichsten Institutionen unterworfen. Mitglieder des Landtages haben Akteneinsichtsrecht gemäß der Landesverfassung. Eine weitere externe Kontrolle der ILB erfolgt durch Akteneinsichts- und Informationsrechte Dritter gemäß Brandenburger Landesverfassung, Verwaltungsverfahrensgesetz, Brandenburger Pressegesetz und dem AIG.

3. Weder die Compliance-Untersuchung noch eine externe arbeitsrechtliche Überprüfung hatten Anhaltspunkte ergeben, die die erhobenen Vorwürfe gegen die ehemalige ILB-Mitarbeiterin bestätigen würden. Der Compliance-Bericht wurde den Mitgliedern des Verwaltungsrates übermittelt und in der Verwaltungsratsitzung am 01.06.2017 von der Compliance-Beauftragten der ILB vorgestellt. Die Compliance-Regelungen der ILB und die Ergebnisse des Berichtes wurden intensiv diskutiert und vom Verwaltungsrat zur Kenntnis genommen. Einzelne Mitglieder des Landtages haben den Compliance-Bericht in der ILB in der vollständigen Fassung eingesehen.

4. Der rbb hat gegenüber der ILB 21 Akteneinsichtsgesuche gestellt. Lediglich in zwei Fällen hatte die ILB zunächst keine Akteneinsicht gewährt. In einem der Fälle hat die Staatsanwaltschaft der ILB am 22.01.2019 nun die Freigabe zur Akteneinsicht erteilt. In Hinblick auf den Compliance-Bericht hat die ILB aufgrund von Schutzrechten Dritter, die die ILB zu beachten hat, Akteneinsicht nur mit Schwärzungen gewährt. Über den Umfang der Schwärzung erfolgt derzeit eine gerichtliche Klärung vor dem OVG Berlin-Brandenburg. Damit hat die ILB in 20 von 21 Fällen Akteneinsicht gewährt.

5. Die ILB hat die in der rbb-Berichterstattung erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit den Fördervorhaben der Familie von Hertzberg - wie angekündigt - einer erneuten Prüfung unterzogen Nach einer ersten Durchsicht dieser Akten durch eine Expertin aus dem Förderbereich Wirtschaft, die seinerzeit nicht mit den in Rede stehenden Fördervorhaben betraut war, kommt die ILB zu der Einschätzung, dass die Fördervorhaben zuwendungsrechtlich korrekt bearbeitet worden sind.

Es entsprach der üblichen Verwaltungspraxis, Versicherungen in der Bauphase, die bilanziell aktiviert wurden, als förderfähig anzuerkennen. Diese Verwaltungspraxis wird heute nicht mehr angewendet. Bei den insgesamt sechs Förderanträgen der Finow Automotive GmbH sowie den zwei Anträgen der Walzwerk Finow GmbH waren keine Versicherungsbeträge in den Abrechnungen der Fördermittel enthalten.

In dem in der rbb-Berichterstattung thematisierten Förderantrag der Fördernehmerin ist eine Bauleistungsversicherung des Versicherungsmaklers über 1.198,93 Euro enthalten, die als Baunebenkosten förderfähig eingestuft wurde.

Auch die angesprochenen Sachverhalte zur KMU-Betrachtung und den Grundstücksverhältnissen des Fördervorhabens Café Wildau hat die ILB erneut geprüft. Auch diese erwiesen sich nach der Förderrichtlinie des Landes als zulässig.

6. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat die ILB am 18. Januar 2019 erstmalig darüber informiert, dass sie die Einleitung von Ermittlungen gegen die ehemalige ILB-Mitarbeiterin prüft. Die Staatsanwaltschaft hat dazu Unterlagen angefordert, um eine Vorprüfung vorzunehmen. Selbstverständlich wird die ILB der Staatsanwaltschaft dafür alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen.

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