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Freitag, 17. April 2020

Kita-Notfallbetreuung wird ausgeweitet – Schulen werden für Abschlussklassen schrittweise geöffnet

Kita-Notfallbetreuung wird ausgeweitet – Schulen werden für Abschlussklassen schrittweise geöffnet

Zur Umsetzung des Beschlusses von Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15. April 2020 hat das Brandenburger Kabinett heute in Potsdam Änderungen der Brandenburger Eindämmungsverordnung beschlossen. In den allgemeinen Weisungen des Gesundheitsministeriums (MSGIV) sind für die Bereiche Kita und Schule schrittweise Öffnungen enthalten.

Bildungs- und Jugendministerin Britta Ernst: „Eine Lockerung der bisher zwingend notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie können nur äußerst verantwortungsvoll, mit zeitlichem Vorlauf und schrittweise erfolgen. Gleich-zeitig wollen wir die Kita-Notfallbetreuung ausweiten und vor allem Schülerinnen und Schüler, die kurz vor einem Schulabschluss stehen, bestmöglich darauf vorbe-reiten.“

Kindertagesbetreuung – Kitas

Die Kitas bleiben weiter geschlossen. Die Notfallbetreuung wird ab 27. April aus-geweitet. Es bleibt beim Vorrang der häuslichen Betreuung. Grundvoraussetzung für eine Notfallbetreuung bleibt, dass die Sorgeberechtigten eine Betreuung nicht organisieren können.

Die sogenannte Ein-Eltern-Regelung, nach der es für den Anspruch auf Notfallbetreuung des Kindes ausreicht, wenn ein Elternteil in einer definierten Berufsgruppe arbeitet, wird für berufstätige Eltern in kritischen Infrastrukturen ausgeweitet. (Die konkreten Berufsgruppen sind in beiliegender Anlage benannt.) Der Notfall-Betreuungsanspruch besteht zudem – unabhängig von einer Tätigkeit in kritischen Infrastrukturen – für Alleinerziehende, wenn eine häusliche oder private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Diejenigen, deren Kinder bereits in der Notfallbetreuung sind, müssen keinen neuen Antrag stellen.

Die Landrätinnen und Landräte sowie die Oberbürgermeister können die genannten kritischen Infrastrukturbereiche sowie das Verfahren konkretisieren. Sie können weitere Fälle der Notfallbetreuung zulassen, wenn eine Betreuung durch die Sorge-berechtigten nicht möglich ist, ein Notfallbetreuungsplatz zur Verfügung und ein Interesse daran besteht, dass die Sorgeberechtigten ihrer Berufstätigkeit nachgehen können.

Die Gruppengröße soll für Kinder im Krippenalter und in der Kindertagespflege (0 bis 3 Jahre) wie bisher bei höchstens 5 Kindern liegen. Die Gruppengröße für Kindergärten und Horte (über 3 bis 12 Jahre) können – abhängig von den regiona-len Gegebenheiten – davon abweichen.

Der Hort wird – neben der Notfallbetreuung – für die Schulkinder angeboten, denen pädagogische Angebote an den Schulen gemacht werden.

Schule

Die Schulen werden schrittweise geöffnet für Schülerinnen und Schüler, die kurz vor dem Schulabschluss stehen. Dabei müssen die geltenden Abstandsregeln strikt eingehalten sowie Hygienekonzepte der Schulen vorgelegt werden.

Ab 27. April werden die Abschlussklassen, die in diesem Jahr den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Erweiterte Berufsbildungsreife machen, wieder unterrichtet. Das betrifft die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 an Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien sowie Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „Lernen“ und „Sehen“.

Berufliche Schulen (Oberstufenzentren/OSZ) werden ab 27. April vorrangig Abschlussprüfungen durchführen, und zwar an der Fachschule Sozialwesen, Berufsfachschule Soziales, Berufsfachschule Landesrecht sowie Fachschule Technik und Wirtschaft. In der Fachoberschule (FOS) findet der Unterricht im 2. Jahrgang in den Prüfungsfächern sowie die anschließende Prüfung der Fachhochschulreife statt. In der Berufsschule wird das 3. Lehrjahr zwecks Prüfungsvorbereitung unterrichtet.

Ab 4. Mai werden Klassen, deren Schülerinnen und Schüler im nächsten Jahr einen Schulabschluss anstreben, wieder unterrichtet. Das betrifft:

  • die Jahrgangsstufe 9 an Oberschulen, Gymnasien und Gesamtschulen,
  • die Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und
  • die Jahrgangsstufe 12 an Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien (OSZ), da sich diese Schülerinnen und Schüler im 1. Schuljahr der Qualifikationsphase für das Abitur befinden.

An den Grundschulen wird die Jahrgangsstufe 6 ab 4. Mai wieder unterrichtet, um die Schülerinnen und Schüler auf den Übergang in eine weiterführende Schule vorzubereiten. Die Jahrgangsstufe 5 wird ab 11. Mai wieder unterrichtet.

Die schriftlichen Abiturprüfungen finden – wie von der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) beschlossen – statt. Die Hauptprüfungstermine liegen in Brandenburg zwischen 20. April und 5. Mai.

Für Kinder, die durch Homeschooling nicht gut erreicht werden, können die Schulen ab 4.Mai ein pädagogisches Präsenz-Angebot an Grundschulen und in der Se-kundarstufe I (Klassen 7 bis 10) anbieten, wenn die Rahmenbedingungen zu Ab-standsregeln, Lerngruppen und Hygiene geklärt sind.

Das alles geht nur unter strengen Auflagen und Vorsichtsmaßnahmen: Das Bildungsministerium wird einen Vorschlag unterbreiten, wie die Abstandsregeln durch Teilung der Lerngruppen in den jeweiligen Jahrgängen umgesetzt werden. Der Stundenplan wird angepasst. Eine ausschließliche Beschränkung auf die Kernfä-cher wird es nicht geben. Für die Pausengestaltung werden die Schulen Konzepte erarbeiten, um das Einhalten der Abstandsregeln sicherzustellen. Die Mischung von Lerngruppen soll vermieden, klassenübergreifende Arbeitsgemeinschaften sollen ausgesetzt werden. Jede Schule wird, soweit nicht schon erfolgt, einen Hygieneplan auf der Basis einer Handreichung in Abstimmung mit den Schulträgern erstellen bzw. die vorhandenen Hygienepläne den aktuellen Erfordernissen entsprechend anpassen. Diese Regelungen werden unter Berücksichtigung des noch zu fassen-den Beschlusses der KMK, der zum 29. April erfolgen soll, festgelegt.

Die Schul-Cloud wird ab sofort auf weitere Schulen ausgeweitet: Zu den bislang 54 Schulen der zweijährigen Pilotierungsphase kommen 170 weitere interessierte Schulen (in öffentlicher und freier Trägerschaft) sowie die drei Studienseminare in Potsdam, Cottbus und Bernau. Nach den Osterferien werden weitere 115 Schulen folgen. Zum kommenden Schuljahr 2020/21 sollen zirka 170 weitere Schulen Zugang zur Schul-Cloud bekommen.

Die bestehende Notfallbetreuung wird angepasst. Die Wohnheime und Internate (Oberschulen/OSZ, Spezialschulen) nehmen ihren Betrieb entsprechend der schulischen Angebote wieder auf.

Stationäre Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe. Elternarbeit soll wieder stattfinden. Eine Lockerung des Besuchsverbots in den stationären Einrichtungen kann unter Wahrung der Hygienestandards erfolgen. Ebenso können (einge-schränkt) Heimfahrten erfolgen.

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