Mikrokredit Brandenburg

Mikrokredit Brandenburg
Überblick
Mit dem Förderprogramm Mikrokredit Brandenburg unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB kleine und mittlere Unternehmen wie Existenzgründer und Unternehmensnachfolger sowie junge Unternehmen durch die Gewährung eines zinsverbilligten Darlehens.
Fördernehmer | Existenzgründer und junge Unternehmen in den ersten zehn Jahren nach Gründung sowie Unternehmensnachfolger |
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Förderthemen | Finanzierung von betrieblich bedingten Investitionsgütern und Betriebsmitteln |
Förderart | Darlehen |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Das Ziel des Programms ist:
- die Unterstützung von Gründungsvorhaben, Unternehmensnachfolgen und jungen Unternehmen zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung im Land Brandenburg
- die Förderung der Fähigkeit von KMU, sich am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte sowie am Innovationsprozess zu beteiligen
Aktuelle Meldungen
Ab 1. April 2023 geändertes Antragsverfahren für den Mikrokredit Brandenburg
Zum 1. April 2023 hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) die Finanzierungsgrundsätze für den Mikrokredit Brandenburg überarbeitet.
Anträge können ab dem 1. April 2023 nur noch über das Kundenportal der ILB unter www.ilb.de gestellt werden (siehe Online-Antragstellung).
Neu ist auch, dass sich die Antragstellenden erst nach vollständiger Vorlage aller antragsrelevanten Unterlagen für eine Beratung und Fertigung einer Stellungnahme an eine fachkundige Stelle wenden müssen, die dann die regionalen Marktchancen des Produktes der Dienstleistung bestätigt.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm Mikrokredit finanziert kleine und mittlere Unternehmen sowie natürliche Personen,
- bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung die Gründung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt
- die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb ausüben bzw. beabsichtigen diese auszuüben
- bei denen sich die bestehende oder zukünftige Betriebsstätte oder der Hauptsitz im Land Brandenburg befindet
- deren Investitionen bzw. Vorhaben im Land Brandenburg durchgeführt werden.
Wer wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden:
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Unternehmen im Bereich Landwirtschaft und Fischerei
- Rechts- und Patentanwälte, Notare, Wirtschafts- und Buchprüfer
- Personen oder Unternehmen, die Finanzdienstleistungen anbieten sowie Finanzunternehmen
- Vermittler und Makler
- Anbieter von Glücksspielen und Lotterien sowie Spielhallen und ähnliche Unternehmen
- Kfz-Handel
- Charterbootvermietung und -vermittlung.
Was wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm Mikrokredit finanziert betrieblich bedingte Investitionsgüter und Betriebsmittel.
Wer oder was wird nicht gefördert?
- Umschuldungen sowie der Erwerb von Grundstücken
- die Stilllegung oder der Bau von Kernkraftwerken
- Investitionen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus Tätigkeiten, die in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG aufgeführt sind
- die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak und Tabakerzeugnissen
- Investitionen in Flughafeninfrastruktur, es sei denn sie haben einen Bezug zum Umweltschutz oder sie werden von den notwendigen Investitionen zur Abmilderung oder Verringerung der negativen ökologischen Auswirkungen der Flughafeninfrastruktur begleitet (Art. 3 Abs. 3 VO (EU) Nr. 1301/2013)
- Antragsteller, die mit ihrer/ihrem Geschäftsidee/Vorhaben menschenverachtendes, rassistisches, extremistisches oder sexistisches Gedankengut lehren oder in sonstiger Weise verbreiten
- Sachleistungen in Form von Erbringung von Arbeitsleistungen und Bereitstellung von Waren, Dienstleistungen, Grundstücken und Immobilien, für die keine durch Rechnungen oder gleichwertige Belege nachgewiesene Barzahlung erfolgt ist (Art. 69 VO (EU) Nr. 1303/2013).
Wie wird gefördert?
Finanzierungsanteil | bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel |
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Darlehensbetrag | mind. 2.000 EUR/maximal 25.000 EUR pro Vorhaben |
Auszahlung | 100 % des Zusagebetrages |
Laufzeit | bis zu 5 Jahre |
tilgungsfreie Zeit | bis zu 6 Monate |
Zinsbindung | für die Dauer der Darlehenslaufzeit |
Zinszahlung | monatlich nachträglich |
Tilgung | monatlich nachträglich in gleichen Raten |
Zinssatz | 1,77 % (Stand 22.03.2016) |
Außerplanmäßige Rückzahlung | jederzeit möglich mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat |
Bindungsdauer des Darlehens | 2 Jahre nach Auszahlung |
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Anträge zum Mikrokredit Brandenburg einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Kundenportal der ILB zu stellen (siehe Online-Antragstellung unter www.ilb.de).
Nach vollständiger Vorlage aller antragsrelevanten Unterlagen im Kundenportal hat die oder der Antragstellende sich bezüglich einer Beratung und Fertigung einer Stellungnahme an eine fachkundige Stelle zu wenden, die die regionalen Marktchancen des Produktes oder der Dienstleistung bestätigt.
Fachkundige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern. Für Antragstellende der Kultur- und Kreativwirtschaft und Freiberufler, die nicht in den Kammern organisiert sind, ist das Fachreferat im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg zuständig
Eine Übersicht der fachkundigen Stellen mit den jeweiligen Ansprechpartnern finden Sie unter www.mikrokredit.brandenburg.de.
Geltungsdauer
Die Finanzierungsgrundsätze gelten bis 31.10.2023.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Förderberater der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern oder des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) helfen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Zudem können Sie sich auch an das Infotelefon Existenzgründung 0331 660-2211 der ILB wenden.
Was ist noch zu beachten
Mit dem Vorhaben darf nach Antragseingangsbestätigung der ILB begonnen werden. Die Zulassung des vorzeitigen Maßnahmebeginns begründet jedoch keinen Rechtsanspruch auf ein Darlehen.
Unter Maßnahmebeginn ist grundsätzlich das Eingehen der ersten finanziell bindenden Verpflichtung zu verstehen, soweit sich diese auf das zu finanzierende Vorhaben bezieht (Auftragsvergabe, Abschluss von Kaufverträgen und dergleichen).
Formulare / Downloads
Programminformationen
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Finanzierungsgrundsätze Mikrokredit Brandenburg
vom 08.12.2015, gültig bis einschließlich 19.03.2018
Stand: 12/2015 -
Finanzierungsgrundsätze Mikrokredit Brandenburg
vom 20.03.2018, gültig bis einschließlich 31.03.2023
Stand: 03/2018 -
Finanzierungsgrundsätze Mikrokredit Brandenburg
vom 01.04.2023, gültig bis einschließlich 31.10.2023
Stand: 04/2023 - Stand: 04/2023
Ergänzende Informationen
- Stand: 12/2020
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EFRE-Merkblatt FI Förderung Gleichstellung und Nichtdiskriminierung
Stand: 02/2016 - Stand: 02/2016
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Stand: 05/2019 - Stand: 07/2017
- Stand: 12/2022
- Stand: 12/2022
- Stand: 10/2016
- Stand: 11/2022
-
Merkblatt Erläuterung der Begriffe Investitionen, Investitionsgüter und Betriebsmittel
Stand: 04/2022 - Stand: 11/2022
- Stand: 07/2014
Formulare
- Stand: 03/2018
-
Anlage Formular zur Erhebung des Steuer-Identifikationsmerkmals
Stand: 03/2022 - Stand: 02/2016
- Stand: 11/2019
-
Ausfüllhinweise für den Liquiditätsplan und die Rentabilitätsvorschau
Stand: 12/2019 -
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des EFRE 2014-2020
Stand: 09/2016 - Stand: 11/2022
- Stand: 06/2019
- Stand: 03/2022
- Stand: 08/2020
- Stand: 03/2022
- Stand: 02/2018
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für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022
Sonstige Dokumente
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Stellungnahme der fachkundigen Stelle
für Bestandsunternehmen bis zu zehn Jahre alt
Stand: 04/2020 -
Stellungnahme der fachkundigen Stelle
für Neugründung und Unternehmen ≤ 18 Monate alt
oder bei Unternehmensnachfolge/Mitunternehmerschaft
Stand: 04/2020