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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Da wir einmal und zwar bei der Antragsstellung Ihre Originalunterschrift/en benötigen, können Anträge leider nicht per E-Mail gestellt werden.
Wir arbeiten im Moment daran, unser ILB-Kundenportal für möglichst viele Kombinationen aus Betriebssystemen und Browsern zur Verfügung zu stellen. Der Weg der immer gehen sollte, läuft über Windows und den Internet Explorer 11.
Sollte es Ihnen dennoch nicht möglich sein einen Antrag im ILB-Kundenportal zu stellen, können Sie von unserer Internetseite das Antragsformular als PDF herunterladen und zusammen mit Kopien Ihrer Personalausweise per Post an uns übersenden.
Investitionsbank des Landes BrandenburgBabelsberger Straße 21, 14473 Potsdam
Sie können einen sogenannten Änderungsantrag stellen. Das entsprechende Formular finden Sie im ILB-Kundenportal unter "Meine Anträge".
Wenn Sie den Antrag ohne das ILB-Kundenportal gestellt haben, können Sie uns auch einen formlosen Brief, mit den zu ändernden Angaben und einer kurzen Begründung, (z.B. ist das tatsächliche Angebot höher als die unverbindliche ursprüngliche Schätzung des Installateurs; der Installateur kann die vereinbarten Installationstermin nicht einhalten, so dass dieser erst nach dem ursprünglich angegebenen Ende des Durchführungszeitraums liegt), unterschrieben per Post zusenden. Bitte geben Sie hierbei Ihre Antragsnummer an.
Hier schätzen Sie bitte den Zeitraum, in dem Ihre Maßnahme durchgeführt wird. Das muss nicht genau der Tag sein, an dem der Installateur kommt. Sie können und sollten den Zeitraum gerne großzügig mit bspw. 3-6 Monaten angeben. Wenn Sie bemerken, dass der Zeitraum zu knapp gewählt wurde und der Installateur den Termin nicht einhalten kann, ist es möglich einen Änderungsantrag zu stellen und eine Verlängerung des Durchführungszeitraums zu beantragen.
Das entsprechende Formular finden Sie im Kunden Portal unter "Meine Anträge". Wenn Sie den Antrag ohne Kunden Portal gestellt haben, können Sie uns auch einen formlosen Brief, mit den zu ändernden Angaben und einer kurzen Begründung, unterschrieben per Post zusenden. Bitte geben Sie hierbei Ihre Antragsnummer an.
Wenn mehrere Personen im Grundbuch stehen, gelten diese als Antragsteller und "alleinige(r) Eigentümer". Sie müssen also "ja" ankreuzen. Wenn Sie "nein" ankreuzen bedeutete das, dass Sie nicht Eigentümer gemäß Grundbuch sind und somit nicht gefördert werden können.
Gemäß Ziffer 6.1 der Richtlinie ist eine Kumulation mit anderen Fördermitteln nicht zulässig. Das bedeutet, dass Sie keine weitere Speicherförderung in Anspruch nehmen dürfen. Wenn die KfW Ihnen einen Förderkredit oder eine andere Förderung gibt, kann leider kein Speicher bei der ILB beantragt werden. Es ist jedoch auch möglich, den Speicher aus dem Förderprojekt der KfW heraus zu nehmen. Dann wäre eine Förderung bei uns möglich. Gegenüber der KfW kann dann die Installation eines Stromspeichers angegeben werden, um die Anforderungen z.B. an ein Passivhaus zu erfüllen.
"Zuwendungsfähig" sind die Ausgaben für Ihren Solarstromspeicher, ggf. den Wech-selrichter sowie dessen/deren Lieferung und Installation. Sollten Sie in Ihrem Angebot auch Positionen für beispielsweise eine Solaranlage haben, sind diese Ausgaben unter "nicht zuwendungsfähig" zu nennen. Wir empfehlen allerdings, den Händ-ler/Installateur um ein differenziertes/getrenntes Angebot und eine getrennte Rechnung für den Speicher zu bitten. In diesem Fall betragen die nicht zuwendungsfähigen Ausgaben 0 Euro.
Der Punkt "Finanzierung" gibt an, wie Sie die angegebenen Ausgaben aus Ziffer 2.11 aufbringen wollen. "Zuschuss" ist in dem Fall die von Ihnen bei uns beantragte Förderung und "Eigenmittel" sind Ihr eigener Anteil. Dabei ist es für uns unerheblich, ob Sie das Geld auf dem Bankkonto haben oder es über einen Kredit finanzieren. Bitte denken Sie daran, den gewünschten Zuschussbetrag auch unter 2.13 einzutragen.
Sie dürfen auf eigenes Risiko bereits nach Eingang Ihres Antrags in der ILB beginnen. Sie müssen nicht erst die Antragseingangsbestätigung oder den Zuwendungsbescheid abwarten. Wir empfehlen jedoch, die Bestätigung des Eingangs abzuwarten. Dort erkennen Sie auch, ob ggf. Ihrerseits noch etwas getan werden muss.
In diesem Fall ist eine Förderung leider nicht möglich. Mindestens ein Antragsteller muss Eigentümer gemäß Grundbuch sein und das Haus als Hauptwohnsitz angemeldet haben.
Sie können einen Antrag stellen, wenn die Solaranlage und der Speicher ausschließlich mit Ihrer eigenen Wohneinheit verbunden sind und Sie dafür eine Bestätigung eines Installateurs haben. Mieter (egal ob Familienmitglieder oder nicht) dürfen nicht aus dem Speicher versorgt werden. Antragsteller müssen dennoch alle im Grundbuch stehenden Personen sein.
In diesem Fall ist eine Förderung nicht möglich. Das Gebäude darf ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Als Ausnahme gilt dabei die Nutzung von Raum bei unselbstständiger Arbeit (z.B. Lehrer, Home-Office, …). Unschädlich, weil Voraussetzung für die Sinnhaftigkeit der Förderung, ist die wirtschaftliche Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Betrieb der auf dem Wohngebäude selbst betriebenen PV-Anlage.
Ja, eine Förderung für einen Stromspeicher ist auch in diesem Fall möglich. Hierfür müssen Sie jedoch die nötigen Genehmigungen bei Ihrem Energieanbieter einholen. Sie müssen ebenfalls Ihren Energieanbieter unterrichten, wie das geplante Speichersystem implementiert wird und welche Veränderungen an der bestehen-den/installierten PV-Anlage vorgenommen werden.