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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Leider nein, Anträge können ausschließlich über das ILB-Kundenportal eingereicht werden.
Sie können einen sogenannten Änderungsantrag über das ILB-Kundenportal stellen. Das entsprechende Formular finden Sie direkt in Ihrem Antrag unter "Meine Anträge". Wir benötigen die zu ändernden Angaben und eine kurze Begründung (z. B. Das tatsächliche Angebot ist höher als die unverbindliche ursprüngliche Schätzung des Installateurs.; Der Installateur kann den geplanten Installationstermin nicht einhalten. Der neue Termin liegt außerhalb des beantragten Durchführungszeitraums.). Der Antrag auf Änderung der Angaben im Antragsformular ist postalisch einzureichen.´
Der Durchführungszeitraum kann mit dem Tag der Einreichung des Antrages bei der ILB beginnen. Sie können und sollten den Zeitraum gerne großzügig mit bspw. 6 Monaten angeben. Wenn Sie bemerken, dass der Zeitraum zu knapp gewählt wurde und der Installateur den Termin nicht einhalten kann, ist es möglich, einen Änderungsantrag zu stellen und eine Verlängerung des Durchführungszeitraums zu beantragen.Das entsprechende Formular finden Sie im Kundenportal unter "Meine Anträge" nach Auswahl Ihres Förderantrages.
Gemäß Ziffer 7.1 der Richtlinie ist eine Kumulation mit anderen Fördermitteln für dieselben zuwendungsfähigen Ausgaben nicht zulässig. Das bedeutet, dass Sie keine weitere Speicherförderung als Zuschuss in Anspruch nehmen dürfen.
Zuwendungsfähig sind jene Ausgaben, die im Sinne der Richtlinie bezuschusst werden dürfen. Auf die zuwendungsfähigen Ausgaben findet der jeweils zutreffende Fördersatz Anwendung. Sollte das Ihnen vorliegende Angebot nicht förderrelevante Leistungspositionen (z. B. Photovoltaikanlage) bzw. die laut Richtlinie nicht zuwendungsfähigen Ausgabepositionen (z. B. Garantieverlängerungen) enthalten, sind diese Ausgaben als "nicht zuwendungsfähig" im Ausgabenplan des Antragsformulars zu deklarieren. Wir empfehlen grundsätzlich, das installierende Unternehmen um ein separates Angebot für das Speichersystem zu bitten. Das vereinfacht zudem die spätere Abrechnung.
Sie dürfen auf eigenes Risiko bereits nach Eingang Ihres Antrags in der ILB beginnen. Sie müssen nicht erst den Zuwendungsbescheid abwarten. Wir empfehlen jedoch, die elektronische Bestätigung des Eingangs (Postbox im ILB-Kundenportal) abzuwarten.
Die Auszahlung erfolgt erst, nachdem wir Ihren Verwendungsnachweis geprüft (abschließende Berichterstattung und Abrechnung des Förderprojektes) und im Einzelfall eine Vorortkontrolle durchgeführt haben.Nachdem der Speicher installiert wurde, senden Sie uns über das ILB-Kundenportal Ihre Unterlagen. Die Bearbeitung erfolgt chronologisch nach Eingang der Unterlagen.
In diesem Fall ist eine Förderung leider nicht möglich. Der Antragstellende muss als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein und das Haus als Hauptwohnsitz nutzen.
In diesem Fall ist eine Förderung nicht möglich. Das Gebäude darf ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Als Ausnahme gilt dabei nur der Arbeitsplatz bei unselbstständiger Arbeit
(z. B. Lehrer, Home-Office) und das Betreiben der eigenen Photovoltaikanlage z. B. auf dem Dach des Wohngebäudes.
Ja, eine Förderung für einen Stromspeicher ist auch in diesem Fall möglich. Hierfür müssen Sie jedoch die nötigen Genehmigungen bei Ihrem Energieanbieter einholen. Sie müssen ebenfalls Ihren Energieanbieter unterrichten, wie das geplante Speichersystem implementiert wird und welche Veränderungen an der bestehenden/installierten PV-Anlage vorgenommen werden.