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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit einer bestandenen Meisterprüfung oder einer Gleichwertigkeitsfeststellung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einem Zuschuss für die erstmalige Gründung oder Übernahme einer selbstständigen Existenz im Haupterwerb in einem Handwerk.
Das Ziel des Programms ist:
Die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg für die Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Handwerk im Land Brandenburg Meistergründungsprämie Brandenburg vom 1. April 2019 wurde mit Erlass vom 24. August 2020 geändert. Neu ist:
Die geänderten Bedingungen gelten für alle Anträge, die ab dem 17. September 2020 bei der ILB eingehen.
Die neue Richtlinie des Ministeriums Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg für die Förderung von Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen im Handwerk im Land Brandenburg Meistergründungsprämie Brandenburg ist zum 18. April 2019 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.12.2020.
Gleichzeitig tritt die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg für die Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Handwerk im Land Brandenburg (Meistergründungsprämie Brandenburg vom 19. Oktober 2015 (ABI. S. 955) außer Kraft.
Die Richtlinie enthält folgende Neuerungen:
Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen können weiterhin über das Internetportal der ILB www.ilb.de bezogen werden.
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und der zuständigen Handwerkskammern helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Existenzgründung 0331-660-2211 erreichen.
Das MWAE-Förderprogramm Meistergründungsprämie unterstützt natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts oder eine Personengesellschaft, die eine selbstständige Tätigkeit im Land Brandenburg aufnehmen.
Basisförderung:
Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung
Das MWAE-Förderprogramm Meistergründungsprämie fördert Maßnahmen mit einem projektgebundenen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung.
Diese unterteilt sich in zwei Stufen: Basisförderung (erste Stufe) und Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung (zweite Stufe):
Die Anträge zum Förderprogramm Meistergründungsprämie Brandenburg erhalten Sie über die Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) unter www.ilb.de/meistergruendungspraemie, die Sie ausgefüllt an die Investitionsbank des Landes Brandenburg, Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam senden.
Anträge können auch über das Kundenportal der ILB (Bewilligungsstelle) gestellt werden. Die Mitarbeiter der ILB und der zuständigen Handwerkskammer helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Achtung:
Vor der Einreichung des Antrages auf Gewährung der Basisförderung bei der ILB hat die Antragstellerin/der Antragsteller die fachliche Stellungnahme der zuständigen Handwerkskammer einzuholen und dazu eine Beratung zum geplanten Existenzgründungsverfahren bzw. zur Unternehmensübernahme in Anspruch zu nehmen. Die fachliche Stellungnahme ist Bestandteil des Antrages und sollte gemeinsam mit diesem eingereicht werden.
Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2021.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Existenzgründung 0331-660-2211 erreichen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und ggf. für die Rückforderung der Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 LHO, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen sind.
Bei Bewilligungen ab dem 18. April 2019 sind alle geförderten Ausgaben in einer Belegübersicht zu erfassen. Die Belegübersicht ist zum Abruf der Mittel mit der Verwendungsbestätigung bei der ILB einzureichen. Originalrechnungen und Zahlungsbelege sind erst nach Aufforderung durch die ILB vorzulegen. Für die Erstellung der Belegübersicht steht auf www.ilb.de das Excel-Tool "Rechnungsliste" zur Verfügung.
Kurzinformation (PDF 44 kB) In Info-Korb legen
Richtlinie (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme (PDF 20 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt De-minimis-Regel (PDF 0,16 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen (PDF 39 kB) In Info-Korb legen
Verzeichnis der Gewerbe HwO (PDF 15 kB) In Info-Korb legen
Anlage De-minimis Erklärung (PDF 1,33 MB) In Info-Korb legen
Antrag Meistergründungsprämie Brandenburg (PDF 1,39 MB) In Info-Korb legen
Einzelvollmacht (PDF 88 kB) In Info-Korb legen
Personaleinsatz - Stellenbesetzung (PDF 1,16 MB) In Info-Korb legen
ggf. relevante Anlage zum Mittelabruf
Personaleinsatz Stellenbeschreibung (PDF 0,6 MB) In Info-Korb legen
ggf. relevante Anlage zum Antrag
Vollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Auftragsvergabeliste (XLSX 40 kB) In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu Ausgabebelegen (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Bearbeitungshinweise Rechnungsliste (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen
Rechnungsliste (XLS 1,33 MB) In Info-Korb legen
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen, BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Informationsblatt Datenschutz (PDF 66 kB) In Info-Korb legen
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Von 7.00 - 22.00 Uhr
Nutzen Sie hierfür auch unseren
Benutzerleitfaden
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