Diese Seite benötigt Javascript-Unterstütung. Bitte aktivieren Sie Javascript, um die Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Die ILB vergibt im Auftrag des Landes Brandenburg Bürgschaften für Wohnungsbaudarlehen. Das Förderprogramm ist auf Basis der Richtlinie, Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens, des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft im Land Brandenburg angelegt.
Das Ziel des Programms ist die Förderung des Wohnungswesens im Land Brandenburg.
Natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte.
Landesbürgschaften werden für folgende Darlehenszwecke vergeben:
Das Vorhaben muss innerhalb der Gebietskulisse der jeweils geltenden Wohnungsbauförderrichtlinie liegen.
Folgende Darlehen sind nicht an die Gebietskulisse gebunden:
Die ILB übernimmt keine Landesbürgschaften für folgende Bauten:
Die ILB gewährt keine Landesbürgschaften für folgende Darlehen:
Im Zeitpunkt der Antragstellung bereits bezugsfertige Bauvorhaben beziehungsweise bereits abgeschlossenen Modernisierungen oder Instandsetzungen.
Der Darlehensgeber und der Darlehensnehmer reichen den formgebundenen Antrag bei der ILB ein.
Die Antragsformulare erhalten Sie bei der Bürgschaftsstelle der ILB beziehungsweise finden Sie auf unserer Homepage.
Diese Richtlinie gilt seit dem 1. September 2007.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter 0331 660-1322.
Beachten Sie, dass kein Anspruch auf die Übernahme der Bürgschaft besteht. Die ILB entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Mietwohnungen und Gewerberäume für Kapitalanleger und Gewerberäume zur Miete