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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Die ILB ergänzt die Förderprogramme der KfW „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“ mit einem weiteren Tilgungszuschuss.
Ziel ist die Förderung von energieeffizienten Wohnungsbaumaßnahmen im Land Brandenburg. Der Brandenburg-Kredit unterstützt die Klimaschutzpolitik von Land und Bund. Er befördert den Stadtumbauprozess und leistet einen Beitrag zur Sicherung des Brandenburger Wohnungsbestands.
Für den Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau verringern sich die Bereitstellungszinsen ab dem 1. Juni 2019. Sie betragen künftig nur 1,8% jährlich (vorher 3,0%); das sind 0,15% monatlich.
Auch fallen Bereitstellungszinsen nunmehr erst ab dem 13. Monat nach Kreditzusage an. Damit wird die provisionsfreie Zeit um 6 Monate verlängert.
Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau·
Der Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau dient der langfristigen Finanzierung von komplexen energieeffizienten Projekten der Wohnungswirtschaft im Land Brandenburg. Mit ihm fördert die ILB besonders energieeffiziente Maßnahmen der Sanierung bzw. des Neubaus und der Umnutzung von Mietwohnraum zur Erreichung eines KfW-Effizienzhausstandards.
Nicht gefördert werden können·
Der Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau zeichnet sich durch einen Tilgungszuschuss aus. Die ILB gewährt diesen bei der Finanzierung mit den KfW-Programmen Energieeffizient Sanieren beziehungsweise Energieeffizient Bauen, wenn ein KfW-Effizienzhausstandard erreicht wird.
Den Tilgungszuschuss gewährt die ILB auch dann zusätzlich, wenn die KfW bereits einen eigenen Tilgungszuschuss vergibt!
Das Antragsformular steht Ihnen in unserem Dokumentencenter zur Verfügung. Den unterschriebenen Antrag müssen Sie mit allen geforderten Anlagen vor Beginn der Maßnahme bei der ILB einreichen. Anschließend nehmen wir die Bearbeitung auf. Den Antrag auf Gewährung des KfW-Darlehens reichen Sie bitte ebenfalls bei der ILB ein.
Die Besicherung erfolgt über die bankenüblichen Sicherheiten.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter 0331 660-1322.
Die Grundlage für den Brandenburg-Kredit bilden die KfW-Programme „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“. Die jeweils bestehenden Förderbedingungen der KfW sind entsprechend zu beachten. Für den Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau gelten darüber hinaus die hier aufgeführten Bedingungen.
Folgendes sollten Sie beachten:
Kurzinformation (PDF 57 kB) In Info-Korb legen
Informationsblatt zum wirtschaftlich Berechtigten (PDF 97 kB) In Info-Korb legen
Antrag (PDF 1,32 MB) In Info-Korb legen
Erklärung "Politisch exponierte Person" (PEP) (PDF 1,15 MB) In Info-Korb legen
Brandenburg-Kredite für die Wohnungswirtschaft (PDF 2,59 MB) In Info-Korb legen
Weitere Förderprogramme der KfW Bankengruppe