Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau
Der Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau fördert den Neubau von preiswertem Wohnraum, vor allem in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Er kann eigenständig oder in Ergänzung zu weiteren Förderungsmöglichkeiten beantragt werden.
Fördernehmer | Kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften, private Investoren der Wohnungswirtschaft |
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Förderthemen | Mietwohnungsneubau, Tilgungszuschuss |
Förderart | Darlehen |
Fördergeber | ILB |
Mittelherkunft | ILB |
Der Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau ermöglicht die günstige Finanzierung des Neubaus von Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Er unterstützt die Brandenburgische Wohnungswirtschaft wirksam bei der Herstellung von preisgünstigen Mietwohnungen, vor allem in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt.
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Verlängerte Zinsbindung beim Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau
Ab sofort verlängert die ILB im Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau ihre Zinsbindung. Alle Kunden können die Zinsbindung für die Dauer von bis zu zwanzig Jahren wählen.
Mit Ablauf der vereinbarten Zinsbindung erhalten Sie auch künftig den ILB-Tilgungszuschuss von 5 Prozent.
Unsere Kundenberater stehen für weitere Informationen jederzeit zur Verfügung.
Wer wird gefördert?
- Kommunale Wohnungsgesellschaften
- Wohnungsgenossenschaften
- Private Investoren der Wohnungswirtschaft
Was wird gefördert?
Neubau von Mietwohnungen im Land Brandenburg
Wer oder was wird nicht gefördert?
- Wohn-, Alten- und Pflegeheime
- Ferien- und Wochenendhäuser
Wie wird gefördert?
Mit dem Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau erhalten Sie von der ILB einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent des Zusagebetrages. Diesen schreibt die ILB Ihnen nach Ablauf der gewählten Zinsbindungsfrist gut. Das reduziert die Restschuld mit einem Mal. Voraussetzung für die Gutschrift ist ein störungsfreier Darlehensverlauf.
Auszahlung | 100 % |
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Kreditlaufzeit | Bis zu 25 Jahre |
Zinsbindung | Bis zu 20 Jahre |
Zinssatz | Kapitalmarktzins |
Anf. Tilgung | Mindestens 3% p. a.; in Kombination mit Landesfördermitteln 2% |
Zins- und Tilgungszahlung | Monatlich im Nachhinein |
Bearbeitungsentgelt | Keine |
Wie ist das Antragsverfahren?
Das Antragsformular steht auf der ILB-Homepage zur Verfügung. Den unterschriebenen Antrag und die erforderlichen Anlagen reichen Sie bitte vor Beginn des Projekts bei der ILB ein.
Wie erfolgt die Besicherung?
Die Besicherung erfolgt bankenüblich.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter 0331 660-1322.
- Die Kombination mit anderen Förderungen und Brandenburg-Krediten ist zulässig.
- Die Bereitstellungszinsen betragen 0,25 Prozent pro Monat und beginnen mit dem 7. Monat nach der Darlehenszusage.
Programminformationen
- Stand: 10/2016
Ergänzende Informationen
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Hinweise zum Ausfüllen der Formulare (PDF 18 kB) In Info-Korb legen
Stand: 11/2003 -
Informationsblatt zum wirtschaftlich Berechtigten (PDF 97 kB) In Info-Korb legen
Stand: 09/2017
Formulare
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Anlage Formular zur Erhebung des Steuer-Identifikationsmerkmals (PDF 1,18 MB) In Info-Korb legen
Stand: 02/2018 - Stand: 06/2018
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Erklärung "Politisch exponierte Person" (PEP) (PDF 1,15 MB) In Info-Korb legen
Stand: 09/2017
Publikationen
Kontakt Mietwohnungsbau
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Juliane Wudka Tel.: 0331 660 - 1198
E-Mail Kontakt
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Robert Brose Tel.: 0331 660-1262
E-Mail Kontakt