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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Ist Ihr Bauvorhaben förderfähig? Prüfen Sie selbst!
Für Geltungsbereiche von Bebauungsplänen nach §13a und b BauGB kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenberater.
Die ILB fördert den Ein- und Anbau von Aufzügen einschließlich der Herstellung des barrierefreien Zugangs zu den Wohnungen und in das Mietwohngebäude mit zinsfreien Darlehen.
Ziel ist die Herstellung von möglichst barrierefreien und generationengerechten Zugängen zu den Mietwohnungen durch den Einbau oder Anbau von Aufzügen. Damit soll die dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, insbesondere für junge Familien und Senioren, erreicht werden.
Zukünftig Zuschüsse für den Ein- und Anbau von Aufzügen
Jede mit dem Aufzug erschlossene Wohnung wird weiterhin mit bis zu 25.000 € gefördert. Jedoch erfolgt diese Förderung seit 1. Januar 2022 anteilig durch einen Zuschuss. Abhängig vom Umfang der Barrierefreiheit beträgt dieser Zuschuss 10.000 € bzw. 5.000 € je Wohnung. Der verbleibende Anteil wird weiterhin mit zinsfreien Darlehen gefördert.
Die Aufzugsförderung kann künftig auch ergänzend zur Neubauförderung in Anspruch genommen werden. Die Kombination mit geförderten Modernisierungmaßnahmen wie auch die eigenständige Aufzugsförderung bleiben natürlich weiterhin möglich, ebenfalls mit den verbesserten Bedingungen.
Die Wirtschaftlichkeit von geförderten Maßnahmen wird verbessert, da die Mietobergrenzen für den gebundenen Wohnraum um 0,50 € in allen Kategorien angehoben wurde.
Wer wird gefördert?
Mit dem Aufzugsprogramm fördert die ILB natürliche und juristische Personen, die Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden sind.
Was wird gefördert?
Die ILB fördert folgende Maßnahmen:
Die Maßnahmen sind an eine Gebietskulisse gebunden. Diese umfasst:
Die Ämter bestätigen das Vorliegen dieser Voraussetzung auf dem ILB-Vordruck Stellungnahme der Gemeinde zur Förderung von Mietwohnungen" (Anlage 1 zur Förderrichtlinie).
Wer oder was wird nicht gefördert?
Mit dem Aufzugsprogramm können folgende Maßnahmen nicht gefördert werden:
Wie wird gefördert?
Die ILB fördert mit zinsfreien Darlehen und Zuschüssen. Die Darlehen betragen je erschlossener Wohnung bis zu 20.000 Euro und Zuschüsse bis zu 5.000 Euro.
Sind nach Installation des Aufzugs das Gebäude und die erschlossenen Wohnungen barrierefrei erreichbar, erhöhen sich die Zuschüsse auf bis zu 10.000 Euro unter Anrechnung auf die Darlehenshöhe.
Die Förderung ist auf insgesamt 25.000 Euro je erschlossener Wohnung beschränkt, höchstens jedoch 85 Prozent der Kosten.
Die Förderung kann gleichzeitig mit ebenfalls förderfähigen Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung sowie des Neubaus bzw. der Umnutzung erfolgen. Die Förderhöhen für beide Maßnahmen werden unabhängig voneinander ermittelt.
Die ILB gewährt die Darlehen über einen Zeitraum von 20 Jahren zinsfrei. Die anfängliche Tilgung beträgt mindestens 2 Prozent jährlich.
Das einmalige Entgelt beträgt 1 Prozent des Darlehensbetrages, das jährliche Entgelt 0,5 Prozent, bezogen auf die jeweilige Restschuld.
Ein Teil der Wohnungen unterliegt der Belegungs- und Mietpreisbindung. Umfang, Höhe und Inhalt der Bindungen sind mit den Kommunen bedarfsgerecht und nach den Vorgaben der Förderrichtlinie zu vereinbaren.
Wie ist das Antragsverfahren?
Empfohlen wird die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der ILB. Den Antrag richten Sie bitte ebenfalls an die ILB. Dafür ist es notwendig, das unterschriebene Formular einschließlich aller erforderlichen Unterlagen und mit einer Stellungnahme der Kommune einzureichen. Gegebenenfalls ist ein Nachweis der unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich.
Über die Programmaufnahme von Anträgen entscheidet das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung auf Grundlage der folgenden Prioritätenreihenfolge:
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2023 gültig.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter 0331 660-1322.
Bitte beachten Sie:
Anlage 1 zur Richtlinie - Stellungnahme der Gemeinde In Info-Korb legen
Anlage 2 zur Richtlinie - Strukturräume In Info-Korb legen
Förderrechner Mietwohnungsbau In Info-Korb legen
Zum Nutzen des Förderrechners aktivieren Sie bitte die Bearbeitung in Excel.
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Informationsblatt zum wirtschaftlich Berechtigten In Info-Korb legen
Antrag In Info-Korb legen
Erklärung "Politisch exponierte Person" (PEP) In Info-Korb legen
Vereinbarung Belegungsbindung In Info-Korb legen
Vereinbarung über die Begründung der Belegungsbindung von Mietwohnungen
Zahlungsabruf mit Bautenstandsbericht für Mietwohnungsbau und Anschubfinanzierung In Info-Korb legen