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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Die ILB fördert den Ein- und Anbau von Aufzügen einschließlich der Herstellung des barrierefreien Zugangs zu den Wohnungen und in das Mietwohngebäude mit zinsfreien Darlehen
Ziel ist die Herstellung von möglichst barrierefreien und generationengerechten Zugängen zu den Mietwohnungen durch den Einbau oder Anbau von Aufzügen. Damit soll die dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, insbesondere für junge Familien und Senioren, erreicht werden.
Zum 1. Oktober 2019 trat die neue MietwohnungsbauförderR in Kraft. Alle Dokumente, die Antragsformulare und unser Förderrechner wurden aktualisiert und stehen nunmehr online zur Verfügung.
Über die Änderungen des Wohnraumförderungsgesetz beim Mietwohnraum informierten das MIL und die ILB im Herbst 2019 auf verschiedenen Veranstaltungen.
Die wichtigsten Änderungen in Form der Präsentationen aus diesen Veranstaltungen finden Sie hier als Download.
ILB fördert ab sofort mit neuen verbesserten Förderbedingungen
Zum 1. Oktober 2019 setzte das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg die neue Förderrichtlinie in Kraft. Damit verbessern sich die Förderbedingungen vorzeitig.
Wesentliche Neuerungen sind erleichterte Vergabebestimmungen und der Verzicht auf zusätzliche bauliche Anforderungen. Dadurch wird die Förderung für alle Investorengruppen noch interessanter.
Die Einführung höherer Einkommensgrenzen kommt vielen Mieterhaushalten zugute. Künftig haben noch mehr Mieterhaushalte Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und sie erhalten damit Zugang zu mietpreisgebundenem Wohnraum.
Die Förderung des Ein- und Ausbaus von Aufzügen einschließlich der Herstellung des barrierefreien Zugangs zu den Wohnungen und in das Gebäude leistet einen zusätzlichen Beitrag zur Schaffung von barrierefreien Wohnverhältnissen. Die Förderung mit zinsfreien Darlehen bis zu 25.000 € je erschlossener Wohnung ermöglicht weiterhin bezahlbare Mieten. Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang die Kombination mit der Förderung von Modernisierung und Instandsetzung.
Die ILB wird ihre Produktinformationen und die Antragsformulare sukzessive anpassen. Bis zur vollständigen Umsetzung stehen Ihnen unsere Kundenberater für weitere Informationen jederzeit zur Verfügung.
Mit Änderungserlass vom 4.9.2018 verlängerte das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg auch diese Förderung vorzeitig bis zum 31. Dezember 2019.
Die ILB fördert den Ein- und Ausbaus von Aufzügen einschließlich der Herstellung des barrierefreien Zugangs zu den Wohnungen und in das Gebäude mit zinsfreien Darlehen von bis zu 25.000 € je erschlossener Wohnung.
Im Rahmen ihrer gemeinsamen Veranstaltung am 6. April 2017 informierten das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und die ILB mit Unterstützung von weiteren Referenten die Gäste aus Brandenburger Wohnungsunternehmen und Kommunen über neue Fördermöglichkeiten für Wohnraum. Die Präsentationen aus dieser Veranstaltung finden Sie hier.
Mit der Ersten Änderung der Richtlinie zur Förderung der generationengerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus (MietwohnungsbauförderungsR) verlängerte das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg deren Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2018.
Die weiteren Anpassungen bezogen sich auf Neubau und Umnutzung von Mietwohnraum. Auf die Förderung von Aufzugsmaßnahmen haben sie keine inhaltliche Auswirkungen.
Die ILB vergibt ab sofort höhere Förderdarlehen für den Ein- und Anbau von Aufzügen ein-schließlich der Herstellung des barrierefreien Zugangs zu den Wohnungen und in das Gebäude.
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung setzte am 23. Februar 2016 die neue Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubau (MietwohnungsbauförderungsR) mit Wirkung ab 1. Januar 2016 in Kraft. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2017. Vorbehaltlich der Fortschreibung der Förderrichtlinie ist vorgesehen, das Programm auch nach 2017 fortzuführen.
Zu den wesentlichen Neuerungen und Verbesserungen der MietwohnungsbauförderungsR gehören:
Den Internetauftritt werden wir sukzessive mit neuen Informationen und Dokumenten wie auch dem Antragsformular aktualisieren.
Unsere Kundenberater geben ab sofort zu den neuen Förderbedingungen Auskunft. Sie stehen für kostenfreie Terminvereinbarungen zur Verfügung und versenden auf Anforderung erforderliche Unterlagen.
Mit dem Aufzugsprogramm fördert die ILB natürliche und juristische Personen, die Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden sind.
Die ILB fördert folgende Maßnahmen:
Die Maßnahmen sind an eine Gebietskulisse gebunden. Diese umfasst:
Die Ämter bestätigen das Vorliegen dieser Voraussetzung auf dem ILB-Vordruck Stellungnahme der Gemeinde zur Förderung von Mietwohnungen" (Anlage 1 zur Förderrichtlinie).
Mit dem Aufzugsprogramm können folgende Maßnahmen nicht gefördert werden:
Die ILB fördert mit zinsfreien Darlehen. Die Darlehen betragen bis zu 25.000 Euro je barrierefrei erschlossener Wohnung, höchsten 85 Prozent der Kosten.
Die Förderung kann gleichzeitig mit ebenfalls förderfähigen Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung erfolgen. Die Höhe der Darlehen für beide Maßnahmen wird unabhängig voneinander ermittelt.
Die ILB gewährt die Darlehen über einen Zeitraum von 20 Jahren zinsfrei. Die anfängliche Tilgung beträgt mindestens 2 Prozent jährlich.
Das einmalige Entgelt beträgt 1 Prozent des Darlehensbetrages, das jährliche Entgelt 0,5 Prozent, bezogen auf die jeweilige Restschuld.
Ein Teil der Wohnungen unterliegt der Belegungs- und Mietpreisbindung. Umfang, Höhe und Inhalt der Bindungen sind mit den Kommunen bedarfsgerecht und nach den Vorgaben der Förderrichtlinie zu vereinbaren.
Empfohlen wird die frühzeitige Kontaaktaufnahme mit der ILB. Den Antrag richten Sie bitte ebenfalls an die ILB. Dafür ist es notwendig, das unterschriebene Formular einschließlich aller erforderlichen Unterlagen und mit einer Stellungnahme der Kommune einzureichen. Gegebenfalls ist ein Nachweis der unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich.
Über die Programmaufnahme von Anträgen entscheidet das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung auf Grundlage der folgenden Prioritätenreihenfolge:
Die Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2021 gültig.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter 0331 660-1322.
Bitte beachten Sie:
Anlage 1 zur Richtlinie - Stellungnahme der Gemeinde (PDF 1,19 MB) In Info-Korb legen
Anlage 2 zur Richtlinie - Strukturräume (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
Kurzinformation (PDF 44 kB) In Info-Korb legen
Richtlinie (PDF 66 kB) In Info-Korb legen
Gemeinden im Berliner Umland (PDF 29 kB) In Info-Korb legen
Gemeinden im Berliner Umland als wesentlicher Faktor für Förderhöhe, Bindungsquoten und Mietpreisgrenzen
Informationsblatt zum wirtschaftlich Berechtigten (PDF 97 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt WUS (PDF 0,91 MB) In Info-Korb legen
Antrag (PDF 1,34 MB) In Info-Korb legen
Erklärung "Politisch exponierte Person" (PEP) (PDF 1,15 MB) In Info-Korb legen
Vereinbarung Belegungsbindung (PDF 1,26 MB) In Info-Korb legen
Vereinbarung über die Begründung der Belegungsbindung von Mietwohnungen
Zahlungsabruf mit Bautenstandsbericht für Mietwohnungsbau und Anschubfinanzierung (XLS 77 kB) In Info-Korb legen
Präsentation Bautechnische Beratung und Prüfung - 3 von 5 - Informationsveranstaltung von ILB und MIL zur Wohnraumförderung 2019 / 2020 (PDF 0,49 MB) In Info-Korb legen
Präsentation Einführung - 1 von 5 - Informationsveranstaltung von ILB und MIL zur Wohnraumförderung 2019 / 2020 (PDF 0,25 MB) In Info-Korb legen
Präsentation Hinweise zu INSEK und WUS - 5 von 5 - Informationsveranstaltung von ILB und MIL zur Wohnraumförderung 2019 / 2020 (PDF 0,25 MB) In Info-Korb legen
Präsentation Kommunale Strategien - 4 von 5 - Informationsveranstaltung von ILB und MIL zur Wohnraumförderung 2019 / 2020 (PDF 1,45 MB) In Info-Korb legen
Präsentation Neuregelungen im Überblick - 2 von 5 - Informationsveranstaltung von ILB und MIL zur Wohnraumförderung 2019 / 2020 (PDF 0,94 MB) In Info-Korb legen
Präsentationen Informationsveranstaltung von ILB und MIL zur neuen Wohnraumförderung 2019 / 2020 (ZIP 2,87 MB) In Info-Korb legen
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