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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Die ILB fördert die generationengerechte Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung mit zinsfreien Darlehen.
Ziel ist es, durch nachhaltige Modernisierung attraktive Objekte für bestimmte Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten zu schaffen. Darüber hinaus sollen innovative Formen des Zusammenlebens wie Mehrgenerationenwohnungen und Wohngemeinschaften im Alter gefördert werden.
Zum 1. Oktober 2019 trat die neue MietwohnungsbauförderR in Kraft. Alle Dokumente, die Antragsformulare und unser Förderrechner wurden aktualisiert und stehen nunmehr online zur Verfügung.
Über die Änderungen des Wohnraumförderungsgesetz beim Mietwohnraum informierten das MIL und die ILB im Herbst 2019 auf verschiedenen Veranstaltungen.
Die wichtigsten Änderungen in Form der Präsentationen aus diesen Veranstaltungen finden Sie hier als Download.
ILB fördert ab sofort mit neuen verbesserten Förderbedingungen
Zum 1. Oktober 2019 setzte das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg die neue Förderrichtlinie in Kraft. Damit verbessern sich die Förderbedingungen vorzeitig.
Wesentliche Neuerungen sind erleichterte Vergabebestimmungen und der Verzicht auf zusätzliche bauliche Anforderungen. Dadurch wird die Förderung für alle Investorengruppen noch interessanter.
Die Einführung höherer Einkommensgrenzen kommt vielen Mieterhaushalten zugute. Künftig haben noch mehr Mieterhaushalte Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und sie erhalten damit Zugang zu mietpreisgebundenem Wohnraum.
Ziel bleibt es, der erforderliche Modernisierung in vielen Wohnungsbeständen des Landes einen weiteren Auftrieb zu geben und mit der Förderung bezahlbare Mieten zu ermöglichen. Diese Maßnahmen werden mit zinsfreien Darlehen von bis zu 1.800 € je Quadratmeter Wohnfläche gefördert.
Die ILB wird ihre Produktinformationen und die Antragsformulare sukzessive anpassen. Bis zur vollständigen Umsetzung stehen Ihnen unsere Kundenberater für weitere Informationen jederzeit zur Verfügung.
Mit Änderungserlass vom 4.9.2018 passte das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg die Förderung von Mietwohnraum vorzeitig an.
Die zinsfreien Darlehen für die Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnraum betragen künftig bis zu 1.800 €. Wie bei der Förderung von Neuschaffung bedeutet das eine Steigerung um 700 €, die den gestiegenen Baukosten Rechnung trägt. Diese vorgezogenen Anpassungen sollen der erforderlichen Modernisierung in vielen Wohnungsbeständen des Landes einen weiteren Auftrieb geben und dabei bezahlbare Mieten ermöglichen bzw. beibehalten.
Im Rahmen ihrer gemeinsamen Veranstaltung am 6. April 2017 informierten das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und die ILB mit Unterstützung von weiteren Referenten die Gäste aus Brandenburger Wohnungsunternehmen und Kommunen über neue Fördermöglichkeiten für Wohnraum. Die Präsentationen aus dieser Veranstaltung finden Sie hier.
Mit der Ersten Änderung der Richtlinie zur Förderung der generationengerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus (MietwohnungsbauförderungsR) verlängerte das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg deren Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2018.
Die weiteren Anpassungen bezogen sich auf die Förderung des Neubaus und der Umnutzung von Mietwohnraum. Auf die Förderung von Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung haben sie keine inhaltliche Auswirkungen.
Der neue Förderrechner bei den Förderprogrammen des Mietwohnungsbau für die erste Ermittlung der möglichen Höhe des Förderdarlehens wurde überarbeitet und steht Ihnen in einer aktuellen Version zur Verfügung.
Bei diesem Förderrechner handelt es sich um eine Berechnungshilfe. Das Ergebnis ist nicht verbindlich. Bitte setzen sie sich zur Antragstellung mit den zuständigen Ansprechpartnern bei der ILB in Verbindung. Sie finden den Förderrechner unter "Konditionen, Formulare und Dokumente".
Die ILB vergibt ab sofort höhere Förderdarlehen für die Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnraum.
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung setzte am 23. Februar 2016 die neue Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubau (MietwohnungsbauförderungsR) mit Wirkung ab 1. Januar 2016 in Kraft. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2017. Vorbehaltlich der Fortschreibung der Förderrichtlinie ist vorgesehen, das Programm auch nach 2017 fortzuführen.
Zu den wesentlichen Neuerungen und Verbesserungen der MietwohnungsbauförderungsR gehören:
Den Internetauftritt werden wir sukzessive mit neuen Informationen und Dokumenten wie auch dem Antragsformular aktualisieren.
Unsere Kundenberater geben ab sofort zu den neuen Förderbedingungen Auskunft. Sie stehen für kostenfreie Terminvereinbarungen zur Verfügung und versenden auf Anforderung erforderliche Unterlagen.
Die ILB fördert natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden bei der nachhaltigen Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen.
Förderfähig sind Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung zur generationengerechten Anpassung von Gebäuden mit Mietwohnungen. Die Gebäude sollen nach Abschluss der Maßnahme für die dauerhafte Versorgung von bestimmten Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten geeignet sein. Dazu zählen
Die Maßnahmen sind an eine Gebietskulisse gebunden. Diese umfasst
Die Ämter bestätigen das Vorliegen dieser Voraussetzungen auf dem ILB-Vordruck "Stellungnahme der Gemeinde zur Förderung von Mietwohnungen“ (Anlage 1 zur Förderrichtlinie).
Mit dem Förderprogramm können folgende Maßnahmen oder Bauleistungen nicht berücksichtigt werden,
Die ILB fördert mit zinsfreien Darlehen. Die Darlehen betragen bis zu 1.800 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
Die ILB gewährt die Darlehen über einen Zeitraum von 20 Jahren zinsfrei. Die anfängliche Tilgung beträgt mindestens 2 Prozent jährlich.
Das einmalige Entgelt beträgt 1 Prozent des Darlehensbetrages, das jährliche Entgelt 0,5 Prozent, bezogen auf die jeweilige Restschuld.
Ein Teil der Wohnungen unterliegt der Belegungs- und Mietpreisbindung. Umfang, Höhe und Inhalt der Bindungen sind mit den Kommunen bedarfsgerecht und nach den Vorgaben der Förderrichtlinie zu vereinbaren.
Empfohlen wird die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der ILB. Den Antrag richten Sie bitte ebenfalls an die ILB. Dafür ist es notwendig, das unterschriebene Formular einschließlich aller erforderlichen Unterlagen und mit einer Stellungnahme der Kommune einzureichen. Gegebenenfalls ist ein Nachweis der unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich.
Über die Programmaufnahme von Anträgen entscheidet das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung auf Grundlage der folgenden Prioritätenreihenfolge:
Die Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2021 gültig.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter 0331 660-1322.
Bitte beachten Sie:
Anlage 1 zur Richtlinie - Stellungnahme der Gemeinde (PDF 1,19 MB) In Info-Korb legen
Anlage 2 zur Richtlinie - Strukturräume (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
Förderrechner Mietwohnungsbau (XLSM 0,39 MB) In Info-Korb legen
Kurzinformation (PDF 45 kB) In Info-Korb legen
Richtlinie (PDF 66 kB) In Info-Korb legen
Anleitung Förderrechner für Mietwohnraum (PDF 0,18 MB) In Info-Korb legen
Gemeinden im Berliner Umland (PDF 29 kB) In Info-Korb legen
Gemeinden im Berliner Umland als wesentlicher Faktor für Förderhöhe, Bindungsquoten und Mietpreisgrenzen
Informationsblatt zum wirtschaftlich Berechtigten (PDF 97 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt WUS (PDF 0,91 MB) In Info-Korb legen
Antrag (PDF 1,27 MB) In Info-Korb legen
Erklärung "Politisch exponierte Person" (PEP) (PDF 1,15 MB) In Info-Korb legen
Mieten und Kapitaldienst im Bestand (PDF 1,17 MB) In Info-Korb legen
Vereinbarung Belegungsbindung (PDF 1,26 MB) In Info-Korb legen
Vereinbarung über die Begründung der Belegungsbindung von Mietwohnungen
Zahlungsabruf mit Bautenstandsbericht für Mietwohnungsbau und Anschubfinanzierung (XLS 77 kB) In Info-Korb legen
Präsentation Bautechnische Beratung und Prüfung - 3 von 5 - Informationsveranstaltung von ILB und MIL zur Wohnraumförderung 2019 / 2020 (PDF 0,49 MB) In Info-Korb legen
Präsentation Einführung - 1 von 5 - Informationsveranstaltung von ILB und MIL zur Wohnraumförderung 2019 / 2020 (PDF 0,25 MB) In Info-Korb legen
Präsentation Hinweise zu INSEK und WUS - 5 von 5 - Informationsveranstaltung von ILB und MIL zur Wohnraumförderung 2019 / 2020 (PDF 0,25 MB) In Info-Korb legen
Präsentation Kommunale Strategien - 4 von 5 - Informationsveranstaltung von ILB und MIL zur Wohnraumförderung 2019 / 2020 (PDF 1,45 MB) In Info-Korb legen
Präsentation Neuregelungen im Überblick - 2 von 5 - Informationsveranstaltung von ILB und MIL zur Wohnraumförderung 2019 / 2020 (PDF 0,94 MB) In Info-Korb legen
Präsentationen Informationsveranstaltung von ILB und MIL zur neuen Wohnraumförderung 2019 / 2020 (ZIP 2,87 MB) In Info-Korb legen
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