Mietwohnungsbau - Modernisierung / Instandsetzung

Mietwohnungsbau - Modernisierung / Instandsetzung

Neue Wohnungsbau - Förderung - PODCAST

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Überblick

Die ILB fördert die generationengerechte Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung mit zinsfreien Darlehen.

Fördernehmer Eigentümer, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden
Förderthemen Modernisierung und Instandsetzung, Stadtumbau, Generationengerechtigkeit, Mietwohngebäude
Förderart Darlehen
Fördergeber Land Brandenburg, Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus in der Änderungsfassung vom 4. Oktober 2022
Mittelherkunft Land Brandenburg

Ziel des Programms

Ziel ist es, durch nachhaltige Modernisierung attraktive Objekte für bestimmte Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten zu schaffen. Darüber hinaus sollen innovative Formen des Zusammenlebens wie Mehrgenerationenwohnungen und Wohngemeinschaften im Alter gefördert werden.

Aktuelle Meldungen

Nochmals höhere Förderungen für die Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnraum

Die ILB vergibt ab sofort noch mehr Fördermittel. Für die energetische Qualität eines Effizienzhauses 85 erhalten Bauherren 300 € je Quadratmeter Wohnfläche als Zuschuss. Ein Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Ihre Förderanträge nimmt die ILB gerne entgegen. Die Antragsunterlagen stehen auch online zur Verfügung. Unsere Kundenberater geben zu allen Fragen Auskunft.

Verbesserung der Objektwirtschaftlichkeit nach geförderter Modernisierung

Die Mietobergrenzen für den gebundenen Wohnraum wurden in allen Förderkategorien ab 1. Januar 2022 um jeweils 0,50 € angehoben.

Sie betragen nunmehr 7,50 € bzw. 6,00 € im Berliner Umland bzw. 6,50 € bzw. 5,40 € im weiteren Metropolenraum.

Weiterhin ist die Kombination mit der Aufzugsförderung möglich, die durch anteilige Zuschüsse ebenfalls verbessert wurde.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Die ILB fördert natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden bei der nachhaltigen Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung zur generationengerechten Anpassung von Gebäuden mit Mietwohnungen. Die Gebäude sollen nach Abschluss der Maßnahme für die dauerhafte Versorgung von bestimmten Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten geeignet sein. Dazu zählen

  • bauliche Maßnahmen, nach deren Abschluss das Gebäude zur dauerhaften Wohnungsversorgung geeignet und bestimmt ist
  • die generationengerechte Gestaltung, die Unterstützung von Aufwertungsstrategien in innerstädtischen Wohnquartieren sowie die Anpassung des Wohnraums an geänderte Wohn- und Lebensstile
  • Maßnahmen, die energetischen und ökologischen Forderungen nachkommen und auf geänderte Anforderungen aus der Wohn- und Arbeitswelt reagieren.

Die Maßnahmen sind an eine Gebietskulisse gebunden. Diese umfasst

  • innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete sowie
  • „Vorranggebiete Wohnen“ und Konsolidierungsgebiete

Die Ämter bestätigen das Vorliegen dieser Voraussetzungen auf dem ILB-Vordruck "Stellungnahme der Gemeinde zur Förderung von Mietwohnungen“ (Anlage 1 zur Förderrichtlinie).

Wer oder was wird nicht gefördert?

Mit dem Förderprogramm können folgende Maßnahmen oder Bauleistungen nicht berücksichtigt werden,

  • mit denen vor Abschluss des Fördervertrages begonnen wurde
  • die durch die Bauherren in Eigenleistung ausgeführt werden
  • denen planungs- und/oder baurechtliche Belange entgegenstehen
  • für Mietwohnungen, bei denen der Standard mittlerer Intensität vorliegt
  • die den Einbau von ölbefeuerten zentralen Heizungsanlagen (wenn der Anschluss an ein Erdgasnetz oder eine Anlage zur Fernwärme- und Warmwasserlieferung möglich ist) und Einbauküchen beinhalten
  • die zur Anlage von öffentlichen PKW-Parkplätzen dienen.

Wie wird gefördert?

Die ILB fördert mit zinsfreien Darlehen. Die Darlehen betragen bis zu 1.800 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.

Für die Einhaltung bestimmter energetischer Standards wird darüber hinaus ein Zuschuss von 300 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.

Die ILB gewährt die Darlehen über einen Zeitraum von 20 Jahren zinsfrei. Die anfängliche Tilgung beträgt mindestens 2 Prozent jährlich.

Das einmalige Entgelt beträgt 1 Prozent des Zusagebetrags, das jährliche Entgelt 0,5 Prozent, bezogen auf die jeweilige Darlehensrestschuld.

Ein Teil der Wohnungen unterliegt der Belegungs- und Mietpreisbindung. Umfang, Höhe und Inhalt der Bindungen sind mit den Kommunen bedarfsgerecht und nach den Vorgaben der Förderrichtlinie zu vereinbaren.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Empfohlen wird die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der ILB. Den Antrag richten Sie bitte ebenfalls an die ILB. Dafür ist es notwendig, das unterschriebene Formular einschließlich aller erforderlichen Unterlagen und mit einer Stellungnahme der Kommune einzureichen. Gegebenenfalls ist ein Nachweis der unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich.

Über die Programmaufnahme von Anträgen entscheidet das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung auf Grundlage der folgenden Prioritätenreihenfolge:

  1. Die Gebäude befinden sich im innerstädtischen Sanierungsgebiet oder „Vorranggebiet Wohnen“.
  2. Die Maßnahme ist aus städtebaulichen Gründen oder zur Diversifizierung des Mietwohnungsbestandes innerhalb der Gemeinden im weiteren Metropolenraum (Anlage 2) erforderlich.
  3. Maßnahmen für Modrnisierung und Instandsetzung werden mit der Schaffung von Barrierefreiheit (z. B. durch Aufzüge) nach den jeweiligen Bestimmungen dieser Förderrichtlinie kombiniert.
  4. Vorhaben werden vollständig barrierefrei errichtet bzw. gestaltet oder sie weisen einen erhöhten energetischen Standard auf.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2023 gültig.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter 0331 660-1322.

Was ist noch zu beachten

Bitte beachten Sie:

  • Eigenkapital ist regelmäßig in Höhe von mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten einzubringen. Das Eigenkapital müssen Sie vorrangig einsetzen.
  • Sie müssen die Tragfähigkeit der Gesamtfinanzierung der Maßnahme anhand einer Liquiditätsberechnung nachweisen.
  • Mindestens ein Drittel der anerkannten förderfähigen Kosten muss auf die Modernisierung entfallen.
  • Nach Fertigstellung besteht für 20 Jahre eine Mietpreis- und Belegungsbindung an den geförderten und/oder anderen Wohnungen.
  • Grundsätzlich sind drei vergleichbare Angebote anzufordern oder Preisvergleiche einzuholen. Für öffentliche Auftraggeber gelten die vergaberechtlichen Bestimmungen.
  • Die Kumulation mit anderen Förderprogrammen und Finanzierungsmitteln ist zulässig. Die gemeinsame Förderung der Modernisierung mit Maßnahmen der Barrierefreiheit (Aufzugsförderung) im Rahmen dieser Richtlinie wird ausdrücklich empfohlen.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare