Mietwohnungsbau - Neubau

Mietwohnungsbau - Neubau

Neue Wohnungsbau - Förderung - PODCAST

Berechnen Sie Ihre Förderhöhe!

Überblick

Die ILB fördert den Neubau sowie die Umnutzung (Wiederherstellung, Erweiterung und Anpassung) von Mietwohngebäuden mit zinsfreien Darlehen und Zuschüssen.

Fördernehmer Eigentümer, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden
Förderthemen Neubau, Neuschaffung, Stadtumbau, Generationengerechtigkeit, Mietwohngebäude
Förderart Darlehen, Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus in der Änderungsfassung vom 4. Oktober 2022
Mittelherkunft Land Brandenburg

Ziel des Programms

Ziel ist es, neue Mietwohnungen für bestimmte Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten zu schaffen.

Aktuelle Meldungen

Nochmals höhere Förderungen für Neubau und Umnutzung zu Mietwohnraum

Die ILB vergibt ab sofort noch mehr Fördermittel. Für die energetische Qualität eines Effizienzhauses 55 erhalten Bauherren weitere 300 € je Quadratmeter Wohnfläche als Zuschuss. Ein Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Ihre Förderanträge nimmt die ILB gerne entgegen. Die Antragsunterlagen stehen auch online zur Verfügung. Unsere Kundenberater geben zu allen Fragen Auskunft.

Förderung von Mietwohnraum

Die Förderung für Neubauvorhaben und die Umnutzung wurde seit dem 1. Januar 2022 auf 2.800 € je Quadratmeter Wohnfläche erhöht. Außerdem kann die Förderung für den Einbau von Aufzügen nunmehr auch beim Neubau zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Darüber hinaus wird die Wirtschaftlichkeit von gefördertem Mietwohnungsbau durch eine Anhebung der Mietobergrenzen für den gebundenen Wohnraum verbessert. In allen Kategorien beträgt die Anhebung jeweils 0,50 €. Das betrifft das Berliner Umland wie den weiteren Metropolenraum gleichermaßen und findet auf beide Einkommensgrenzen Anwendung.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Die ILB fördert natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte beim Neubau und bei Maßnahmen zur Umnutzung von Mietwohnungen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen zur Neuschaffung von Mietwohnungen. Gefördert werden

  • Mietwohnungsneubau sowie
  • Wiederherstellung, Erweiterung, Nutzungsänderung und Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse (allgemein Umnutzung).

Die Gebäude sollen nach Fertigstellung für die dauerhafte Versorgung von bestimmten Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten geeignet sein.

Darüber hinaus können Maßnahmen zur modellhaften Erprobung von zeitgemäßen Wohnformen, beispielsweise für Studierende oder für Wohngemeinschaften für ein selbstbestimmtes betreutes Wohnen, gefördert werden.

Die Maßnahmen sind an eine Gebietskulisse gebunden. Sie umfasst

  • innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete, „Vorranggebiete Wohnen“
  • Konsolidierungsgebiete, wenn sich diese in Städten oder in Gemeinden der Anlage 2 zur Förderrichtlinie befinden.

Die Ämter bestätigen das Vorliegen dieser Voraussetzungen auf dem ILB-Vordruck "Stellungnahme der Gemeinde zur Förderung von Mietwohnungen“ (Anlage 1 zur Förderrichtlinie).

Wer oder was wird nicht gefördert?

Mit dem Förderprogramm können Maßnahmen oder Bauleistungen nicht berücksichtigt werden,

  • mit denen vor Abschluss des Fördervertrages begonnen wurde
  • die durch die Bauherren in Eigenleistung ausgeführt werden
  • denen planungs- und/oder baurechtliche Belange entgegenstehen
  • die den Einbau von ölbefeuerten zentralen Heizungsanlagen (wenn der Anschluss an ein Erdgasnetz oder eine Anlage zur Fernwärme- und Warmwasserlieferung möglich ist) und Einbauküchen beinhalten
  • die zur Anlage von öffentlichen PKW-Parkplätzen dienen.

Wie wird gefördert?

Die ILB fördert mit zinsfreien Darlehen und Zuschüssen. Die Darlehen betragen in Abhängigkeit von der Objektwirtschaftlichkeit bis zu 2.800 € pro Quadratmeter Wohnfläche.

Geht der Investor eine Zweckbindung von 25 Jahren ein, so erhält er einen Zuschuss von 350 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Das Darlehen beträgt in diesem Fall bis zu 2.450 €.

Für die Einhaltung bestimmter energetischer Standard wird ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 300 € pro Quadratmeter Wohnfläche gewährt.

Die Darlehen sind über einen Zeitraum von 20 oder 25 Jahren zinsfrei. Die anfängliche Tilgung beträgt mindestens 2 Prozent jährlich.

Das einmalige Entgelt beträgt 1 Prozent des Zusagebetrags, das jährliche Entgelt 0,5 Prozent, bezogen auf die jeweilige Darlehensrestschuld.

Ein Teil der Wohnungen unterliegt der Belegungs- und Mietpreisbindung. Umfang, Höhe und Inhalt der Bindungen sind mit den Kommunen bedarfsgerecht und nach den Vorgaben der Förderrichtlinie zu vereinbaren.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Empfohlen wird die frühzeitige Kontaktaufnahme zur ILB. Den Antrag richten Sie bitte ebenfalls an die ILB. Dafür ist es notwendig, das unterschriebene Formular einschließlich aller erforderlichen Unterlagen und mit einer Stellungnahme der Kommune einzureichen. Gegebenenfalls ist ein Nachweis der unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich.

Über die Programmaufnahme von Anträgen entscheidet das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung auf Grundlage der folgenden Prioritätenreihenfolge:

  1. Die Gebäude befinden sich im innerstädtischen Sanierungsgebiet oder „Vorranggebiet Wohnen“.
  2. Die Maßnahme ist aus städtebaulichen Gründen oder zur Diversifizierung des Mietwohnungsbestandes innerhalb der Gemeinden im weiteren Metropolenraum erforderlich.
  3. Maßnahmen für Modernisierung und Instandsetzung werden mit der Schaffung von Barrierefreiheit (z. B. durch Aufzüge) nach den jeweiligen Bestimmungen dieser Förderrichtlinie kombiniert.
  4. Vorhaben werden vollständig barrierefrei errichtet bzw. gestaltet oder sie weisen einen erhöhten energetischen Standard auf.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie ist noch bis zum 31. Dezember 2023 gültig.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter 0331 660-1322.

Was ist noch zu beachten

Bitte beachten Sie:

  • Eigenkapital ist regelmäßig in Höhe von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten einzubringen. Angerechnet werden kann der Wert des eigenen Grundstücks, darüber hinaus bei Förderung der Umnutzung der Wert vorhandener Gebäudeteile.
  • Sie müssen die Tragfähigkeit der Gesamtfinanzierung der Maßnahme anhand einer Liquiditätsberechnung nachweisen.
  • Nach Fertigstellung besteht für 20 bzw. 25 Jahre eine Mietpreis- und Belegungsbindung an den geförderten und/oder anderen Wohnungen.
  • Definierte Objektanforderungen wie z. B. an die Wohnungsgröße müssen eingehalten werden.
  • Grundsätzlich sind drei vergleichbare Angebote anzufordern oder Preisvergleiche einzuholen. Für öffentliche Auftraggeber gelten die jeweiligen vergaberechtlichen Bestimmungen.
  • Die Kumulation mit anderen Förderprogrammen und Finanzierungsmitteln ist zulässig.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare