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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Für die erste Ermittlung der möglichen Höhe Ihres Förderdarlehens.
Sie benötigen hierzu Excel.
Ist Ihr Bauvorhaben förderfähig? Prüfen Sie selbst!
Für Geltungsbereiche von Bebauungsplänen nach §13a und b BauGB kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenberater.
Mietwohnungen und Gewerberäume für Kapitalanleger und Gewerberäume zur Miete
Die ILB fördert den Neubau sowie die Umnutzung (Wiederherstellung, Erweiterung und Anpassung) von Mietwohngebäuden mit zinsfreien Darlehen und Zuschüssen.
Ziel ist es, neue Mietwohnungen für bestimmte Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten zu schaffen.
Nochmals höhere Förderungen für Neubau und Umnutzung zu Mietwohnraum
Die ILB vergibt ab sofort noch mehr Fördermittel. Für die energetische Qualität eines Effizienzhauses 55 erhalten Bauherren weitere 300 € je Quadratmeter Wohnfläche als Zuschuss. Ein Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Ihre Förderanträge nimmt die ILB gerne entgegen. Die Antragsunterlagen stehen auch online zur Verfügung. Unsere Kundenberater geben zu allen Fragen Auskunft.
Förderung von Mietwohnraum
Die Förderung für Neubauvorhaben und die Umnutzung wurde seit dem 1. Januar 2022 auf 2.800 € je Quadratmeter Wohnfläche erhöht. Außerdem kann die Förderung für den Einbau von Aufzügen nunmehr auch beim Neubau zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Darüber hinaus wird die Wirtschaftlichkeit von gefördertem Mietwohnungsbau durch eine Anhebung der Mietobergrenzen für den gebundenen Wohnraum verbessert. In allen Kategorien beträgt die Anhebung jeweils 0,50 €. Das betrifft das Berliner Umland wie den weiteren Metropolenraum gleichermaßen und findet auf beide Einkommensgrenzen Anwendung.
Wer wird gefördert?
Die ILB fördert natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte beim Neubau und bei Maßnahmen zur Umnutzung von Mietwohnungen.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Maßnahmen zur Neuschaffung von Mietwohnungen. Gefördert werden
Die Gebäude sollen nach Fertigstellung für die dauerhafte Versorgung von bestimmten Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten geeignet sein.
Darüber hinaus können Maßnahmen zur modellhaften Erprobung von zeitgemäßen Wohnformen, beispielsweise für Studierende oder für Wohngemeinschaften für ein selbstbestimmtes betreutes Wohnen, gefördert werden.
Die Maßnahmen sind an eine Gebietskulisse gebunden. Sie umfasst
Die Ämter bestätigen das Vorliegen dieser Voraussetzungen auf dem ILB-Vordruck "Stellungnahme der Gemeinde zur Förderung von Mietwohnungen“ (Anlage 1 zur Förderrichtlinie).
Wer oder was wird nicht gefördert?
Mit dem Förderprogramm können Maßnahmen oder Bauleistungen nicht berücksichtigt werden,
Wie wird gefördert?
Die ILB fördert mit zinsfreien Darlehen und Zuschüssen. Die Darlehen betragen in Abhängigkeit von der Objektwirtschaftlichkeit bis zu 2.800 € pro Quadratmeter Wohnfläche.
Geht der Investor eine Zweckbindung von 25 Jahren ein, so erhält er einen Zuschuss von 350 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Das Darlehen beträgt in diesem Fall bis zu 2.450 €.
Für die Einhaltung bestimmter energetischer Standard wird ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 300 € pro Quadratmeter Wohnfläche gewährt.
Die Darlehen sind über einen Zeitraum von 20 oder 25 Jahren zinsfrei. Die anfängliche Tilgung beträgt mindestens 2 Prozent jährlich.
Das einmalige Entgelt beträgt 1 Prozent des Zusagebetrags, das jährliche Entgelt 0,5 Prozent, bezogen auf die jeweilige Darlehensrestschuld.
Ein Teil der Wohnungen unterliegt der Belegungs- und Mietpreisbindung. Umfang, Höhe und Inhalt der Bindungen sind mit den Kommunen bedarfsgerecht und nach den Vorgaben der Förderrichtlinie zu vereinbaren.
Wie ist das Antragsverfahren?
Empfohlen wird die frühzeitige Kontaktaufnahme zur ILB. Den Antrag richten Sie bitte ebenfalls an die ILB. Dafür ist es notwendig, das unterschriebene Formular einschließlich aller erforderlichen Unterlagen und mit einer Stellungnahme der Kommune einzureichen. Gegebenenfalls ist ein Nachweis der unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich.
Über die Programmaufnahme von Anträgen entscheidet das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung auf Grundlage der folgenden Prioritätenreihenfolge:
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie ist noch bis zum 31. Dezember 2023 gültig.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter 0331 660-1322.
Bitte beachten Sie:
Anlage 1 zur Richtlinie - Stellungnahme der Gemeinde In Info-Korb legen
Anlage 2 zur Richtlinie - Strukturräume In Info-Korb legen
Förderrechner Mietwohnungsbau In Info-Korb legen
Zum Nutzen des Förderrechners aktivieren Sie bitte die Bearbeitung in Excel.
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Informationsblatt zum wirtschaftlich Berechtigten In Info-Korb legen
Antrag In Info-Korb legen
Bedarfsnachweis für die Förderung von Mietwohnraum In Info-Korb legen
Erklärung "Politisch exponierte Person" (PEP) In Info-Korb legen
Vereinbarung Belegungsbindung In Info-Korb legen
Vereinbarung über die Begründung der Belegungsbindung von Mietwohnungen
Zahlungsabruf mit Bautenstandsbericht für Mietwohnungsbau und Anschubfinanzierung In Info-Korb legen