Diese Seite benötigt Javascript-Unterstütung. Bitte aktivieren Sie Javascript, um die Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Die ILB fördert den Neubau sowie die Umnutzung (Wiederherstellung, Erweiterung und Anpassung) von Mietwohngebäuden mit zinsfreien Darlehen und Zuschüssen.
Ziel ist es, neue Mietwohnungen für bestimmte Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten zu schaffen.
Zum 1. Oktober 2019 trat die neue MietwohnungsbauförderR in Kraft. Alle Dokumente, die Antragsformulare und unser Förderrechner wurden aktualisiert und stehen nunmehr online zur Verfügung.
Über die Änderungen des Wohnraumförderungsgesetz beim Mietwohnraum informierten das MIL und die ILB im Herbst 2019 auf verschiedenen Veranstaltungen.
Die wichtigsten Änderungen in Form der Präsentationen aus diesen Veranstaltungen finden Sie hier als Download.
ILB fördert ab sofort mit neuen verbesserten Förderbedingungen
Zum 1. Oktober 2019 setzte das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg die neue Förderrichtlinie in Kraft. Damit verbessern sich die Förderbedingungen vorzeitig.
Wesentliche Neuerungen sind erleichterte Vergabebestimmungen und der Verzicht auf zusätzliche bauliche Anforderungen. Dadurch wird die Förderung für alle Investorengruppen noch interessanter.
Die Einführung höherer Einkommensgrenzen kommt vielen Mieterhaushalten zugute. Künftig haben noch mehr Mieterhaushalte Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und sie erhalten damit Zugang zu mietpreisgebundenem Wohnraum.
Ziel bleibt es, dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum in allen Landesteilen herzustellen. Zu diesem Zweck fördert das Land dessen Neubau bzw. die Wiederherstellung mit bis zu 2.500 € je Quadratmeter Wohnfläche. Anteilig bis zu 350 € je Quadratmeter können Investoren als Zuschuss erhalten. Diese hohe Förderung macht den Einsatz von Kapitalmarktmitteln in der Regel überflüssig.
Neue Möglichkeiten eröffnen sich mit der Erprobung von zeitgemäßen Wohnformen. Dazu gehören beispielsweise Wohnraum für Studierende und Auszubildende sowie für Wohngemeinschaften für ein selbstbestimmtes betreutes Wohnen.
Die ILB wird ihre Produktinformationen und die Antragsformulare sukzessive anpassen. Bis zur vollständigen Umsetzung stehen Ihnen unsere Kundenberater für weitere Informationen jederzeit zur Verfügung.
ILB fördert ab sofort in allen Regionen gleich, die Darlehen erhöhen sich und für die Wohnraumschaffung durch Umnutzung wird die Gebietskulisse erweitert.
Mit Änderungserlass vom 4.9.2018 passte das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg die Förderung von Mietwohnraum vorzeitig an.
Investoren, die Mietwohnraum neu schaffen und eine Zweckbindung von 25 Jahren wählen, erhalten einen Zuschuss von 350 € je m² Wohnfläche. Das gilt künftig unabhängig von der Region im Land Brandenburg.
Die Gesamtförderhöhe beträgt bis zu 2.500 €. Diese Steigerung um 700 € trägt auch den gestiegenen Kosten für Grundstück und Baumaßnahmen Rechnung. Bei einer Zweckbindung von 20 Jahren können die gesamten 2.500 € für zinsfreie Darlehen ausgeschöpft werden, wenn es die Wirtschaftlichkeit erfordert. Bei 25 Jahren Zweckbindung sind es neben 350 € Zuschuss bis zu 2.150 €. Damit wird oftmals eine Vollfinanzierung aus Eigenleistung und Fördermitteln möglich sein.
Darüber hinaus wird die Wiederherstellung, Erweiterung und Nutzungsänderung nunmehr in allen Konsolidierungsgebieten der Wohnraumförderung gefördert.
Diese vorgezogenen Anpassungen dienen der Neuschaffung von dringend benötigten bezahlbaren Mietwohnungen, hier im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus. Gleichzeitig befördern diese Verbesserungen die Einbeziehung aller interessierten Investoren; sie ermöglichen gleiche Förderchancen in allen Regionen des Landes und machen den Einsatz von Kapitalmarktmitteln in der Regel überflüssig.
Im Rahmen ihrer gemeinsamen Veranstaltung am 6. April 2017 informierten das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und die ILB mit Unterstützung von weiteren Referenten die Gäste aus Brandenburger Wohnungsunternehmen und Kommunen über neue Fördermöglichkeiten für Wohnraum. Die Präsentationen aus dieser Veranstaltung finden Sie hier.
Der neue Förderrechner bei den Förderprogrammen des Mietwohnungsbau für die erste Ermittlung der möglichen Höhe des Förderdarlehens wurde überarbeitet und steht Ihnen in einer aktuellen Version zur Verfügung.
Bei diesem Förderrechner handelt es sich um eine Berechnungshilfe. Das Ergebnis ist nicht verbindlich. Bitte setzen sie sich zur Antragstellung mit den zuständigen Ansprechpartnern bei der ILB in Verbindung. Sie finden den Förderrechner unter "Konditionen, Formulare und Dokumente".
Die ILB fördert natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte beim Neubau und bei Maßnahmen zur Umnutzung von Mietwohnungen.
Förderfähig sind Maßnahmen zur Neuschaffung von Mietwohnungen. Gefördert werden
Die Gebäude sollen nach Fertigstellung für die dauerhafte Versorgung von bestimmten Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten geeignet sein.
Darüber hinaus können Maßnahmen zur modellhaften Erprobung von zeitgemäßen Wohnformen, beispielsweise für Studierende oder für Wohngemeinschaften für ein selbstbestimmtes betreutes Wohnen, gefördert werden .
Die Maßnahmen sind an eine Gebietskulisse gebunden. Sie umfasst
Die Ämter bestätigen das Vorliegen dieser Voraussetzungen auf dem ILB-Vordruck "Stellungnahme der Gemeinde zur Förderung von Mietwohnungen“ (Anlage 1 zur Förderrichtlinie).
Mit dem Förderprogramm können Maßnahmen oder Bauleistungen nicht berücksichtigt werden,
Die ILB fördert mit zinsfreien Darlehen und Zuschüssen. Die Darlehen betragen in Abhängigkeit von der Objektwirtschaftlichkeit bis zu 2.500 € pro Quadratmeter Wohnfläche.
Geht der Investor eine Zweckbindung von 25 Jahren ein, so erhält er einen Zuschuss von 350 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Das Darlehen beträgt in diesem Fall bis zu 2.150 €.
Die Darlehen sind über einen Zeitraum von 20 oder 25 Jahren zinsfrei. Die anfängliche Tilgung beträgt mindestens 2 Prozent jährlich.
Das einmalige Entgelt beträgt 1 Prozent des Darlehensbetrages, das jährliche Entgelt 0,5 Prozent, bezogen auf die jeweilige Restschuld.
Ein Teil der Wohnungen unterliegt der Belegungs- und Mietpreisbindung. Umfang, Höhe und Inhalt der Bindungen sind mit den Kommunen bedarfsgerecht und nach den Vorgaben der Förderrichtlinie zu vereinbaren.
Empfohlen wird die frühzeitige Kontaktaufnahme zur ILB. Den Antrag richten Sie bitte ebenfalls an die ILB. Dafür ist es notwendig, das unterschriebene Formular einschließlich aller erforderlichen Unterlagen und mit einer Stellungnahme der Kommune einzureichen. Gegebenenfalls ist ein Nachweis der unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich.
Über die Programmaufnahme von Anträgen entscheidet das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung auf Grundlage der folgenden Prioritätenreihenfolge:
Die Förderrichtlinie ist noch bis zum 31. Dezember 2021 gültig.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter 0331 660-1322.
Bitte beachten Sie:
Anlage 1 zur Richtlinie - Stellungnahme der Gemeinde (PDF 1,19 MB) In Info-Korb legen
Anlage 2 zur Richtlinie - Strukturräume (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
Förderrechner Mietwohnungsbau (XLSM 0,39 MB) In Info-Korb legen
Kurzinformation (PDF 45 kB) In Info-Korb legen
Richtlinie (PDF 66 kB) In Info-Korb legen
Anleitung Förderrechner für Mietwohnraum (PDF 0,18 MB) In Info-Korb legen
Gemeinden im Berliner Umland (PDF 29 kB) In Info-Korb legen
Gemeinden im Berliner Umland als wesentlicher Faktor für Förderhöhe, Bindungsquoten und Mietpreisgrenzen
Informationsblatt zum wirtschaftlich Berechtigten (PDF 97 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt WUS (PDF 0,91 MB) In Info-Korb legen
Antrag (PDF 1,28 MB) In Info-Korb legen
Bedarfsnachweis für die Förderung von Mietwohnraum (PDF 1,18 MB) In Info-Korb legen
Erklärung "Politisch exponierte Person" (PEP) (PDF 1,15 MB) In Info-Korb legen
Vereinbarung Belegungsbindung (PDF 1,26 MB) In Info-Korb legen
Vereinbarung über die Begründung der Belegungsbindung von Mietwohnungen
Zahlungsabruf mit Bautenstandsbericht für Mietwohnungsbau und Anschubfinanzierung (XLS 77 kB) In Info-Korb legen
Präsentation Bautechnische Beratung und Prüfung - 3 von 5 - Informationsveranstaltung von ILB und MIL zur Wohnraumförderung 2019 / 2020 (PDF 0,49 MB) In Info-Korb legen
Präsentation Einführung - 1 von 5 - Informationsveranstaltung von ILB und MIL zur Wohnraumförderung 2019 / 2020 (PDF 0,25 MB) In Info-Korb legen
Präsentation Hinweise zu INSEK und WUS - 5 von 5 - Informationsveranstaltung von ILB und MIL zur Wohnraumförderung 2019 / 2020 (PDF 0,25 MB) In Info-Korb legen
Präsentation Kommunale Strategien - 4 von 5 - Informationsveranstaltung von ILB und MIL zur Wohnraumförderung 2019 / 2020 (PDF 1,45 MB) In Info-Korb legen
Präsentation Neuregelungen im Überblick - 2 von 5 - Informationsveranstaltung von ILB und MIL zur Wohnraumförderung 2019 / 2020 (PDF 0,94 MB) In Info-Korb legen
Präsentationen Informationsveranstaltung von ILB und MIL zur neuen Wohnraumförderung 2019 / 2020 (ZIP 2,87 MB) In Info-Korb legen
Für die erste Ermittlung der möglichen Höhe Ihres Förderdarlehens.
Sie benötigen hierzu Excel.
Ist Ihr Bauvorhaben förderfähig? Prüfen Sie selbst!
Mietwohnungen und Gewerberäume für Kapitalanleger und Gewerberäume zur Miete