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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Die ILB fördert die Herrichtung von innerörtlichen Bestandsgebäuden und den Neubau mit zinsfreien Darlehen. Die Wohnungen sollen nach Fertigstellung als selbst genutztes Wohneigentum verkauft werden.
Ziel ist die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten.
Investoren, die Gebäude herrichten oder bauen, um das Wohneigentum anschließend an Selbstnutzer zu veräußern, erhalten ab 2020 noch mehr Unterstützung. So fördert die ILB künftig mit zinsfreien Darlehen bis zu 2.150 € je Quadratmeter Wohnfläche. Deutliche Erleichterungen gibt es außerdem bei den Vergabe von Bauaufträgen.
Die Investoren können selbst eine der geschaffenen Wohnungen beziehen. Darüber hinaus können alle Erwerber von der Landesförderung profitieren und individuell einen Förderantrag stellen.
Die Kundenberater der ILB geben zu allen Fragen Auskunft.
Für diese Förderung können aktuell keine Anträge gestellt werden. Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit den aufgeführten Ansprechpartner in Verbindung. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, sich für den ILB-Newsletter zu registrieren. Hier werden wir Sie über aktuelle Entwicklungen informieren. Wir erwarten noch 2019 eine Fortsetzung der Förderung mit verbesserten Angeboten.
Ab sofort sind die Antragsunterlagen für selbst genutztes Wohneigentum online zugänglich
Die ILB stellt die Antragsunterlagen für Neubau, Erwerb oder Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum künftig online zur Verfügung. Diese Zugriffsmöglichkeit verkürzt den Antragsprozess und kommt allen Antragstellern zugute.
Ob das Objekt innerhalb der Fördergebietskulisse liegt, kann ab sofort ebenfalls jeder Bauherr selbst einsehen. Mit einem Klick auf den Link „Fördergebietskulissen“ kann Jeder in die betreffende Objektlage hineinzoomen. Diese Möglichkeit vermeidet unnötigen Aufwand und entlastet die Ämter. Schließlich erleichtert das neue Angebot allen Interessenten die Grundstücksauswahl.
Ihre Förderanträge nimmt die ILB gerne entgegen. Unsere Kundenberater geben zu allen Fragen Auskunft.
Das Land Brandenburg fördert selbst genutztes Wohneigentum in Innenstädten künftig mit zinsfreien Darlehen und Zuschüssen
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung verlängert die Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten bis zum 31. Dezember 2019.
Für die Herstellung und den Neubau von Gebäuden bei anschließendem Verkauf als Wohneigentum (Anschubfinanzierung) betragen die Förderdarlehen weiterhin bis zu 1.800 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Die Darlehen sind für drei Jahre zins- und tilgungsfrei.
Die Anschubfinanzierung ist über die bestehende Gebietskulisse hinaus künftig auch in den Konsolidierungsgebieten der Wohnraumförderung möglich.
Weitere Verbesserungen finden bei folgenden Maßnahmen statt.
Unsere Kundenberater geben ab sofort zu den neuen Förderbedingungen Auskunft. Sie stehen für kostenfreie Terminvereinbarungen zur Verfügung und versenden auf Anforderung die Antragsunterlagen.
Die ILB fördert private und gewerbliche Investoren, die ein Vorhaben zur Bildung von selbst genutzten Wohneigentum verwirklichen wollen. Die Investoren veräußern die Wohnungen nach Fertigstellung an selbst nutzende Eigentümer. In Ausnahmen kann die ILB der Vermietung von geförderten Wohnungen zustimmen.
Mit der Anschubfinanzierung fördert die ILB folgende Maßnahmen:
Die Förderung erfordert vom Investor eine angemessene Beteiligung an der Finanzierung. Die Eigenleistung beträgt deshalb mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten.
Die Maßnahmen sind an eine vorgegebene Gebietskulisse gebunden. Diese umfasst
Stadt oder Gemeinde bestätigen das Vorliegen dieser Voraussetzung auf dem ILB-Vordruck "Städtebauliche Stellungnahme".
Die ILB fördert Sie in der Anschubfinanzierung mit zinsfreien Baudarlehen.
Baudarlehen erhalten Sie in Höhe von bis zu 2.150 EUR je Quadratmeter Wohnfläche.
Die Darlehen sind ab dem Zeitpunkt der ersten Auszahlung für die Dauer von 3 Jahren zins- und tilgungsfrei. Anschließend gilt der auf dem Kapitalmarkt übliche Zinssatz. Die Tilgung beträgt ab diesem Zeitpunkt mindestens 3 Prozent.
Das Darlehen muss zurückgezahlt werden, nachdem das geförderte Objekt als selbst genutztes Wohneigentum verkauft wurde. Bei zeitversetztem Verkauf von einzelnen Wohnungen erfolgt die Rückzahlung anteilig. Das Darlehen ist spätestens nach Ablauf von zehn Jahren vollständig zurückzuzahlen.
Bleiben die Bemühungen der Veräußerung nachweislich ohne Erfolg, kann die ILB auf Antrag der Vermietung einzelner Wohnungen zu stimmen. Für diesen Fall stehen zwei Optionen zur Verfügung:
Den Antrag stellen Sie bitte direkt bei der ILB. Hier wird er auf die Übereinstimmung mit der Gebietskulisse und in Bezug auf die städtebauliche Einordnung geprüft.
Anschließend wird die ILB weitere Unterlagen anfordern und die bautechnische und kaufmännische Bearbeitung aufnehmen. Sofern alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, unterbreiten wir Ihnen auf Grundlage der haushaltsrechtlichen Bestimmungen ein Vertragsangebot.
Die Förderrichtlinie gilt noch bis zum 31. Dezember 2021.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter 0331 660-1322.
Bitte beachten Sie:
Anlage 1 Städtebauliche Stellungnahme (PDF 1,2 MB) In Info-Korb legen
Anlage 1 zur Richtlinie zur Förderung selbst genutzten Wohneigentums in Innenstädten
Anlage 2 Bescheinigung der Kommune (PDF 82 kB) In Info-Korb legen
Anlage 2 zur Richtlinie zur Förderung selbst genutzten Wohneigentums in Innenstädten
Anlage 3 Strukturräume (PDF 0,1 MB) In Info-Korb legen
Anlage 3 zur Richtlinie zur Förderung selbst genutzten Wohneigentums in Innenstädten
Kurzinformation (PDF 44 kB) In Info-Korb legen
Richtlinie (PDF 67 kB) In Info-Korb legen
Informationsblatt zum wirtschaftlich Berechtigten (PDF 97 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt WUS (PDF 0,91 MB) In Info-Korb legen
Antrag Anschubfinanzierung (PDF 1,33 MB) In Info-Korb legen
Erklärung "Politisch exponierte Person" (PEP) (PDF 1,15 MB) In Info-Korb legen
Zahlungsabruf mit Bautenstandsbericht für Mietwohnungsbau und Anschubfinanzierung (XLS 77 kB) In Info-Korb legen
Rechnungsliste (XLS 1,33 MB) In Info-Korb legen
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen, BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Brandenburg-Kredite für die Wohnungswirtschaft (PDF 2,59 MB) In Info-Korb legen
Flyer Zinsfreie Darlehen und Zuschüsse für Ihr Wohneigentum (PDF 2,2 MB) In Info-Korb legen
Benutzen Sie bitte die Infokorbfunktion, um den Flyer kostenfrei per Post zu bekommen.
Tel.: 0331 660 - 1322
Ist Ihr Bauvorhaben förderfähig? Prüfen Sie selbst!