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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Die ILB fördert die behindertengerechte Anpassung in vorhandenem Wohnraum mit Zuschüssen.
Ziel ist die Verbesserung der Wohnsituation für schwerbehinderte Personen in Mietwohnungen und in selbst genutztem Wohneigentum.
ILB setzt die Förderung der behindertengerechten Anpassung von Wohnraum fort
Das Land Brandenburg verlängert die Förderung der behindertengerechten Anpassung von vorhandenem Wohnraum um weitere zwei Jahre.
Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Wohnsituation für schwerstmobilitätsbehinderte Menschen. Für bauliche Maßnahmen und höhenüberwindende Hilfsmittel werden die betroffenen Menschen und ihre Haushaltsmitglieder mit Zuschüssen bis zu 26.000 Euro unterstützt. Das gilt für Mieter oder Vermieter von Mietwohnungen wie auch für Eigenheimbesitzer gleichermaßen. Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden
Förderanträge nimmt die ILB ab sofort entgegen. Unsere Kundenberater geben zu allen Fragen gerne Auskunft.
Wer wird gefördert?
Mit dem Programm zur behindertengerechten Anpassung fördert die ILB
mit Zuschüssen, wenn ein berechtigter Personenkreis zur Nutzung des anzupassenden Wohnraums nachgewiesen wird.
Zu dem berechtigten Personenkreis zählen Haushalte mit Personen, deren Art und Schwere der Behinderung eine besondere bauliche oder technische Ausstattung erfordert. Als Nachweis sind der Schwerbehindertenausweis und der Bescheid über die Anerkennung der Schwerbehinderung vorzulegen.
Was wird gefördert?
Die ILB fördert bauliche Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung. Das sind zum Beispiel
Gefördert wird ferner der Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln, insbesondere rollstuhlgerechter Senkrecht-/Schrägaufzüge und die Schaffung barrierefreier Zugänge durch Rampen.
Alle Anforderungen nach der DIN 18040 sind hierbei zu gewährleisten. Teilmaßnahmen können nur im Einzelfall gefördert werden. Näheres hierzu regelt die WohnraumanpassungsR.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Mit dem Programm können keine Maßnahmen gefördert werden,
Wie wird gefördert?
Die ILB fördert mit Zuschüssen. Jeder Zuschuss beträgt bis zu 90 Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten.
Des Höchstsatz je Wohnung beträgt:
Die gleichzeitige Durchführung der Maßnahmen ist möglich. Leistungen Dritter können als Ersatz für Eigenleistung anerkannt werden.
Wie ist das Antragsverfahren?
Bitte reichen Sie das unterschriebene Antragsformular und folgende Unterlagen bei der ILB ein:
Zusätzlich benötigen wir folgende Nachweise:
Bei Mietwohnungen
Bei selbst genutztem Wohneigentum
Geltungsdauer
Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2023 gültig.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter 0331 660-1322.
Mietwohnungen müssen einem Berechtigten für den Zeitraum von mindestens zehn Jahren zur Nutzung überlassen werden.
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Informationsblatt zum wirtschaftlich Berechtigten In Info-Korb legen
Anlage 1 Bauliche Maßnahmen In Info-Korb legen
Anlage 2 Erklärung des Vermieters In Info-Korb legen
Anlage 3 Bestätigung der Behindertenberatungsstelle In Info-Korb legen
Antrag In Info-Korb legen
Erklärung "Politisch exponierte Person" (PEP) In Info-Korb legen
Identifikation durch zuverlässige Dritte In Info-Korb legen
Maßnahmen für Barrierefreiheit In Info-Korb legen