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Donnerstag, 16. April 2020

Knapp 300 Mio. Euro für Unterstützungsmaßnahmen aus Corona-Rettungsschirm in Bandenburg freigegeben

Knapp 300 Mio. Euro für Unterstützungsmaßnahmen aus Corona-Rettungsschirm in Bandenburg freigegeben

Brandenburg unternimmt derzeit alles, was möglich ist, um die sehr schwerwiegenden Folgen der Corona-Krise abzumildern

Potsdam – Im Land Brandenburg wurden bislang knapp 300 Mio. Euro zur Abmilderung und Bewältigung insbesondere der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie aus dem finanziellen Rettungsschirm des Landes freigegeben. Darüber unterrichtete Finanzministerin Katrin Lange heute den Haushaltsausschuss des Landtages. Aus dem vom Landtag beschlossenen, insgesamt 2,0 Mrd. Euro umfassenden Rettungsschirm für Brandenburg wurden 295,4 Mio. Euro den einzelnen Ministerien der Landesregierung vom Finanzministerium zur Bewirtschaftung freigegeben.

„Brandenburg unternimmt derzeit alles, was möglich ist, um die sehr schwerwiegenden Folgen der Corona-Krise abzumildern, insbesondere durch umfangreiche Hilfsprogramme und weitreichende steuerliche Entlastungen“, betonte die Finanzministerin heute vor dem Ausschuss, der als Video- bzw. Telefonschaltkonferenz stattfand.

Bei Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen von Corona „eher am Anfang“

Die genannten Mittel sind zum einen für wirtschaftliche Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehören die Soforthilfen für die gewerbliche Wirtschaft, Angehörige freier Berufe sowie für Unternehmen des Land- und Forstwirtschaft sowie die Pauschale für polnische Berufspendler, die weiterhin in Brandenburg tätig sind. Darüber hinaus wurden Mittel für die Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund der ausfallenden Kinderbetreuung in der Krippe, im Kindergarten und im Hort ebenso bereit gestellt wie Mittel für Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie für die Beschaffung von Schutzausrüstungen und von Beatmungsgeräten. „Weitere Anträge der Ressorts sind zu erwarten“, betonte Lange. „Ich gehe davon aus, dass uns die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie noch sehr lange Zeit beschäftigen wird. Wir sind hier nicht am Ende, sondern stehen eher am Anfang der Krisenfolgenbewältigung. Das muss man deutlich sehen.“

Das Finanzministerium hat darüber hinaus in Abstimmung mit dem Landesrechnungshof eine Reihe von Ausnahmen im Zuwendungsrecht für die Fälle zugelassen, in denen der Zuwendungszweck pandemiebedingt nicht, nicht vollständig, verspätet oder nur auf andere Weise erreicht werden kann. In diesen Fällen ist es der Zuwendungsbehörde gestattet, auf Rückforderungen zu verzichten.

Steuerliche Erleichterungen sichern Liquidität

Bei den steuerlichen Maßnahmen geht es vor allem darum, Unternehmen Liquidität zu verschaffen und von steuerlichen Pflichten so weit wie möglich zu entlasten. Das gilt für alle, die von den Auswirkungen der Corona Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffen sind, wobei an den Nachweis der Betroffenheit keine hohen Anforderungen gestellt werden. Bei Gaststätten, Friseurläden und dem Einzelhandel ohne Lebensmittel liegt die Betroffenheit nach Auffassung des Finanzministeriums auf der Hand.

Lange stellte dem Ausschuss heute eine Übersicht über die derzeit gültigen Maßnahmen der Steuerverwaltung zur Verfügung (vgl. Anlage). Das beginnt mit der Möglichkeit der zinslosen Stundung fälliger Einkommens-, Körperschaftsteuer oder Umsatzsteuer. Um dies so einfach wie möglich zu gestalten, hat Brandenburg einen landeseigenen Vordruck im Einsatz, der auf den Seiten des Finanzministeriums und der Finanzämter heruntergeladen werden kann. Für die Gewerbesteuer ist ein Antrag bei der jeweiligen Gemeinde notwendig.

Steuerpflichtige können auch Anträge auf Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung unter Beibehaltung der Dauerfristverlängerung stellen. Gleiches gilt für die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, die betroffene Unternehmen unbedingt beantragen sollten. Fristverlängerungen für die Abgabe von Steuererklärungen sind bis zum 31. Mai 2020 möglich – in Brandenburg sind dafür sogar wieder Sammelanträge von Steuerberatungskanzleien zugelassen.

Für Brandenburg bedeutsam sind auch die Alkoholsteuerfreiheit bei der Herstellung von Desinfektionsmitteln, die innerhalb kurzer Zeit beim Bundesfinanzministerium erwirkt wurde, und die Umsatzsteuerfreiheit für medizinische Hilfsgüter aus dem Ausland.

Pauschale für polnische Berufspendler ist steuerfrei

Brandenburgs Landwirtschaft ist stark von den Einreisebeschränkungen bzw. Quarantänereglungen für ausländische Berufspendler betroffen, da hier im Normalfall viele Beschäftigte aus mittel- und osteuropäischen Ländern im Ernteeinsatz arbeiten. „Deshalb freue ich mich besonders, dass es gelungen ist, bis zu 65 Euro Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung gewähren zu können und diese steuerfrei zu stellen sind“, betonte die Ministerin.

Bis zu 1.500 Euro können in diesem Jahr ebenfalls steuerfrei an diejenigen gezahlt werden, die durch ihren täglichen Einsatz die Versorgung und Infrastruktur in Brandenburg aufrechterhalten: Zum Beispiel Kassiererinnen, Pflegekräfte, Lagerarbeiter oder LKW-Fahrer. „Ich wünsche mir, dass gerade die Arbeitgeber davon Gebrauch machen, deren Branche wirtschaftlich sehr gut durch die Corona-Krise kommt, deren Beschäftigte aber vergleichsweise niedrige Löhne erhalten. Denn auch solche Branchen gibt es“, sagte Lange.

Maßnahmen der EU in der Krise

Die EU-Kommission habe seit Mitte März verschiedene Vorschläge für Fördermaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise und ihrer ökonomischen Folgen unterbreitet, sagte Lange weiter. Die Vorschläge der Corona Response Investment Initiative (CR II und CR II+) seien für Brandenburg vor allem insoweit relevant, als sie es ermöglichen sollen, die verbleibenden Mittel aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (EFRE, ESF, ELER, EMFF) auf die Stärkung des öffentlichen Gesundheitswesens und zur Unterstützung der Beschäftigten und der Unternehmen in der Krise zu konzentrieren.

Diese Möglichkeiten werden bei den zuständigen Ressorts aktuell geprüft:

  • Beim ESF geht es insbesondere um die Finanzierung von Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln,
  • Beim EFRE steht – neben der möglichen Finanzierung von Beatmungsgeräten – die mittelfristige Unterstützung von Unternehmen in besonders von der Krise beeinträchtigten Branchen (z.B. Tourismus, Kultur- und Kreativwirtschaft) im Vordergrund.
  • ELER und EMFF könnten für die Bewältigung von Krisenfolgen im ländlichen Raum bzw. für die Fischerei eingesetzt werden.

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