
Montag, 02. Februar 2026
Zukunftspaket Brandenburg: Land und Kommunen bringen Investitionen gemeinsam voran

Ein weiterer Schritt zur Umsetzung des kommunalen Anteils des Zukunftspakets Brandenburg ist erfolgt: Auf insgesamt vier in gemeinsamer Verantwortung durchgeführten Regionalkonferenzen haben der Städte- und Gemeindebund Brandenburg, Brandenburgs Finanzministerium und die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) die Kommunen darüber informiert, in welchen Schritten konkret Mittel beantragt und für welche Zwecke diese ausgegeben werden können.
Demnach soll der erste Mittelabruf für Kommunen zum Ende des ersten Quartals 2026 erfolgen, Anfang April sollen die ersten Mittel aus dem Zukunftspaket Brandenburg ausgezahlt werden.
Das Zukunftspaket Brandenburg bezeichnet die rund drei Milliarden Euro, die Brandenburg aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes zur Verfügung stehen. Anfang September 2025 hatten sich die Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände darauf verständigt, dass davon 1,5 Milliarden Euro die Kommunen zur weitgehend eigenver-antwortlichen Verwendung für Investitionen in den Bereichen Infrastruktur, Brand- und Katastrophenschutz und Innere Sicherheit sowie Bildung und Sport erhalten. Für jede Stadt und Gemeinde ist der jeweils zur Verfügung stehende Betrag einzeln ausgewiesen und zur eigenverant-wortlichen Verwendung vorgesehen. Ferner sah die Einigung vor, dass daneben für die Umsetzung der Krankenhausreform und die Stärkung einer verlässlichen medizinischen Versorgung 460 Millionen Euro und 40 Millionen Euro für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und den Einsatz von KI-Anwendungen vorgesehen sind. Eine Milliarde investiert das Land.
In den vier Regionalkonferenzen in Luckau, Bernau bei Berlin, Falkensee und Kyritz wurden im Dialog mit den Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren sowie der Verbandsgemeindebürgermeisterin der Städte, Gemeinden, Ämter und der Verbandsgemeinde im Land Brandenburg die Einsatzmöglichkeiten der Mittel und das praktische Verfahren des Mittelabrufs gemeinsam erörtert.
Die Auszahlung der Mittel wird die ILB für das Land abwickeln. Bei ihr können die Kommunen bis Ende März 2026 erste Mittel abrufen, Anfang April sollen die ersten Mittel aus dem Sondervermögen ausgezahlt werden. Mit dem Ende letzten Jahres in Kraft getretenen Zukunftspaket-Brandenburg-Gesetz wurden die Voraussetzungen geschaffen, damit die Gelder möglichst unkompliziert, eigenverantwortlich, bürokratiearm und ohne eigene Finanzierungsverpflichtung eingesetzt werden können.
Finanzminister Robert Crumbach hob hervor, dass mit den Regionalkonferenzen eine Verabredung aus dem Herbst des vergangenen Jahres umgesetzt wurde. „Es zeugte bereits von einer sehr guten Zusammenarbeit, dass wir im September vergangenen Jahres bei der Aufteilung des Sondervermögens so schnell mit den Kommunen zu einer vernünftigen Verständigung gekommen sind. Diese von gegenseitiger Wertschätzung geprägte Zusammenarbeit setzt sich mit den Konferenzen fort. Damit ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer bürokratiearmen und lösungsorientieren Zusammenarbeit getan. Denn wichtig ist, dass jede Brandenburgerin und jeder Brandenburger sieht, dass mit den Brandenburger Mitteln aus dem Sondervermögen öffentliche Gebäude wie Kitas und Schulen saniert werden, dass marode Straßen erneuert werden, dass die Gelder schnell vor Ort im Land ankommen. Das geht nur mit dem gemeinsamen Schulterschluss von Land und Kommunen.“
Der Finanzminister und der Städte- und Gemeindebund dankten insbesondere den vier gastge-benden Kommunen, die die regionale Umsetzung der Konferenzen möglich gemacht haben.
Der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Jens Graf, brachte zum Ausdruck, dass seitens der Städte und Gemeinden die Erwartung besteht, mit den nun vorgestellten Abläufen ein schlankes und bürokratiearmes Verfahren zu erreichen. „Damit soll gewährleistet werden, dass die Mittel schnell bei den Städten und Gemeinden ankommen und dort rasch in sichtbare Investitionen umgesetzt werden können. Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass alle Kommunen – unabhängig von ihrer Größe oder Verwaltungsstruktur – tatsächlich in die Lage versetzt werden, das Sondervermögen eigenverantwortlich und praxisnah zu nutzen. Von Seiten der Städte und Gemeinden wurde in den Regionalkonferenzen darum gebeten, einen Einsatz der Mittel des Sondervermögens zur Kofinanzierung von sonstigen Förderprogrammen des Bundes, beispielsweise Städtebauförderung oder GRW-Mittel zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur zu ermöglichen. Nur so lassen sich be-stehende Förderkulissen sinnvoll miteinander verzahnen und die Investitionskraft der Kommunen voll ausschöpfen. Vor diesem Hintergrund begrüßen Brandenburgs Städte und Gemeinden die Bemühung der Landesregierung, diesen Punkt gegenüber dem Bund aktiv aufzugreifen und sich für entsprechende Klarstellungen zur Kofinanzierung einzusetzen.“
Ulrich Scheppan, Vorsitzender des Vorstandes der ILB, erklärte: „Wir als ILB verstehen uns als zentraler Förder- und Finanzierungspartner der Brandenburger Kommunen. Diese stehen in den kommenden Jahren vor gewaltigen Investitionsaufgaben. Daher freue ich mich sehr, dass die ILB die Kommunen nun mit diesen wichtigen 1,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes unterstützen kann. Bereits im vergangenen Jahr hatten wir gemeinsam mit dem Land das Kommunale Investitionsprogramm 2025-2029 aufgelegt, das sofort sehr gut angenommen wurde. Wir freuen uns daher bereits auf die Mittelabrufe zum Zukunftspaket Brandenburg, die wir zügig bearbeiten und auszahlen werden.“
Hintergrund:
Vier Regionalkonferenzen von Städte- und Gemeindebund Brandenburg und Finanzministerium fanden im Land Brandenburg statt.
- 21.01.2026, Luckau, Kulturkirche: Für die Gemeinden der Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und die kreisfreie Stadt Cottbus.
- 26.01.2026, Bernau bei Berlin, Rathaus: Für die Gemeinden der Landkreise Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Barnim, Uckermark und die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder).
- 27.01.2026, Falkensee, Stadthalle (Foyer): Für die Gemeinden der Landkreise Potsdam-Mittelmark, Havelland, Teltow-Fläming und die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam.
- 28.01.2026, Kyritz, Rathaus: Für die Gemeinden der Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel.
Ferner werden der Landkreistag und das Finanzministerium eine weitere entsprechende Veranstaltung für die Landkreise am 3. Februar 2026 durchführen.
Mehr zur Verteilung des kommunalen Anteils des Sondervermögens:
mdfe.brandenburg.de Themen Haushalt und Finanzen Kommunalfinanzen(öffnet externe Seite)
Download
Pressemeldung (PDF)
