
Dienstag, 20. Januar 2026
Wirtschaftsidentifikationsnummer ab sofort wichtig für Unternehmen
Seit dem 01.01.2026 sind ab diesem Zeitpunkt gewährten De-minimis-Beihilfen durch die gewährende Stelle an ein öffentliches Zentralregister der EU zu melden.
Zu diesem Zwecke sind die Unternehmen, denen eine solche De-minimis-Beihilfe gewährt wird eindeutig zu identifizieren.
Als geeigneten Identifikator hat die Bundesrepublik mit der EU die Nutzung der Wirtschaftsidentifikationsnummer (W-IdNr.) vereinbart, die in Deutschland zukünftig jeder wirtschaftlich tätigen natürlichen und juristischen Person (= Unternehmen i.S.d. Beihilfenrechts) erteilt wird. Das Ausrollen der W-IdNr. erfolgt seit Herbst 2024 durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und soll bis Ende 2026 für bestehende wirtschaftlich Tätige abgeschlossen sein. Derzeit sind etwa 90 Prozent der W-IdNr. ausgerollt.
Anders als die Steuer-IdNr. oder Umsatzsteuer-IdNr. werden keine separaten Mitteilungen an die betreffenden Unternehmen übersendet. Über das Verfahren der Erteilung und Bekanntgabe der W-IdNr. hat das BZSt im Bundessteuerblatt in seiner Bekanntmachung vom 30. September 2024 (Link(öffnet externe Seite)) informiert. Bitte informieren Sie sich dort, wie und wo Sie Ihre W-IdNr. finden.
Für neu beantragte De-minimis-Förderungen, die nach dem 01.01.2026 durch die ILB bewilligt werden sollen, ist die Angabe der W-IdNr. soweit diese erteilt worden ist, verpflichtend.
