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Wichtiger Hinweis zur automatischen Empfängerprüfung (VOP) beim Zahlungsverkehr mit der ILB

Die ILB nimmt nicht am Verfahren zur automatischen Empfängerprüfung teil und kann daher keine alternative Empfängerbezeichnung mitteilen. Überweisungen können jedoch weiterhin wie gewohnt ausgeführt werden, sofern die IBAN korrekt angegeben ist. Zahlungen werden intern ordnungsgemäß zugeordnet, sobald sie über die korrekte IBAN eingehen.