Junges Wohnen - Mietwohnungsneubau für Studierende und Auszubildende

Junges Wohnen - Mietwohnungsneubau für Studierende und Auszubildende

Überblick

Mit dem Programm „Junges Wohnen“ werden Bauherren, Investoren und Träger bei der Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende gefördert.

Fördernehmer

(natürliche und juristische Personen als EigentümerInnen, Erbbauberechtigte und sonstige Verfügungsberechtigte), wie:

  • Bauherren
  • Investoren
  • Träger (z. B. Unternehmen, Genossenschaften, Vereine)

Förderthemen

  • Neubau von Wohnheimen:Bau neuer Wohnheime oder modellhafter Wohnprojekte für Studierende und Auszubildende
  • Modernisierung & Sanierung: umfassende bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse – z. B. Barrierefreiheit, energetische Standards
  • Barrierefreiheit: gezielte Maßnahmen, um Wohnraum barrierefrei zu gestalten (Umbauten, Aufzüge, Zugänge)
  • Aufzüge: zusätzlicher Einbau von Aufzügen, gefördert mit bis zu 25.000 € je Wohneinheit

Förderart Darlehen, Zuschuss,

Bis zu 500 EUR/qm Zuschuss und 3.000 EUR/qm Darlehen

Fördergeber Land Brandenburg,

Land Brandenburg und Bund

Ziel des Programms

Mit „Junges Wohnen“ unterstützt das Land Brandenburg gemeinsam mit dem Bund die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Studierende und Auszubildende.

Das Programm verfolgt drei Hauptziele:

  • Wohnraum schaffen, der speziell auf die Bedürfnisse junger Menschen in Ausbildung zugeschnitten ist
  • bestehende Gebäude modernisieren und dabei Barrierefreiheit und zeitgemäße Standards sichern
  • Bildungs- und Ausbildungsstandorte stärken, indem Wohnangebote in räumlicher Nähe zu Hochschulen und Betrieben entstehen

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Mit dem Programm „Junges Wohnen“ unterstützen wir Bauherren, Investoren und Träger bei der Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende.

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Neubau von Wohnheimen oder modellhaften Wohnprojekten für Studierende und Auszubildende
  • umfassende Modernisierungen und Sanierungen bestehender Gebäude
  • Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, insbesondere zur Barrierefreiheit
  • zusätzlicher Einbau von Aufzügen

Wer oder was wird nicht gefördert?

Mit dem Förderprogramm können Maßnahmen oder Bauleistungen nicht berücksichtigt werden,

  • Möblierung und Einrichtung (z. B. Waschräume, Aufenthaltsräume)
  • Maßnahmen, die nur Instandhaltungsrückstände aufholen
  • Vorhaben, die nicht auf dauerhaftes Wohnen ausgerichtet sind

Wie wird gefördert?

Förderart und Konditionen:

Zuschüsse

  • bis zu 500 € je m² Wohnfläche
  • zusätzlich bis zu 25.000 € je Wohneinheit bei gleichzeitiger Aufzugseinrichtung

Darlehen

  • bis zu 3.000 € je m² Wohnfläche
  • zinsfrei für die Dauer der Zweckbindungsfrist (25 Jahre)
  • anfängliche Tilgung: 2 % jährlich
  • bei längerer Zweckbindung: zusätzliche Zuschüsse möglich

Weitere Konditionen

  • Eigenleistung: mindestens 20 % der Gesamtkosten
  • einmaliges Bearbeitungsentgelt: 1 % des Zusagebetrags
  • jährliches Verwaltungsentgelt: 0,5 % der Darlehensrestschuld

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Fördermittel beantragen Sie bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) mit den Formularen der Wohnraumförderung (Papierform).

Bei Fragen beraten wir Sie gern persönlich unter 0331 660-1322.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie ist noch bis zum 31. Dezember 2025 gültig.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter 0331 660-1322.

Was ist noch zu beachten

Bitte beachten Sie folgende Voraussetzungen:

  • persönliche und wirtschaftliche Zuverlässigkeit sowie Leistungsfähigkeit nach § 10 Abs. 2 BbgWoFG
  • eine kommunale Stellungnahme muss vorliegen
  • Vorhaben sollen sich in räumlicher Nähe zu einem Universitätsstandort oder einem Ausbildungsbetrieb befinden
  • gute Erreichbarkeit mit öffentlichem Nahverkehr

Mietobergrenzen

Die Miethöhe ist begrenzt auf den Netto-Anteil der Wohnpauschale des BAföG-Höchstsatzes.

Zugangsvoraussetzungen für Mieter

Die Wohnungen sind ausschließlich für Studierende und Auszubildende bestimmt.

Mieter müssen dies durch eine Immatrikulationsbescheinigung oder einen Ausbildungsvertrag nachweisen.

Diese Förderung ist Teil der Mietwohnungsbauförderrichtlinie.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Formulare