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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Für die erste Ermittlung der möglichen Höhe Ihres Förderdarlehens.
Sie benötigen hierzu Excel.
Ist Ihr Bauvorhaben förderfähig? Prüfen Sie selbst!
Für Geltungsbereiche von Bebauungsplänen nach §13a und b BauGB kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenberater.
Mietwohnungen und Gewerberäume für Kapitalanleger und Gewerberäume zur Miete
Die ILB fördert die generationengerechte Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung mit zinsfreien Darlehen.
Ziel ist es, durch nachhaltige Modernisierung attraktive Objekte für bestimmte Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten zu schaffen. Darüber hinaus sollen innovative Formen des Zusammenlebens wie Mehrgenerationenwohnungen und Wohngemeinschaften im Alter gefördert werden.
Nochmals höhere Förderungen für die Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnraum
Die ILB vergibt ab sofort noch mehr Fördermittel. Für die energetische Qualität eines Effizienzhauses 85 erhalten Bauherren 300 € je Quadratmeter Wohnfläche als Zuschuss. Ein Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Ihre Förderanträge nimmt die ILB gerne entgegen. Die Antragsunterlagen stehen auch online zur Verfügung. Unsere Kundenberater geben zu allen Fragen Auskunft.
Verbesserung der Objektwirtschaftlichkeit nach geförderter Modernisierung
Die Mietobergrenzen für den gebundenen Wohnraum wurden in allen Förderkategorien ab 1. Januar 2022 um jeweils 0,50 € angehoben.
Sie betragen nunmehr 7,50 € bzw. 6,00 € im Berliner Umland bzw. 6,50 € bzw. 5,40 € im weiteren Metropolenraum.
Weiterhin ist die Kombination mit der Aufzugsförderung möglich, die durch anteilige Zuschüsse ebenfalls verbessert wurde.
Wer wird gefördert?
Die ILB fördert natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte und Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden bei der nachhaltigen Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung zur generationengerechten Anpassung von Gebäuden mit Mietwohnungen. Die Gebäude sollen nach Abschluss der Maßnahme für die dauerhafte Versorgung von bestimmten Zielgruppen zu sozial verträglichen Mieten geeignet sein. Dazu zählen
Die Maßnahmen sind an eine Gebietskulisse gebunden. Diese umfasst
Die Ämter bestätigen das Vorliegen dieser Voraussetzungen auf dem ILB-Vordruck "Stellungnahme der Gemeinde zur Förderung von Mietwohnungen“ (Anlage 1 zur Förderrichtlinie).
Wer oder was wird nicht gefördert?
Mit dem Förderprogramm können folgende Maßnahmen oder Bauleistungen nicht berücksichtigt werden,
Wie wird gefördert?
Die ILB fördert mit zinsfreien Darlehen. Die Darlehen betragen bis zu 1.800 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
Für die Einhaltung bestimmter energetischer Standards wird darüber hinaus ein Zuschuss von 300 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
Die ILB gewährt die Darlehen über einen Zeitraum von 20 Jahren zinsfrei. Die anfängliche Tilgung beträgt mindestens 2 Prozent jährlich.
Das einmalige Entgelt beträgt 1 Prozent des Zusagebetrags, das jährliche Entgelt 0,5 Prozent, bezogen auf die jeweilige Darlehensrestschuld.
Ein Teil der Wohnungen unterliegt der Belegungs- und Mietpreisbindung. Umfang, Höhe und Inhalt der Bindungen sind mit den Kommunen bedarfsgerecht und nach den Vorgaben der Förderrichtlinie zu vereinbaren.
Wie ist das Antragsverfahren?
Empfohlen wird die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der ILB. Den Antrag richten Sie bitte ebenfalls an die ILB. Dafür ist es notwendig, das unterschriebene Formular einschließlich aller erforderlichen Unterlagen und mit einer Stellungnahme der Kommune einzureichen. Gegebenenfalls ist ein Nachweis der unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich.
Über die Programmaufnahme von Anträgen entscheidet das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung auf Grundlage der folgenden Prioritätenreihenfolge:
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2023 gültig.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter 0331 660-1322.
Bitte beachten Sie:
Anlage 1 zur Richtlinie - Stellungnahme der Gemeinde In Info-Korb legen
Anlage 2 zur Richtlinie - Strukturräume In Info-Korb legen
Förderrechner Mietwohnungsbau In Info-Korb legen
Zum Nutzen des Förderrechners aktivieren Sie bitte die Bearbeitung in Excel.
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Informationsblatt zum wirtschaftlich Berechtigten In Info-Korb legen
Antrag In Info-Korb legen
Erklärung "Politisch exponierte Person" (PEP) In Info-Korb legen
Mieten und Kapitaldienst im Bestand In Info-Korb legen
Vereinbarung Belegungsbindung In Info-Korb legen
Vereinbarung über die Begründung der Belegungsbindung von Mietwohnungen
Zahlungsabruf mit Bautenstandsbericht für Mietwohnungsbau und Anschubfinanzierung In Info-Korb legen