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Risikotragende Filmfinanzierung

Als risikotragende Filmfinanzierungen können alle Finanzierungen bezeichnet werden, bei denen für die Rückführung die zukünftigen Verwertungserlöse herangezogen werden.

Diese Finanzierungsmittel werden im Produktionsprozess verbraucht. Die verschiedenen Financiers erlangen durch die Bereitstellung der Mittel in der Regel Ansprüche auf die Erlöse des Films aus der nachfolgenden Verwertung. Die Rückführung (und Verzinsung) der risikotragenden Finanzierungen unterliegt daher dem Risiko des Verwertungserfolgs eines Filmprojekts. Risikotragende Filmfinanzierungen sind naturgemäß immer vollständig als Projektfinanzierung einzustufen.

Risikotragende Finanzierungen werden von drei Gruppen bereitgestellt:

  • Öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Förderinstitutionen
  • TV-Sendern
  • Privaten Investoren.

Finanzierung durch Förderinstitutionen

Die Herstellung von Filmen wird in vielen Ländern Europas mit öffentlichen Förderungen unterstützt, welche den Zweck der Standortentwicklung und Wirtschaftsförderung verfolgen. Sie sind risikotragende Filmfinanzierungen. Die Filmförderung gilt u. a. dann als erfolgreich, wenn ihre Finanzierungsbeiträge ein Mehrfaches an Ausgaben in der Zielregion freisetzen.

Gleichzeitig beinhaltet die Förderung auch einen kulturellen Zweck, daher wird in Deutschland vom Film als kulturwirtschaftlichem Gut gesprochen.

Öffentliche Fördermittel werden als erlösbedingt rückzahlbares Darlehen (Beispiel: Medienboard Berlin-Brandenburg, Film- und Medienstiftung NRW oder als Zuschuss (Beispiel: DFFF) vergeben.

Die erlösbedingt rückzahlbaren Darlehen sind meist zinslose Darlehen. Die Tilgung (Rückzahlung der Gesamtsumme) erfolgt nur aus Erlösen der Verwertung des finanzierten Films. Eine Pflicht zur Rückzahlung (Tilgung) tritt nur dann ein, wenn die eingesetzten Eigenmittel, Koproduktionsbeiträge sowie andere Finanzierungen der gewerblichen oder privaten Partner vollständig beglichen wurden. Auch danach wird nur ein Anteil von 50 Prozent der Erlöse zur Darlehenstilgung gefordert. In Österreich ist deshalb auch der Begriff des „bedingt rückzahlbaren Zuschusses“ üblich. Dieser auf den ersten Blick widersprüchliche Begriff gibt den Wesensgehalt der Finanzierungsart jedoch gut wieder.

Das Konzept der erlösbedingten Rückzahlbarkeit wird auch von den europäischen Fördersystemen verwendet (Beispiel: Eurimages, Media).

Finanzierung durch TV-Sender

Öffentliche-rechtliche Sendeanstalten, private Sendeveranstalter, sowie die mit ihnen verbundenen Einkaufs- und Vertriebsgesellschaften stellen Mittel für die Herstellung von Filmen zur Verfügung. Je nach Anteil der Senderbeteiligung am Gesamtbudget kann vereinfacht zwischen Auftragsproduktion, Koproduktion und Sendelizenz unterschieden werden. Von der Höhe der Senderbeteiligung hängt in der Regel der Umfang der Einflussnahme sowie der Umfang der an den Sender fallenden Rechte ab. Auftragsproduktion und in geringerem Umfang die Koproduktion führen regelmäßig zur einer Anpassung an die redaktionell gewünschte und zielgruppenorientiere Filmgestaltung.

Finanzierung durch private Investoren

Risikotragende Investments von Privaten sind typischerweise:

  • Minimumgarantien (Vorauszahlungen auf erwartete Verwertungserlöse) der nationalen Filmverleiher und international tätigen Weltvertriebe,
  • Beistellungen von Produktionsdienstleistern (ohne Partizipation an Erlösen)
  • Rückstellungen von Produktionsdienstleistern für Leistungen die innerhalb der kalkulierten Kosten erbracht werden
  • Gagenrückstellungen von Crew und Darstellern
  • Koproduktionsbeiträge in- oder ausländischer Partner
  • Rückstellungen eigener Deckungsbeiträge des Produzenten innerhalb der Filmkalkulation (Produzentenhonorar, Handlungskosten)
  • Seltener risikotragende GAP-Finanzierungen von Banken
  • Equity-Finanzierungen von privaten Filmfonds oder Medienunternehmen. Bei den Filmfonds bleiben die tatsächlichen Investoren und die Herkunft der Mittel meist unbekannt. Aufgrund des hohen Risikos dieser Finanzierungsart werden in der Regel besonders hohe Zinsen, eine erstrangige Rückführbarkeit, eine sogenannte Premium-Zahlung (z. B. Tilgung 120 % des Investments) sowie eine darüber hinaus gehende Gewinnbeteiligung vereinbart. Private Equity-Finanzierungen werden oft im mehrstelligen Millionenbereich bei Filmen mit internationaler Starbesetzung vereinbart.
  • Ggf. Crowd-Funding oder Crowd-Investing

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