GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur

GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur

  • Sie möchten einen neuen Antrag stellen?

    Kundenportal 2
  • Sie haben bereits einen Antrag gestellt?

    Hier gelangen Sie zum Login.

  • Sie möchten einen neuen Antrag stellen?

    Kundenportal 2
  • Sie haben bereits einen Antrag gestellt?

    Hier gelangen Sie zum Login.

GRW

Logo Wort Bild Marke GRW - Für eine starke Wirtschaft vor Ort

Überblick

Das Förderprogramm unterstützt Sie beim Ausbau der wirtschaftsnahen, kommunalen Infrastruktur.

Fördernehmer

Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstellt sind

Förderthemen

Investitionen in die wirtschaftsnahe kommunale Infrastruktur

Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zur Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“-GRW - (GRW-I) vom 13. September 2023 (Veröffentlichung vom 06. Dezember 2023)

Mittelherkunft

Bund, Land Brandenburg

Ziel des Programms

Das Ziel des Programms ist die Schaffung einer funktionsfähigen, wirtschaftsnahen Infrastruktur, vorrangig in den regionalen Wachstumskernen. Die Förderung der Fremdenverkehrsinfrastruktur vorrangig in den Kur- und Erholungsorten ist ebenfalls möglich.

Aktuelle Meldungen

Öffentliche Konsultation zur Industrie- und Gewerbeflächenentwicklung in strukturschwachen Regionen (GRW-Fördergebiete)

Die Bereitstellung und Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen gehört im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts zur Verantwortung der Städte und Gemeinden und ist ein zentraler Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen.

In vielen Teilen Deutschlands erschwert der Mangel an geeigneten Flächen zunehmend die Ansiedlung neuer Unternehmen sowie die Erweiterung bestehender Betriebe. Auf strukturschwache Regionen wirken sich Flächenengpässe besonders gravierend und hemmend aus. Denn aufgrund ihrer standortbedingten Nachteile sind sie in besonderem Maße auf Investitionen in neue Wertschöpfung und Beschäftigung angewiesen.

Mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) steht strukturschwachen Regionen ein bedeutendes Instrument zur Verfügung, um die Standortqualität zu stärken und gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu schaffen. Bund und Länder prüfen die Fördermöglichkeiten fortlaufend und entwickeln die GRW im Einklang mit aktuellen Herausforderungen weiter. Im Rahmen der aktuellen Überlegungen zur Weiterentwicklung des Programms werden derzeit auch gezielte Impulse für die Industrie- und Gewerbeflächenentwicklung in strukturschwachen Regionen diskutiert.

Ziel dieser öffentlichen Konsultation ist es, bestehende Hemmnisse sowie konkrete Unterstützungsbedarfe bei der kommunalen Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen systematisch zu erfassen. Die Rückmeldungen sollen dazu beitragen, die GRW-Förderung in diesem Bereich gezielt und praxisnah weiterzuentwickeln.

Sie finden den Fragebogen zur öffentlichen Konsultation unter folgendem Link:

Öffentliche Konsultation zum Thema „Industrie- und Gewerbeflächenentwicklung in strukturschwachen Regionen“

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Allgemein

  • Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstellt sind

Für die Moderniserung der Radwege nach Nummer 2.1.5.3 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie

  • Landkreise und kreisfreien Städte

Was wird gefördert?

  • Erschließung und die Erweiterung von Industrie- und Gewerbegelände
  • Errichtung oder der Ausbau zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßen- und Schienenverkehrsnetz
  • Errichtung oder der Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben
  • Errichtung oder der Ausbau von Abwasser-, Strom-, Gas-, Fernleitungen und andere Energieleitungen und Verteilungsanlagen zur Anbindung von Gewerbegebieten
  • Maßnahmen zur Qualitätssteigerung öffentlicher Infrastrukturen in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten
  • Unterstützung und Weiterentwicklung der touristischen Produkte mit besonderem Potenzial im Land Brandenburg: Radwander-, Wasser-, Natur-, gesundheitsorientierter und barrierefreier Tourismus
  • Errichtung oder der Ausbau von Gewerbezentren
  • Errichtung und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen
  • Regionalbudgetvorhaben für regionale Wachstumskerne
  • Regionalmanagement für regionale Wachstumskerne
  • Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen
  • Erarbeitung von integrierten regionalen Entwicklungskonzepten
  • Regionalmanagementvorhaben und Regionalbudgetvorhaben vorrangig für Regionale Wachstumskerne
  • Kooperationsnetzwerke
  • Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit einschließlich regionaler Daseinsvorsorge

Wer oder was wird nicht gefördert?

Folgende Maßnahmen können durch das Förderprogramm nicht unterstützt werden (Beispiele):

  • Maßnahmen zugunsten des großflächigen Einzelhandels
  • Maßnahmen des Bundes und der Länder
  • die Errichtung von Bädern, Kureinrichtungen, Häusern des Gastes, Kongress- und Tagungszentren.
  • Bau oder Ausbau von Straßen mit netzbildendem Charakter, Marktplätzen, Strecken oder Netzen des öffentlichen Personennahverkehrs, Verkehrsverbindungen die nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden des Landes Brandenburg (Teil kommunaler Straßenbau) förderfähig sind
  • Neuerrichtung von Anlagen für die Beseitigung beziehungsweise Reinigung von Abwasser und Abfall.
  • Ökologische Ausgleichsmaßnahmen, bei denen Ausgleichzahlungen in Fonds oder Ähnliches geleistet werden, um zu einem unbestimmten Zeitpunkt an einem unbestimmten Ort Ausgleichsmaßnahmen zu finanzieren.

Eine abschließende Liste der Maßnahmen, die nicht gefördert werden können, entnehmen Sie bitte dem Punkt 2.2 der Richtlinie.

Wie wird gefördert?

Die ILB fördert die Projekte anteilig in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Unter einem förderfähigen Investitionsvolumen von 50.000 EUR kann die ILB in der Regel keine Förderung gewähren.

Finanzierungsgegenstand Fördersatz und maximale Zuwendungshöhe
Alle zuwendungsfähigen Maßnahmen max. 60% (Basisförderung)
Wenn sich die Maßnahme in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt und
  • die geförderte Infrastrukturmaßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt oder
  • die geförderte Infrastrukturmaßnahme leistet einen Beitrag zur notwendigen Transformation zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft oder
  • die geförderten Infrastrukturmaßnahme leistet in besonderer Weise einen Beitrag zur Fachkräftesicherung
+ max. 20 % (Potenzialförderung)
Regionalmanagementvorhaben max. 75 %, höchstens 200.000 EUR p.a.
Regionalbudgetvorhaben max. 80 %, höchstens 150.000 EUR p.a.
Planungs- und Beratungsleistungen max. 75 %
Regionale Entwicklungskonzepte max. 75 %, höchstens 50.000 EUR

Der Zuschusshöchstbetrag für große Vorhaben bestimmt sich nach den folgenden angepassten Förderhöchstsätzen:

Zuwendungsfähige Ausgaben Förderhöchstsatz
bis zu 15 Mio. EUR 100% des Förderhöchstsatzes
Teil > 15. Mio. EUR 50% des Förderhöchstsatzes

Der auf den 15 Millionen Euro übersteigenden Anteil anzuwendende um 50 Prozent reduzierte Fördersatz bedeutet, dass für diesen Teil im Falle einer Basisförderung ein Fördersatz von bis zu 30 Prozent und im Falle einer Potenzialförderung von bis zu 40 Prozent gewährt wird.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

GRW-I

Vor Antragstellung ist ein Beratungsgespräch bei der ILB obligatorisch zu führen.

Anträge sind über das ILB-Kundenportal zu stellen.

GRW-I Sonderprogramm

Alle Informationen zum GRW-I Sonderprogramm finden Sie hier.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen. Lassen Sie sich von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten.

Was ist noch zu beachten

Der Beginn der Maßnahme erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach dem Eingang des Bewilligungsbescheides. Der Investitionszeitraum beträgt maximal 36 Monate.

Vor Beginn der Maßnahme ist mittels eines Interessenbekundungsverfahrens sicherzustellen, dass kein Dritter die Maßnahme ohne Fördermittel realisieren kann.

Betreibende und Nutzende sowie Träger und Nutzende dürfen weder rechtlich, wirtschaftlich noch personell verflochten sein.

Die Landesrichtlinie beinhaltet die in Brandenburg gültigen landesspezifischen Regelungen des Koordinierungsrahmens der Bund/Länder - Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Rechtshinweise

Logos