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Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg
Investitionen im Bereich der Abwasserbeseitigung
Erreichen des guten Zustands beziehungsweise des guten Potenzials der Gewässer im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg
Investitionen im Bereich der Abwasserbeseitigung, Erreichen des guten Zustands beziehungsweise des guten Potenzials der Gewässer im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung (Teil B) und Aufgabenträger der öffentlichen Trinkwasserversorgung (Teil C)
Vorhaben zur Umsetzung der mit der Brandenburgischen Kommunalabwasserverordnung vorgegeben Anforderungen an öffentliche Abwasseranlagen (Teil B).
Die mit der Trinkwasserverordnung vorgegeben Anforderungen an öffentliche Wasserversorgungsanlagen (Teil C).
Träger und Eigentümer von Einrichtungen und Angeboten der Kindertagesbetreuung
Investitionen zur qualitativen Verbesserung von Betreuungsplätzen, die der Kindertagesbetreuung für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt dienen.
Schulträger gem. § 100 Absatz 1 bis 3 BbgSchulG
Maßnahmen zur Förderung der schulischen Infrastruktur
Immobilieneigentümer, Pflegeeinrichtungen,
Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Investitionen im Bereich Pflege und Eingliederungshilfe
Stadtwerke, Energiewirtschaftsunternehmen sowie sonstige Unternehmen
Investitionen in Transformationsmaßnahmen im Bereich der lnfrastruktur
Kommunen und kommunale Zweckverbände
Investitionen in die kommunale Infrastruktur
kommunale Schul- und KITA Träger, kommunale Schulzweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe in Brandenburg
Erwerb, Bau, Modernisierung und Sanierung von Bildungseinrichtungen
Träger öffentlicher Infrastrukturen
Neuerrichtung, Nachrüstung oder Ertüchtigung von Anlagen zur Erfassung und Entsorgung von Deponiegas,
Errichtung von Systemen zur Oberflächenabdichtung,
Errichtung von Anlagen zur Methanoxidation,
Vorhaben zum Wissenstransfer
Öffentliche Schulträger gemäß § 100 Absatz 1 bis 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG),
Träger von Ersatzschulen gemäß § 120 BbgSchulG,
Träger von staatlich anerkannten Schulen für Gesundheitsberufe gemäß Gesundheitsberufeschulverordnung (GBSchV) und
Kommunen sowie sonstige Sachaufwandsträger
Förderung von IT-Administration in digitalen Bildungsinfrastrukturen
Öffentliche Schulträger gemäß §100 Abs. 1 bis 3 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG), freie Träger von Ersatzschulen gemäß §120 BbgSchulG, Träger von staatlich anerkannten Schulen für Altenpflege und Gesundheitsfachberufe gemäß AltPflSchV und GBSchV in Verbindung mit dem PflBG ab 1. Januar 2020 sowie das Land Brandenburg und nachgeordnete Einrichtungen
Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Bildungsinfrastrukturen
Zuwendungsempfangende sind Gebietskörperschaften, vorrangig die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg.
Investitionen in die Digitalisierung touristischer Angebote
juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Organisationen, die Träger von Berufsbildungsstätten des Handwerks im Land Brandenburg sind und überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) durchführen
Investitionen in die digitale Modernisierung der überbetrieblichen Bildungsstätten des Handwerks sowie entsprechende Qualifizierung des Lehrpersonals
kommunale und nichtwirtschaftliche Kultureinrichtungen im Land Brandenburg (insbesondere Theater, Orchester, Museen, Bibliotheken), Einrichtungen der kulturellen Bildung und der Soziokultur, Veranstalter von Musik- und Theaterfestspielen, im Bereich der Kultur tätige Stiftungen des öffentlichen Rechts
Digitalisierung
Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB)
Waldumbau inklusive Kulturpflege dieser Flächen, Erstellung von Standortgutachten in Form einer nachvollziehbaren Anbauempfehlung für das zu finanzierende Vorhaben, Überwachung sowie Vorbeugung und Bekämpfung von Waldschäden
Wissenschaftseinrichtungen des Landes Brandenburg
Baumaßnahmen einschließlich Erstausstattung und Geräteinvestitionen für Forschung, Entwicklung und Innovation
Zuwendungsempfangende sind die Stadt Schwedt/Oder und der Landkreis Uckermark
Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstellt sind
Investitionen in die wirtschaftsnahe kommunale Infrastruktur
Gebietskörperschaften, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen jeweils der Stadt Schwedt/Oder oder dem sie umgebenden Landkreis Uckermark
Infrastrukturelle Ertüchtigung des Wirtschaftsstandortes
Schulträger, Träger von Ersatzschulen mit ganztägigen Angeboten in der Primarstufe, Träger von Kindertagesstätten, soweit sie auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit einer Schule unter Schulaufsicht stehende Angebote oder Angebote der Kindertagesbetreuung erbringen
Beschleunigung der Investitionen zum quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder der 1. bis 4. Jahrgangsstufe und solche Maßnahmen, die der qualitativen Verbesserung dieser Angebote dienen.
Landesamt für Umwelt (LfU)
Investitionen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und des Wasserrückhalts
Stadtwerke, Kommunale Unternehmen, Zweckverbände, Träger sozialer Einrichtungen
Investitionen in die kommunale und soziale Infrastuktur
Wissenschaftseinrichtungen des Landes Brandenburg
Baumaßnahmen einschließlich Erstausstattung und Geräteinvestitionen für Forschung, Entwicklung und Innovation
Öffentliche und freie Schul- und Hortträger
Investitionen zum quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder
Die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße sowie die kreisfreie Stadt Cottbus
Bewältigung und Abmilderung der enormen wirtschaftlichen, beschäftigungsspezifischen, sozialen und ökologischen Herausforderungen des Kohleausstiegs und Übergangs zur klimaneutralen Wirtschaft im Lausitzer Revier
Träger von Einrichtungen und Angeboten der Kindertagesbetreuung
Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt
Träger und Eigentümer von Einrichtungen und Angeboten der Kindertagesbetreuung
Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze, die der Kindertagesbetreuung für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt dienen. Zusätzliche Plätze sind solche, die entweder neu entstehen oder solche ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen.
Träger von Einrichtungen und Angeboten der Kindertagesbetreuung
Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung und Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder im Krippen-, Kindergarten und Grundschulalter in Kindertageseinrichtungen nach § 45 SGB VIII einschließlich flexibler Angebote
Träger und Eigentümer von Einrichtungen und Angeboten der Kindertagesbetreuung
Investitionen zur Schaffung neue zusätzlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen
Städte und Gemeinden, Landkreise, Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
Handlungskonzepte zum Umgang mit Starkregen, bauliche und technische Maßnahmen zur Minimierung von Starkregengefahren, Konzepte und Strategien sowie Vorhaben für ein Präventions- und Risikomanagement für denkmalgeschützte Garten- und Parkanlagen, Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zu gewonnenen Erkenntnissen und Methoden
Antragsberechtigt sind Schulträger gemäß § 100 Absatz 1 bis 3 BbgSchulG
Bau- und Ausstattungsinvestitionen für besondere bildungspolitische Schwerpunktmaßnahmen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft
Antragsberechtigt sind die Träger des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung, die nicht bereits andere Fördermittel des Landes Brandenburg oder anderer Institutionen für denselben Zweck, zum Beispiel EPLR/Leader, erhalten.
Aufbau und Erhalt der Feuerwehrinfrastruktur sowie die Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren
finanzschwache Kommunen gemäß Anlage 1 zur geltenden Richtlinie
Investitionsmaßnahmen aus den Bereichen Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur
kreisfreie Städte, Gemeinden, Ämter, Landkreise und Schulzweckverbände gemäß Anlage 1 der Richtlinie
Sanierung, Umbau, Erweiterung sowie bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausnahmsweise der Ersatzbau von Schulgebäuden
Landkreise und kreisfreie Städte außerhalb des Lausitzer Reviers (Landkreise Barnim, Havelland, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oder-Spree, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Teltow-Fläming und Uckermark sowie die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Potsdam)
Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze im Land Brandenburg außerhalb des Lausitzer Reviers
öffentlich-rechtliche und gemeinnützige Institutionen mit Sitz im Land Brandenburg
Beteiligung an Projekten der europäischen transnationalen (INTERREG V B - Central Europe und Baltic Sea Region) und interregionalen Zusammenarbeit ( INTERREG EUROPE), deren Ergebnisse zur Stärkung der Landesstrategien beitragen
Gewässerunterhaltungsverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme des Landes. Darüber hinaus für mit ELER/Land-Mitteln geförderte Vorhaben nach Nummer 2.1 und damit in Verbindung stehenden Vorhaben nach Nummer 2.2 auch nach § 52 der Abgabenordnung (AO) gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts, zum Beispiel Naturschutzverbände und Vereine.
umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen, Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität und der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums
Krankenhäuser in öffentlicher, freigemeinnütziger und privater Trägerschaft gem. aktuellem Landeskrankenhausplan des Landes Brandenburg
Schulträger gemäß § 100 Abs. 2 und 3 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) sowie freie Träger von genehmigten Ersatzschulen gemäß Anlage 1 der Richtlinie
Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen, die der Unterstützung der Medienbildung an weiterführenden Schulen dienen
Landkreise und kreisfreie Städte des Landes Brandenburg als Aufgabenträger von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen (öDA), Gemeinden und Gemeindeverbände sowie ortsansässige Verkehrsunternehmen im Lausitzer Revier
Einführung und Umsetzung emissionsfreier Fahrzeuge im kommunalen ÖPNV-Linienverkehr, Stärkung des kommunalen ÖPNV im Lausitzer Revier, Interregionale, grenzüberschreitende und transnationale Kooperationsvorhaben zum Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zu den Zielen der Richtlinie
Juristische Personen des öffentlichen Rechts,
Juristische Personen des privaten Rechts unter anderem Personengesellschaften und Einzelunternehmen
Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen aus organischen Böden sowie zur Erhöhung der Kohlenstoffspeicherfunktion der Moore und den damit vergesellschafteten organischen Böden
Partnerinnen und Partner einer Kooperation, die im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbs (SUW) ausgewählt wurden
investive und nicht investive Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland
Zentrale Orte bzw. Gemeinden in einer interkommunalen Kooperation mit einem Zentralen Ort, Kultureinrichtungen, soziale Einrichtungen, Ämter, Verbandsgemeinden, Landkreise sowie freie Träger von genehmigten Ersatzschulen in ihrer Eigenschaft als Schulträger und Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs
Vorhaben zur Qualifizierung und Anpassung der sozialen und kulturellen Infrastruktur, Vorhaben zur ökologischen und klimagerechten Entwicklung und Klimaanpassung sowie zu nachhaltigen Mobilitätslösungen
Landesamt für Umwelt (LfU), Gewässerunterhaltungsverbände
Naturnahe Entwicklung von Gewässern
Kommunen,
Unternehmen, mit genehmigten Linienverkehren nach § 42 PBefG sowie
juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (zum Beispiel Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg).
investive und nicht investive Maßnahmen zur Senkung des CO2-Ausstoßes
Kommunale Gebietskörperschaften,
Zweckverbände sowie
Unternehmen der öffentlichen Hand bzw. an denen die öffentliche Hand die Mehrheit hat
Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen auf Deponien und zur Vorbereitung von Deponieoberflächen für die Nutzung als Standort für Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien
Aufgabenträger der Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung
Beratung, wirtschaftliche Stabilisierung , Zusammenschlüsse
Kommunale Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft (Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden und Zweckverbände sowie kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts gemäß Ziffer 3 der Richtlinie)
Maßnahmen zur Vorbereitung, Aufnahme oder Ausweitung interkommunaler Kooperationen sowie die Planung daraus resultierender Investitionsvorhaben
Gebietskörperschaften sowie sonstige öffentliche und private Träger, die Aufgaben in einem der nachfolgend unter Förderthemen genannten Förderbereiche erfüllen
Wirtschaftsnahe Infrastruktur, Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen, öffentliche Fürsorge, Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung, Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur, touristische Infrastruktur, Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer, Klima- und Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege
Studentenwerke im Land Brandenburg
Förderung von Investitionen, Energieberatung, baulichen Maßnahmen, Ersatzbeschaffung von Geräten
Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung im Land Brandenburg
Förderung von Investitionen, Energieberatung, baulichen Maßnahmen, Ersatzbeschaffung von Geräten, Energiemehrausgaben
Wissenschaftseinrichtungen des Landes Brandenburg
Einzel- und Kooperationsvorhaben clusterbezogener technologischer und anwendungsnaher Forschung
Wissenschafteinrichtungen des Landes Brandenburg
Kooperationsvorhaben anwendungsnaher Forschung
kommunale Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft (Städte, Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden sowie Zweckverbände) mit Sitz im Land Brandenburg, die für die öffentliche Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung beziehungsweise Schmutzwasserbeseitigung zuständig sind.
Unterstützung kommunaler Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft
Daseinsvorsorge, wirtschaftliche Stabilisierung
kommunale Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft (Städte, Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden sowie Zweckverbände) mit Sitz im Land Brandenburg, die für die öffentliche Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung beziehungsweise Schmutzwasserbeseitigung zuständig sind
wirtschaftliche Stabilisierung, Daseinsvorsorge
Unterstützung kommunaler Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft - Verwaltungskosten
Landesamt für Umwelt (LfU)
Planung und Umsetzung der Vorhaben zur Verbesserung des Abflussvermögens der Gewässer; Verbesserung des Steuerungspotentials für ein optimiertes Wassermanagement; Verbesserung des Wasserrückhaltes
Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Förderung von Investitionen in Gemeinden und Ortsteilen