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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Ihre Ansprechpartner für Förderung im Land Brandenburg
Im Rahmen des Programms gewähren wir zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % Ihres Finanzierungsbedarfs. Die Darlehen sind zusätzlich mit einer bis zu 80 %igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH (BüBa) abgesichert.
Was sind die Vorteile von Brandenburg GO?
Was sind die Vorteile von Brandenburg GO? Ausführlich im BB-Radio erklärt.
Start des Brandenburg GO zum 1. Juni 2022
Die Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH und die Investitionsbank des Landes Brandenburg bieten im Rahmen einer abgestimmten Zusammenarbeit das neue Förderprodukt „Brandenburg GO“ an.
Das ist eine Kombination aus den bestehenden Produkten Brandenburg Kredit Gründung (ILB/ KfW) und Ausfallbürgschaft (BüBa). Damit schaffen wir gemeinsam die Möglichkeit, Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg, mit einem Gesamtkapitalbedarf von jeweils bis zu 250.000 Euro, unkompliziert und schnell zu begleiten.
Wer wird gefördert?
Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.
Der Antragsteller muss ein KMU-Unternehmen nach EU-Definition sein. Vertiefende Informationen finden Sie im "Merkblatt KMU-Definition der EU". Die Antragsteller müssen über eine fachlich und kaufmännisch ausreichende Qualifikation verfügen, welche für die Unternehmensführung erforderlich ist.
Was wird gefördert?
Wer oder was wird nicht gefördert?
Eine Förderung folgender Vorhaben ist nicht möglich:
Wie wird gefördert?
Wie ist das Antragsverfahren?
Den schriftlichen Antrag für den Brandenburg GO stellen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme über Ihre Hausbank und die Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH bei der ILB.
Die Antragsunterlagen erhalten Sie auf www.brandenburg-go.de.
Wie erfolgt die Besicherung?
Die zinsverbilligten Förderdarlehen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sind zusätzlich mit einer bis zu 80%igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH (BüBa) abgesichert.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Für nähere Informationen stehen Ihnen unsere Förderberater*innen unter 0331 660-2211 gern zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.brandenburg-go.de
Grundsätzlich ist die Kombination eines Darlehens aus dem Brandenburg GO mit anderen Fördermitteln (Darlehen oder Zulagen/Zuschüsse) im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenze möglich. Ausgeschlossen ist jedoch eine Kombination mit Finanzierungen aus den KfW-Prgrammen "ERP-Förderkredit KMU" und/oder dem "ERP-Gründerkredit-Startgeld".
Für nähere Informationen stehen Ihnen unsere Förderberater*innen unter 0331 660-2211 gern zur Verfügung.
Kurzinformation In Info-Korb legen
Merkblatt Brandenburg GO In Info-Korb legen
Konditionen Endkreditnehmer Brandenburg GO ab 1. Juli 2022 In Info-Korb legen
Siehe KfW-Konditionenrundschreiben vom 30.06.2022
Allgemeine Bestimmungen Endkreditnehmer (AB-EKN) In Info-Korb legen
Allgemeine Bestimmungen Kreditinstitute (AB-KI) In Info-Korb legen
Ausschlussliste KfW In Info-Korb legen
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung In Info-Korb legen
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Merkblatt De-minimis-Regel In Info-Korb legen
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Anlage De-minimis Erklärung In Info-Korb legen
Anlage Kumulierungserklärung In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag - Erklärung des Antragstellers In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag - Vorhabensbeschreibung In Info-Korb legen
Erklärung zum Bankenwechsel In Info-Korb legen
Erklärung zum Endkreditnehmer-/Mithafterwechsel In Info-Korb legen
Erklärung zum Endkreditnehmerwechsel - Checkliste In Info-Korb legen
Tilgungsaussetzung - Antrag In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz In Info-Korb legen