Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum

Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum

Überblick

Die ILB fördert die behindertengerechte Anpassung in vorhandenem Wohnraum mit Zuschüssen.

Fördernehmer Vermieter oder Mieter von Mietwohnraum, selbst nutzende Wohneigentümer
Förderthemen Behindertengerechte Anpassung, Barrierefreiheit, Zuschuss
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Richtlinie zur Förderung des Abbaus von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) vom 12. Februar 2024
Mittelherkunft Land Brandenburg

Ziel des Programms

Ziel ist die Verbesserung der Wohnsituation für schwerbehinderte Personen in Mietwohnungen und in selbst genutztem Wohneigentum.

Aktuelle Meldungen

ILB setzt die Förderung der behindertengerechten Anpassung von Wohnraum fort

Das Land Brandenburg verlängert die Förderung der behindertengerechten Anpassung von vorhandenem Wohnraum um weitere zwei Jahre.

Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Wohnsituation für schwerstmobilitätsbehinderte Menschen. Für bauliche Maßnahmen und höhenüberwindende Hilfsmittel werden die betroffenen Menschen und ihre Haushaltsmitglieder mit Zuschüssen bis zu 26.000 Euro unterstützt. Das gilt für Mieter oder Vermieter von Mietwohnungen wie auch für Eigenheimbesitzer gleichermaßen. Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden

Förderanträge nimmt die ILB ab sofort entgegen. Unsere Kundenberater geben zu allen Fragen gerne Auskunft.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Mit dem Programm zur behindertengerechten Anpassung fördert die ILB

  • Vermieter (Eigentümer, Erbbauberechtigte, sonstige Verfügungsberechtigte),
  • Mieter (bei Zustimmung des Vermieters) oder
  • selbst nutzende Wohneigentümer

mit Zuschüssen, wenn ein berechtigter Personenkreis zur Nutzung des anzupassenden Wohnraums nachgewiesen wird.

Zu dem berechtigten Personenkreis zählen Haushalte mit Personen, deren Art und Schwere der Behinderung eine besondere bauliche oder technische Ausstattung erfordert. Als Nachweis sind der Schwerbehindertenausweis und der Bescheid über die Anerkennung der Schwerbehinderung vorzulegen.

Was wird gefördert?

Die ILB fördert bauliche Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung. Das sind zum Beispiel

  • Verbreiterung von Türen, Entfernen von Türschwellen
  • Einbau automatischer Türöffner, Notruf- und Gegensprechanlagen
  • bauliche Veränderungen in Küche und Bad zum Abbau von Barrieren
  • bedarfsgerechte Umrüstung von Bedienungs-, Halte-, Stütz- und Hebevorrichtungen in der Wohnung
  • Schaffung von Rollstuhlabstellplätzen, insbesondere im Eingangsbereich des Wohngebäudes, im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen
  • Sicherungsmaßnahmen an Fenstern und Türen von Erdgeschosswohnungen einschließlich der Rollläden.

Gefördert wird ferner der Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln, insbesondere rollstuhlgerechter Senkrecht-/Schrägaufzüge und die Schaffung barrierefreier Zugänge durch Rampen.

Alle Anforderungen nach der DIN 18040 sind hierbei zu gewährleisten. Teilmaßnahmen können nur im Einzelfall gefördert werden. Näheres hierzu regelt die WohnraumanpassungsR.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Mit dem Programm können keine Maßnahmen gefördert werden,

  • die vor Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen wurden
  • denen planungs- und baurechtliche Belange entgegen stehen
  • die im Rahmen anderer Förderrichtlinien des Landes Brandenburg oder mit Mitteln öffentlicher Haushalte gefördert werden oder deren Förderung bereits beantragt wurde
  • die ausschließlich aus Leistungen Dritter finanziert werden
  • zum Einbau von Treppensitzliften sowie Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Treppensitzliften stehen

Wie wird gefördert?

Die ILB fördert mit Zuschüssen. Jeder Zuschuss beträgt bis zu 90 Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten.

Des Höchstsatz je Wohnung beträgt:

  • 12.000 EUR für bauliche Maßnahmen
  • 14.000 EUR für den Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln und automatischen Türöffnern

Die gleichzeitige Durchführung der Maßnahmen ist möglich. Leistungen Dritter können als Ersatz für Eigenleistung anerkannt werden.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Bitte reichen Sie das unterschriebene Antragsformular und folgende Unterlagen bei der ILB ein:

  • Bestätigung der Behindertenberatungsstelle und Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan

Zusätzlich benötigen wir folgende Nachweise:

Bei Mietwohnungen

  • Erklärung des Vermieters sowie dessen Vereinbarung mit dem Mieter
  • Kopie des Mietvertrages

Bei selbst genutztem Wohneigentum

  • Eigentumsnachweis durch Kopie des Grundbuchauszuges.

Geltungsdauer

Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2025 gültig.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter 0331 660-1322.

Was ist noch zu beachten

Mietwohnungen müssen einem Berechtigten für den Zeitraum von mindestens zehn Jahren zur Nutzung überlassen werden.

Formulare / Downloads

Programminformationen

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Publikationen