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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00 - 17.00 Uhr)
Benutzerleitfaden
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit diesem Programm fördert die ILB die innovative Maßnahmen zum Erhalt oder zur weiteren Stärkung des Zusammenhalts in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich der Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft.
Mit diesem Programm fördert die ILB die Maßnahmen, die den Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen des Landes durch einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen oder des solidarischen Miteinanders unterstützen.
Förderwürdigkteitsprüfung der Staatskanzlei abgeschlossen
Die Staatskanzlei informierte am 18.07.2022 über das weitere Vorgehen zur Richtlinie Zusammenhalt. Eine Zusammenfassung der Informationen können Sie auf der Seite der Staatskanzlei abrufen.
Alle Antragsteller werden aktuell sukzessive von der ILB über das Ergebnis der Förderwürdigkeitsprüfung der Staatskanzlei informiert und ggf. zur Vervollständigung Ihrer Antragsunterlagen aufgefordert.
Wir bitten Sie diesbezüglich von Nachfragen per Telefon oder per Mail abzusehen.
Call beendet
Die erste Antragsrunde ist abgeschlossen. Neue Anträge werden derzeit nicht angenommen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Es können ausschließlich investive und investitionsvorbereitende Maßnahmen gefördert werden:
Wer oder was wird nicht gefördert?
Wie wird gefördert?
Zuwendungen werden im Rahmen einer Anteilfinanzierung als Zuschuss gewährt.
Die Höchstfördersumme pro Maßnahme ist auf 150.000 Euro begrenzt.
Es ist ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent zu erbringen.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Antragstellung findet im Rahmen eines Call-Verfahrens im Kundenportal der ILB statt. Der Call wurde bereits durchgeführt. Sollte ein weiterer Call durchgeführt werden, wird an dieser Stelle informiert.
Die Antragstellung erfolgt auf Basis eines zweistufigen Verfahrens:
Beantragte Förderungen, die auf der Grundlage der De-minimis-VO erfolgen, können nur bis zum 30.06.2024 bewilligt werden.
Fragen und Antworten zur Richtlinie Zusammenhalt In Info-Korb legen
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
De-minimis Erklärung In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme In Info-Korb legen
Merkblatt De-minimis-Regel In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Bestätigung Hausbank In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Projektskizze zum Antrag In Info-Korb legen
Unterschriftsprobenblatt In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Auftragsvergabeliste In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz In Info-Korb legen