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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00-17.00 Uhr)
Benutzerleitfaden
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Der erste Call ist abgeschlossen. Informationen zum weiteren Verfahren erhalten Sie im Reiter "Aktuelle Meldungen".
Mit diesem Programm fördert die ILB die innovative Maßnahmen zum Erhalt oder zur weiteren Stärkung des Zusammenhalts in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich der Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft.
Mit diesem Programm fördert die ILB die Maßnahmen, die den Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen des Landes durch einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen oder des solidarischen Miteinanders unterstützen.
Erster Call beendet
Die erste Antragsrunde ist abgeschlossen. Neue Anträge werden derzeit nicht mehr angenommen.
Derzeit steht noch kein Datum für ein weiteren Call fest. Informationen hierzu werden rechtzeitig an dieser Stelle veröffentlicht.
Aktueller Status zur Bearbeitung der Anträge aus dem ersten Call:
Derzeit werden die Anträge durch die ILB gesichtet und der Staatskanzlei für die fachliche Prüfung und Bewertung übermittelt. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir Ihnen noch nicht mitteilen, wann wir in die Stufe 2 des unter "Antragsverfahren" beschriebenen Verfahrens übergehen können.
Wir bitten Sie diesbezüglich von Nachfragen per Telefon oder per Mail abzusehen.
Sobald wir in die Stufe 2 starten, werden wir an dieser Stelle informieren. Abonnieren Sie unseren ILB-Newseltter.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Es können ausschließlich investive und investitionsvorbereitende Maßnahmen gefördert werden:
Wer oder was wird nicht gefördert?
Wie wird gefördert?
Zuwendungen werden im Rahmen einer Anteilfinanzierung als Zuschuss gewährt.
Die Höchstfördersumme pro Maßnahme ist auf 150.000 Euro begrenzt.
Es ist ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent zu erbringen.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Antragstellung findet im Rahmen eines Call-Verfahrens im Kundenportal der ILB statt.
Die Antragstellung erfolgt auf Basis eines zweistufigen Verfahrens:
Beantragte Förderungen, die auf der Grundlage der De-minimis-VO erfolgen, können nur bis zum 30.06.2024 bewilligt werden.
Fragen und Antworten zur Richtlinie Zusammenhalt (PDF 93 kB) In Info-Korb legen
Kurzinformation (PDF 43 kB) In Info-Korb legen
Richtlinie (PDF 48 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme (PDF 20 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt De-minimis-Regel (PDF 0,16 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen (PDF 39 kB) In Info-Korb legen
Anlage De-minimis Erklärung (PDF 1,33 MB) In Info-Korb legen
Bestätigung Hausbank (PDF 1,13 MB) In Info-Korb legen
Einzelvollmacht (PDF 88 kB) In Info-Korb legen
Projektskizze zum Antrag (PDF 1,15 MB) In Info-Korb legen
Vollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Auftragsvergabeliste (XLSX 41 kB) In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens (PDF 1,31 MB) In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu Ausgabebelegen (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz (PDF 61 kB) In Info-Korb legen