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Jetzt Förderung findenIm Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) über die ILB Junglandwirtinnen und Junglandwirte bei der Erstniederlassung und der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit mit einer Existenzgründungsbeihilfe im Land Brandenburg.
Fördernehmer | Junglandwirtinnen und Junglandwirte |
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Förderthemen | Existenzgründungsbeihilfe für die Erstniederlassung und der Aufnahme einer selbstständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) |
Mittelherkunft | Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Land Brandenburg |
Ziel des Förderprogramms ist die Steigerung und Aufrechterhaltung der Attraktivität der Niederlassung für Junglandwirtinnen oder Junglandwirte. Es soll somit eine nachhaltige Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten erleichtert werden.
Antragstellung startet am 15. September 2023
Ihren Antrag für das Förderprogramm "Niederlassungsbeihilfe Junglandwirtinnen und Junglandwirte" können Sie ab dem 15. September vollständig und formgebunden über das digitale Antragssystem des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) stellen.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfangende sind
Was wird gefördert?
Junglandwirtinnen oder Junglandwirte, die einen Betrieb gründen, kaufen oder inner- bzw. außerfamiliär übernehmen
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden Unternehmen oder Personengesellschaften,
Wie wird gefördert?
Der Zuschuss beträgt 75.000 Euro pro Zuwendungsempfangenden und wird in drei gleichgroßen Tranchen (25.000 Euro) innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Bewilligung ausgezahlt.
Wie ist das Antragsverfahren?
Ihren Antrag können Sie vollständig und formgebunden ab dem 15. September 2023 über das digitale Antragssystem Internetantragstellung Projektförderung (IAP) des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) einreichen.
Eine kontinuierliche Antragstellung ist möglich.
Die Anträge werden nach dem Auswahlstichtag, dem 1. November eines jeden Jahres, entschieden. Stehen weitere Haushaltsmittel zur Verfügung, können weitere Auswahlstichtage festgelegt und veröfentlicht werden.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 15. September 2023 in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechpersonen bei der ILB sind Frau J. Sümnick (Tel.: 0331 660-1656) und Herr D. Reckardt (Tel.: 0331 660-1310), die Sie über die angegebenen Telefonnummern erreichen.