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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Das Nachfolgeprogramm der Corona-Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis August 2020 finden Sie hier.
Das Sofortprogramm soll Soloselbstständigen, Angehörigen der Freien Berufe und kleinen Unternehmen, die durch die Coronakrise 2020 in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind, eine schnelle und angemessene finanzielle Hilfestellung leisten.
Weitere Fragen und Antworten und alternative Unterstützungsprogamme des Landes.
Ziel des Programms ist die Gewährung einer Soforthilfe für von der Coronakrise 2020 besonders geschädigte gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe.
Achtung: Derzeit kursiert eine sog. Phishing-E-Mail mit einem falschem Antragsformular für die Überbrückungshilfen, die angeblich vom Europäischen Rat und vom Bund gemeinsam angeboten werden. Diese betrügerische Mail wird unter dem fiktiven Namen „Svetla Bobeva“ von der Domain ec-europa.eu versandt und stammt nicht von der Europäischen Kommission. Bitte reagieren Sie nicht auf solche Phishing-Mails und öffnen Sie die Anhänge nicht.
Die Corona-Soforthilfe kann noch bis einschließlich Sonntag, 31.05.2020, direkt über das ILB-Kundenportal beantragt werden. Ab Montag, 01.06.2020, ist eine Beantragung nicht mehr möglich.
Für Ihre Soforthilfe-Corona Brandenburg beachten Sie bitte folgende Formulare:
Das Antragsformular und die beiden neuen Anlagen liegen als ausfüllbare PDF vor.
Soloselbstständige, Angehörige Freier Berufe und kleine Unternehmen mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind.
Gegenstand der Soforthilfe ist der teilweise finanzielle Ausgleich der Liquiditätsengpässe, die durch die Coronakrise 2020 verursacht sind.
Antragsberechtigt sind nur Unternehmen, die nicht bereits am 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren gemäß Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.
Die Soforthilfe wird als eine einmalige, nicht rückzahlbare freiwillige Leistung als Zuschuss gewährt.
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen (Vollzeitäquivalente-VZÄ) und beträgt:
in Abhängigkeit des glaubhaft versicherten Liquiditätsengpass für drei bzw. fünf aufeinander folgende Monate.
Beispiele für die Ermittlung Vollzeitäquivalent:Vollzeitbeschäftigung = 40 Stunden = 1 VZÄ; 2 Teilzeitstellen á 20 Stunden = 1 VZÄ; 1 Teilzeitstelle á 20 Stunden = 0,5 VZÄ
Anträge können ausschließlich über das ILB-Kundenportal gestellt werden. Für die Beantragung benötigen Sie, soweit zutreffend, folgende Unterlagen:
Bitte halten Sie vor Beginn der Anstragstellung im Kundenportal die notwendigen Unterlagen bereit, um das Verfahren schnell abschließen zu können. Gegebenenfalls erhalten Sie im Zuge der Antragstellung eine Wartenummer von uns, mit der Sie die Soforthilfe zu einem späteren Zeitpunkt beantragen können. Wir informieren Sie dann per E-Mail, wenn das Portal für Ihre Wartenummer geöffnet ist.
Die Antragstellung ist grundsätzlich zwischen 07:00 und 22:00 Uhr möglich.
Die Richtlinie tritt mit Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft. Anträge können ab dem 2. April 2020 gestellt werden.
Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen gerne bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über die Telefonnummer 0331-2318 22 99.
Kurzinformation (PDF 45 kB) In Info-Korb legen
Kurzinformation (PDF 57 kB) In Info-Korb legen
Richtlinie ab 1. April 2020 (PDF 46 kB) In Info-Korb legen
Fragen und Antworten zum Soforthilfeprogramm - Stand 1. Juni 2020 (PDF 0,15 MB) In Info-Korb legen
Hinweis zum Nachweis des Sach- und Finanzaufwands Soforthilfe Corona (PDF 86 kB) In Info-Korb legen
Anlage erhaltenen Kleinbeihilfen (PDF 1,37 MB) In Info-Korb legen
Nachweis erwerbsmäßiger Sach- und Finanzaufwand (Stand 4. Mai 2020) (PDF 1,29 MB) In Info-Korb legen
Tel: 0331 - 2318 22 99
Mo.-Fr. 9.00 - 16.00 Uhr
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