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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail:
service-soforthilfe@ilb.de
Fragen und Antworten zur Rückzahlung
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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Das Sofortprogramm soll Soloselbstständigen, Angehörigen der Freien Berufe und kleinen Unternehmen, die durch die Coronakrise 2020 in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind, eine schnelle und angemessene finanzielle Hilfestellung leisten.
Ziel des Programms ist die Gewährung einer Soforthilfe für von der Coronakrise 2020 besonders geschädigte gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe.
Start der Rückmeldung zur Rückzahlung
Die Soforthilfe Corona Brandenburg wurde gewährt, um einen Corona-bedingten Liquiditätsengpass zu überbrücken. Diese Förderung wird nun abgeschlossen.
Die ILB informiert alle Soforthilfe-Empfangenden (postialisch) mit dem Schreiben: "Prüfung der Antragsvoraussetzungen und Mittelverwendung durch die Antragstellenden" über das zum Programmabschluss geplante Prüfverfahren.
Sie erhalten nun die Möglichkeit, ihre Antragstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu korrigieren.
Für weitere Fragen und Kontaktmöglichkeiten haben wir Ihnen hier spezielle Informationen aufbereitet.
Beantragung der Soforthilfe noch bis zum 31. Mai 2020 möglich
Die Corona-Soforthilfe kann noch bis einschließlich Sonntag, 31.05.2020, direkt über das ILB-Kundenportal beantragt werden. Ab Montag, 01.06.2020, ist eine Beantragung nicht mehr möglich.
Nachweis des erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwandes
Für Ihre Soforthilfe-Corona Brandenburg beachten Sie bitte folgende Formulare:
Das Antragsformular und die beiden neuen Anlagen liegen als ausfüllbare PDF vor.
Wer wird gefördert?
Soloselbstständige, Angehörige Freier Berufe und kleine Unternehmen mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Soforthilfe ist der teilweise finanzielle Ausgleich der Liquiditätsengpässe, die durch die Coronakrise 2020 verursacht sind.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Antragsberechtigt sind nur Unternehmen, die nicht bereits am 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren gemäß Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.
Wie wird gefördert?
Die Soforthilfe wird als eine einmalige, nicht rückzahlbare freiwillige Leistung als Zuschuss gewährt.
Konditionen
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen (Vollzeitäquivalente-VZÄ) und beträgt:
in Abhängigkeit des glaubhaft versicherten Liquiditätsengpass für drei bzw. fünf aufeinander folgende Monate.
Beispiele für die Ermittlung Vollzeitäquivalent:Vollzeitbeschäftigung = 40 Stunden = 1 VZÄ; 2 Teilzeitstellen á 20 Stunden = 1 VZÄ; 1 Teilzeitstelle á 20 Stunden = 0,5 VZÄ
Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge können ausschließlich über das ILB-Kundenportal gestellt werden. Für die Beantragung benötigen Sie, soweit zutreffend, folgende Unterlagen:
Bitte halten Sie vor Beginn der Anstragstellung im Kundenportal die notwendigen Unterlagen bereit, um das Verfahren schnell abschließen zu können. Gegebenenfalls erhalten Sie im Zuge der Antragstellung eine Wartenummer von uns, mit der Sie die Soforthilfe zu einem späteren Zeitpunkt beantragen können. Wir informieren Sie dann per E-Mail, wenn das Portal für Ihre Wartenummer geöffnet ist.
Die Antragstellung ist grundsätzlich zwischen 07:00 und 22:00 Uhr möglich.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt mit Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft. Anträge können ab dem 2. April 2020 gestellt werden.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen gerne bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über die Telefonnummer 0331-2318 22 99.
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie ab 1. April 2020 In Info-Korb legen
Fragen und Antworten zum Soforthilfeprogramm - Stand 1. Juni 2020 In Info-Korb legen
Hinweis zum Nachweis des Sach- und Finanzaufwands Soforthilfe Corona In Info-Korb legen
Anlage erhaltenen Kleinbeihilfen In Info-Korb legen
Nachweis erwerbsmäßiger Sach- und Finanzaufwand (Stand 4. Mai 2020) In Info-Korb legen