Wohneigentum - Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung

Wohneigentum - Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung
Überblick
Die ILB fördert die nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsfreien Darlehen und Zuschüssen.
Fördernehmer | Private Haushalte als selbst nutzende Wohnungseigentümer |
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Förderthemen | Modernisierung und Instandsetzung, altersgerechte Anpassung, energetische Sanierung, Nachhaltigkeit, selbst genutztes Wohneigentum |
Förderart | Darlehen, Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in der Änderungsfassung vom 4. Oktober 2022 (WohneigentumförderR) |
Mittelherkunft | Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Ziel der Förderung ist die Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum. Nachhaltige Maßnahmen sollen zur altersgerechten Anpassung bzw. zur energetischen Ertüchtigung des Gebäudes führen und bauliche Misstände beseitigen.
Aktuelle Meldungen
Nochmals höhere Förderungen für Modernisierung von selbst genutztes Wohneigentum
Die ILB vergibt ab sofort noch mehr Fördermittel. Für bestimmte energetische Standards erhalten Bauherren zusätzlich 30.000 € an Zuschuss. Auch die zinsfreien Darlehen werden nochmals um 150.000 € erhöht.
Ihre Förderanträge nimmt die ILB gerne entgegen. Die Antragsunterlagen stehen auch online zur Verfügung. Unsere Kundenberater geben zu allen Fragen Auskunft.
Förderung für nachhaltige Modernisierung von Wohneigentum deutlich ausgeweitet
Die Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum erhält einen weiteren Schub. Und mit der Möglichkeit, Bestandsgebäude künftig unabhängig von einer Gebietskulisse zu fördern, leistet das Land einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz.
Gefördert werden der altersgerechte Umbau und die energetische Modernisierung. Künftig gilt das für Gebäude, die bis zum 1. Oktober 2009 errichtet wurden. Die Grundförderung und energetischen Zusatzdarlehen wurden deutlich angehoben, wenn Selbstnutzer ihr bewohntes Eigentum nachhaltig modernisieren. Alle anderen Darlehen und Zuschüsse bleiben bestehen.
Ihre Förderanträge nimmt die ILB ab sofort gerne entgegen. Die Antragsunterlagen stehen auch online zur Verfügung. Unsere Kundenberater geben zu allen Fragen Auskunft.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Die ILB fördert Personen und Haushalte, die ihr selbst genutztes Wohneigentum modernisieren und instand setzen.
Zu den wesentlichen Fördervoraussetzungen gehören eine Mindesteigenleistung von 15 Prozent sowie die Einhaltung von Einkommensgrenzen.
Was wird gefördert?
Die ILB vergibt Fördermittel für die Modernisierung und Instandsetzung, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Die Maßnahmen sind nachhaltig, dienen der altersgerechten Anpassung und/oder der energetischen Ertüchtigung.
- Die Wohnungen müssen vor dem 2. Oktober 2009 errichtet worden sein.
- Die Kosten der Maßnahme sollen mindestens 500 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche betragen.
- innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete,
- „Vorranggebiete Wohnen“ und "Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung",
- Geltungsbereich von Bebauungsplänen, die nach den §§ 13 a oder b BauGB aufgestellt wurden.
Stadt oder Gemeinde bestätigen das Vorliegen dieser Voraussetzungen auf dem ILB-Vordruck "Städtebauliche Stellungnahme".
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden können Maßnahmen,
- die bereits vor Erteilen der Förderzusage begonnen wurden, das betrifft auch den verbindlichen Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages
Wie wird gefördert?
Die ILB fördert die Modernisierung und Instandsetzung mit zinsfreien Darlehen und Zuschüssen. Neben der Grundförderung können Sie eine Zusatzförderung erhalten. Zusatzförderungen gibt es
- für Kinder und Schwerbehinderte
- für die Einhaltung der unteren Einkommensgrenze
- bei Erreichen des energetischen Neubau-Niveaus nach § 10 Abs. 2 Nr. 1 und 2 oder Nr. 3 GEG
- für den denkmalpflegerischen Mehraufwand
- für bodenarchäologische Maßnahmen
Die geförderte Wohnung ist mindestens 20 Jahre selbst zu nutzen.
Die Darlehen sind ab dem Zeitpunkt der ersten Auszahlung für die Dauer von 20 Jahren zinsfrei. Die Tilgung beträgt 3 % jährlich.
Mit Zusage fällt das einmalige Entgelt in Höhe von 2,00 % an. Das laufende Entgelt beträgt jährlich 0,50 % von der jeweiligen Restschuld des Darlehens.
Für jedes zum Haushalt gehörende Kind, das innerhalb von 20 Jahren geboren wird, ermäßigt sich die Darlehensschuld sofort um 5.000 €.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Ihre Antragsunterlagen erhalten Sie bei der ILB. Den vollständig ausgefüllten Antrag reichen Sie ebenfalls bei dieser Stelle ein. Sofern eine Förderung möglich ist, unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Vertragsangebot.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie gilt noch bis zum 31. Dezember 2023.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter 0331 660-1322.
Was ist noch zu beachten
Die ILB entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Förderung. Eine Doppelförderung ist nicht möglich.
Finanzierungen der ILB
Ergänzend zur Landesförderung bieten wir Ihnen die zinsgünstigen Programme der KfW an.
Formulare / Downloads
Programminformationen
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Anlage 1 Städtebauliche Stellungnahme
Anlage 1 zur Richtlinie zur Förderung selbst genutzten Wohneigentums
Stand: 01/2022 -
Anlage 2 Bescheinigung der Kommune
Anlage 2 zur Richtlinie zur Förderung selbst genutzten Wohneigentums
Stand: 01/2022 -
Anlage 3 zur Richtlinie zur Förderung selbst genutzten Wohneigentums
Stand: 01/2022 - Stand: 10/2022
- Stand: 10/2022
Ergänzende Informationen
- Stand: 08/2023
- Stand: 10/2022
Formulare
- Stand: 10/2022
- Stand: 03/2023