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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Tel.: 0331 660 - 1322
Für die erste Ermittlung der möglichen Höhe Ihrer Förderung
Sie benötigen hierzu Excel.
Ist Ihr Bauvorhaben förderfähig? Prüfen Sie selbst!
Für Geltungsbereiche von Bebauungsplänen nach §13a und b BauGB kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenberater.
LFE - Landesverband für Energieeffizienz e. V.
Die ILB fördert die nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsfreien Darlehen und Zuschüssen.
Ziel der Förderung ist die Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum. Nachhaltige Maßnahmen sollen zur altersgerechten Anpassung bzw. zur energetischen Ertüchtigung des Gebäudes führen und bauliche Misstände beseitigen.
Nochmals höhere Förderungen für Modernisierung von selbst genutztes Wohneigentum
Die ILB vergibt ab sofort noch mehr Fördermittel. Für bestimmte energetische Standards erhalten Bauherren zusätzlich 30.000 € an Zuschuss. Auch die zinsfreien Darlehen werden nochmals um 150.000 € erhöht.
Ihre Förderanträge nimmt die ILB gerne entgegen. Die Antragsunterlagen stehen auch online zur Verfügung. Unsere Kundenberater geben zu allen Fragen Auskunft.
Förderung für nachhaltige Modernisierung von Wohneigentum deutlich ausgeweitet
Die Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum erhält einen weiteren Schub. Und mit der Möglichkeit, Bestandsgebäude künftig unabhängig von einer Gebietskulisse zu fördern, leistet das Land einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz.
Gefördert werden der altersgerechte Umbau und die energetische Modernisierung. Künftig gilt das für Gebäude, die bis zum 1. Oktober 2009 errichtet wurden. Die Grundförderung und energetischen Zusatzdarlehen wurden deutlich angehoben, wenn Selbstnutzer ihr bewohntes Eigentum nachhaltig modernisieren. Alle anderen Darlehen und Zuschüsse bleiben bestehen.
Ihre Förderanträge nimmt die ILB ab sofort gerne entgegen. Die Antragsunterlagen stehen auch online zur Verfügung. Unsere Kundenberater geben zu allen Fragen Auskunft.
Wer wird gefördert?
Die ILB fördert Personen und Haushalte, die ihr selbst genutztes Wohneigentum modernisieren und instand setzen.
Zu den wesentlichen Fördervoraussetzungen gehören eine Mindesteigenleistung von 15 Prozent sowie die Einhaltung von Einkommensgrenzen.
Was wird gefördert?
Die ILB vergibt Fördermittel für die Modernisierung und Instandsetzung, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Stadt oder Gemeinde bestätigen das Vorliegen dieser Voraussetzungen auf dem ILB-Vordruck "Städtebauliche Stellungnahme".
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden können Maßnahmen,
Wie wird gefördert?
Die ILB fördert die Modernisierung und Instandsetzung mit zinsfreien Darlehen und Zuschüssen. Neben der Grundförderung können Sie eine Zusatzförderung erhalten. Zusatzförderungen gibt es
Die geförderte Wohnung ist mindestens 20 Jahre selbst zu nutzen.
Die Darlehen sind ab dem Zeitpunkt der ersten Auszahlung für die Dauer von 20 Jahren zinsfrei. Die Tilgung beträgt 3 % jährlich.
Mit Zusage fällt das einmalige Entgelt in Höhe von 2,00 % an. Das laufende Entgelt beträgt jährlich 0,50 % von der jeweiligen Restschuld des Darlehens.
Für jedes zum Haushalt gehörende Kind, das innerhalb von 20 Jahren geboren wird, ermäßigt sich die Darlehensschuld sofort um 5.000 €.
Wie ist das Antragsverfahren?
Ihre Antragsunterlagen erhalten Sie bei der ILB. Den vollständig ausgefüllten Antrag reichen Sie ebenfalls bei dieser Stelle ein. Sofern eine Förderung möglich ist, unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Vertragsangebot.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie gilt noch bis zum 31. Dezember 2023.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter 0331 660-1322.
Die ILB entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Förderung. Eine Doppelförderung ist nicht möglich.
Finanzierungen der ILB
Ergänzend zur Landesförderung bieten wir Ihnen die zinsgünstigen Programme der KfW an.
Anlage 1 Städtebauliche Stellungnahme In Info-Korb legen
Anlage 1 zur Richtlinie zur Förderung selbst genutzten Wohneigentums
Anlage 2 Bescheinigung der Kommune In Info-Korb legen
Anlage 2 zur Richtlinie zur Förderung selbst genutzten Wohneigentums
Anlage 3 Strukturräume In Info-Korb legen
Anlage 3 zur Richtlinie zur Förderung selbst genutzten Wohneigentums
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Informationsblatt zum wirtschaftlich Berechtigten In Info-Korb legen
Tabelle Förderübersicht In Info-Korb legen
Antrag In Info-Korb legen
Nachweis über das Erreichen von GEG-Standards In Info-Korb legen
Flyer Zinsfreie Darlehen und Zuschüsse für Ihr Wohneigentum In Info-Korb legen
Benutzen Sie bitte die Infokorbfunktion, um den Flyer kostenfrei per Post zu bekommen.