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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Tel.: 0331 660 - 1322
Für die erste Ermittlung der möglichen Höhe Ihrer Förderung
Sie benötigen hierzu Excel.
Ist Ihr Bauvorhaben förderfähig? Prüfen Sie selbst!
Für Geltungsbereiche von Bebauungsplänen nach §13a und b BauGB kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenberater.
Die ILB fördert die Bildung selbst genutzten Wohneigentums mit zinsfreien Darlehen und Zuschüssen.
Ziel der Förderung ist die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum. Des Weiteren sollen die Innenstädte gestärkt, eine sozial stabile Bewohnerstruktur erhalten oder gebildet werden sowie familien- und altersgerechte Wohnformen geschaffen werden.
Nochmals höhere Förderung für Bau und Kauf von selbst genutztem Wohneigentum
Die ILB vergibt ab sofort noch mehr Fördermittel. Für bestimmte energetische Standards erhalten Bauherren zusätzlich 30.000 € an Zuschuss. Auch die zinsfreien Darlehen werden nochmals um 150.000 € erhöht.
Ihre Förderanträge nimmt die ILB gerne entgegen. Die Antragsunterlagen stehen auch online zur Verfügung. Unsere Kundenberater geben zu allen Fragen Auskunft.
Ab sofort noch bessere Förderung für selbst genutztes Wohneigentum
Die Fördermöglichkeiten für den Bau und den Kauf von Wohneigentum haben sich weiter verbessert. Das betrifft zuallererst die Grundförderung. Das zinsfreie Darlehen wurde auf 60.000 € angehoben. Und auch die energetische Zusatzförderung kann im Bestand nunmehr bis zu 30.000 € betragen. Alle anderen Darlehen und Zuschüsse bleiben bestehen.
Darüber hinaus ist die Förderung des Kaufs von Bestandsimmobilien nicht mehr zwingend an eine Gebietskulisse gebunden.
Ihre Förderanträge nimmt die ILB ab sofort gerne entgegen. Die Antragsunterlagen stehen auch online zur Verfügung. Unsere Kundenberater geben zu allen Fragen Auskunft.
Wer wird gefördert?
Die ILB fördert Personen und Haushalte, die Wohnungen zur Selbstnutzung erwerben, bauen oder ausbauen.
Zu den wesentlichen Fördervoraussetzungen gehören
Was wird gefördert?
Die ILB fördert folgende Projekte:
Die Maßnahmen sollen in einer so genannten Gebietskulisse stattfinden. Dazu gehören
Aus- und Umbau sind auch außerhalb einer Gebietskulisse förderfähig.
Stadt oder Gemeinde bestätigen das Vorliegen dieser Voraussetzungen auf dem ILB-Vordruck "Städtebauliche Stellungnahme".
Wenn Sie als Investor Wohneigentum begründen und an Selbstnutzer verkaufen wollen, dann empfehlen wir Ihnen unsere Anschubfinanzierung.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Folgende Projekte können nicht gefördert werden:
Wie wird gefördert?
Die ILB fördert den Bau und Erwerb mit zinsfreien Darlehen und Zuschüssen. Neben der Grundförderung können Bauherren auch eine Zusatzförderung erhalten. Diese Zusatzförderungen gibt es für
Die Grundförderung und die meisten Zusatzförderungen erhalten Sie als zinsfreie Darlehen. Für Kinder, bei geringeren Einkünften und energetische Standards erhalten Sie zusätzlich Zuschüsse.
Die geförderte Wohnung ist mindestens 20 Jahre selbst zu nutzen.
Die Darlehen sind ab dem Zeitpunkt der ersten Auszahlung für die Dauer von 20 Jahren zinsfrei. Die Tilgung beträgt 3 % jährlich.
Mit Zusage fällt das einmalige Entgelt in Höhe von 2,00 % der Gesamtförderung an. Das laufende Entgelt beträgt jährlich 0,50 % von der jeweiligen Restschuld des Darlehens.
Für jedes zum Haushalt gehörende Kind, das innerhalb von 20 Jahren geboren wird, ermäßigt sich die Darlehensschuld sofort um 5.000 EUR.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Antragsunterlagen erhalten Sie bei der ILB. Den vollständig ausgefüllten Antrag reichen Sie bei dieser Stelle ein. Sofern eine Förderung möglich ist, unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Vertragsangebot.
Geltungsdauer
Diese Richtlinie gilt noch bis zum 31. Dezember 2023.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter 0331 660-1322.
Die ILB entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Förderung. Eine Doppelförderung ist nicht möglich.
Ergänzend zur Landesförderung bieten wir Ihnen die zinsgünstigen Programme der KfW an.
Anlage 1 Städtebauliche Stellungnahme In Info-Korb legen
Anlage 1 zur Richtlinie zur Förderung selbst genutzten Wohneigentums
Anlage 2 Bescheinigung der Kommune In Info-Korb legen
Anlage 2 zur Richtlinie zur Förderung selbst genutzten Wohneigentums
Anlage 3 Strukturräume In Info-Korb legen
Anlage 3 zur Richtlinie zur Förderung selbst genutzten Wohneigentums
Förderrechner Wohneigentum In Info-Korb legen
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Informationsblatt zum wirtschaftlich Berechtigten In Info-Korb legen
Tabelle Förderübersicht In Info-Korb legen
Antrag In Info-Korb legen
Erklärung "Politisch exponierte Person" (PEP) In Info-Korb legen
Nachweis über das Erreichen von GEG-Standards In Info-Korb legen
Flyer Zinsfreie Darlehen und Zuschüsse für Ihr Wohneigentum In Info-Korb legen
Benutzen Sie bitte die Infokorbfunktion, um den Flyer kostenfrei per Post zu bekommen.