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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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Beschwerden können elektronisch, schriftlich oder mündlich an die ILB gerichtet werden:
Für die schnellere Bearbeitung von Beschwerden helfen Sie uns mit folgenden Informationen::
Für die Prüfung und Bearbeitung von Beschwerden ist die Zentrale Beschwerdestelle der ILB verantwortlich. Es erfolgt eine Prüfung der Beschwerde durch Mitarbeiter, die nicht in die der Beschwerde zugrunde liegenden Abläufe eingebunden waren. Dabei werden alle vorliegenden Unterlagen umfassend und objektiv geprüft.
Die ILB wird zeitnah auf Ihre Beschwerde reagieren, mindestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen. Sofern innerhalb dieses Zeitraums keine Antwort möglich ist, gibt die ILB eine vorläufige Stellungnahme unter Angabe der Gründe.
Die Äußerung einer Beschwerde hat keine Auswirkung auf ein laufendes Förderantrags- oder Kreditverfahren.
Neben den beschriebenen Kontaktwegen können Sie sich auch an eine außergerichtliche Schlichtungsstelle wenden. Informationen hierzu sind finden Sie unter den Rechtshinweisen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ILB. Unbenommen davon steht Ihnen der Zivil- oder Verwaltungsrechtsweg offen.