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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00 - 17.00 Uhr)
Benutzerleitfaden
Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kultur
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Förderung von Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Bildungsscheck für Beschäftigte
Die Richtlinie fokussiert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten einschließlich haupt- und ehrenamtlich Tätiger. Die Kompetenzentwicklung setzt an individuellen und betrieblichen Entwicklungszielen an.
Die Richtlinie umfasst vier Fördertatbestände:
Wer wird gefördert?
Bildungsscheck für Beschäftigte
Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen).
Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Sinne von § 12 der Abgabenordnung (AO) im Land Brandenburg unterhalten, und Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte mit mindestens einer oder einem Beschäftigten im Land Brandenburg unterhalten, rechtsfähige Vereine mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg, öffentliche und freie Trägerinnen bzw. Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg.
Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen
Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Sinne von § 12 der Abgabenordnung (AO) im Land Brandenburg unterhalten und müssen zum Zeitpunkt der Bewilligung der Beihilfen ihren Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg haben.
Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten
Die staatlichen Hochschulen nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz.
Was wird gefördert?
Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen auf der Grundlage von individuellen Bedarfen.
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen, in rechtsfähigen Vereinen sowie innerhalb von öffentlichen und freien Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.
Gefördert wird die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen auf Basis dargelegter betrieblicher Qualifizierungsbedarfe zur Unterstützung von
Gefördert wird die Entwicklung und Einrichtung zusätzlicher weiterbildender Studienangebote – Studiengänge oder Studiengangsmodule – an den staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen
Ausgenommen von der Förderung sind
Wie wird gefördert?
Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen.
Der jeweilige Zeitraum der Portalöffnung zur Antragstellung wird auf der Homepage der ILB bekannt gegeben.
Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Kundenportal der ILB in der Zeit vom 02.01.2023 bis 31.12.2023 zu stellen.
Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Kundenportal der ILB in der Zeit vom 14.11.2022 bis zum 31.12.2023 zu stellen.
Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Kundenportal der ILB in der Zeit vom 02.05.2025 bis zum 31.05.2023 zu stellen.
Geltungsdauer
Die Richtlinien wurde im Amtsblatt Nummer 48 vom 7. Dezember 2022 veröffentlicht.
Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit (0331 - 6602200).
Kurzinformation In Info-Korb legen
Merkblatt "Hinweise zur Richtlinie" In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Hinweise für Begünstigte des ESF+ zum Online-Bestellsystem (OBS) für ESF+-Marketingartikel In Info-Korb legen
Merkblatt "zur Beachtung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung bei der Planung und Durchführung von Vorhaben im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg" In Info-Korb legen
Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027 In Info-Korb legen
Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027 In Info-Korb legen
Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des ESF+ 2021-2027 In Info-Korb legen
Merkblatt Pauschalen In Info-Korb legen
für Bildungsscheck, Servicepaket und Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten
Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027 In Info-Korb legen
Merkblatt zu Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Regelungen zur Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben ESF+-kofinanzierter Vorhaben in der Förderperiode 2021 - 2027 In Info-Korb legen
Angaben zum Unternehmen (KMU-Bewertung) (EU-Förderperiode 2021-2027) In Info-Korb legen
Bestätigung zur ordnungsmaeßigen Abrechnung der Personalausgaben (ESF+ FP 21-27) In Info-Korb legen
Durch die Landkreise, kreisfreien Städte und Kommunen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Fragebogen für Teilnehmende (ESF+ 2021-2027) - Bildungsscheck In Info-Korb legen
Fragebogen für Teilnehmende (ESF+ 2021-2027) - Unternehmen, Vereine, Kinder- u. Jugendhilfe und Servicepaket In Info-Korb legen
Hinweise und Erklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF+ 2021-2027 In Info-Korb legen
aktualisiert am 06.10.2022
Personaleinsatz-Stellenbeschreibung (ESF+ FP 2021-2027) In Info-Korb legen
Teilnehmendenliste zum Qualifizierungsplan In Info-Korb legen
für Servicepaket
für Unternehmen, rechtsfähige Vereine, öffentlichen und freien Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Übersicht der abzurechnenden Teilnahmestunden - Servicepaket In Info-Korb legen
Auflagen im Zuwendungsbescheid - Ergänzende Hinweise zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei ESF+-finanzierten Zuwendungen In Info-Korb legen
gültig für ESF+ in der Förderperiode 2021 - 2027