Weiterbildungsrichtlinie (2022-2024)

Weiterbildungsrichtlinie (2022-2024)
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Infotelefon Arbeit Mo.- Do. 9.00-16.00, Fr. 9.00-15.00 Uhr
Tel.: 0331 660-2200
Fax: 0331 660-2400
E-Mail Kontakt
Überblick
Die Richtlinie umfasst vier Fördertatbestände:
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Bildungsscheck für Beschäftigte
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Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Trägerinnen beziehungsweise Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
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Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen
- Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten
Fördernehmer | Unternehmen, Freiberufler*innen und Einzelunternehmer*innen (mit Einkommensteuerpflicht oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg); rechtsfähige Vereine; öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, staatlichen Hochschulen nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz. |
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Förderthemen | Berufliche Weiterbildung in Unternehmen, Vereinen und öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe; Umsetzung des Brandenburger Servicepakets für Qualifizierungen, die Entwicklung und Einrichtung zusätzlicher weiterbildender Studienangebote – Studiengänge oder Studiengangsmodule – an den staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg. |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) und das Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) |
Mittelherkunft | Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) |
Ziel des Programms
Die Richtlinie fokussiert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten einschließlich haupt- und ehrenamtlich Tätiger. Die Kompetenzentwicklung setzt an individuellen und betrieblichen Entwicklungszielen an.
- Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung,
- Erhalt und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie Stabilisierung von Arbeitsplätzen,
- Erschließung nicht ausreichend genutzten Arbeits- und Fachkräftepotentials sowie Erschließung der Potentiale im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit,
- Ausbau der Reaktionsfähigkeit auf die Anforderungen einer sich strukturell wandelnden Arbeitswelt.
Aktuelle Meldungen
Datenerfassung im „Geschäftsvorfall „Monitoring Indikatorendaten“ ist noch nicht produktiv.
Wichtiger Hinweis für die Zuwendungsempfangenden, welche im Monitoring Daten erfassen:
Bitte erheben Sie die Daten der Teilnehmenden zunächst mittels des Fragebogens in der beschreibbaren PDF-Fassung, wenn die direkte Eingabe nicht möglich ist.
Senden Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen keine ausgefüllten PDF-Fassungen an die ILB.
Zudem ist die elektronische Datenerfassung notwendig. Diese ist demnächst möglich.
Bewahren Sie die PDF-Fassung zum Zweck der elektronischen Erfassung auf.
Derzeit werden mehrere Richtlinien zur gleichen Zeit veröffentlicht, daher verzögert sich die Produktivstellung des vollständigen Geschäftsvorfalls "Monitoring" in einigen Richtlinien.
Wir bitten Sie um Geduld und halten Sie auf dem Laufenden. Vielen Dank.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Bildungsscheck für Beschäftigte
Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen).
Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Sinne von § 12 der Abgabenordnung (AO) im Land Brandenburg unterhalten, und Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte mit mindestens einer oder einem Beschäftigten im Land Brandenburg unterhalten, rechtsfähige Vereine mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg, öffentliche und freie Trägerinnen bzw. Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg.
Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen
Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Sinne von § 12 der Abgabenordnung (AO) im Land Brandenburg unterhalten und müssen zum Zeitpunkt der Bewilligung der Beihilfen ihren Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg haben.
Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten
Die staatlichen Hochschulen nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz.
Was wird gefördert?
Bildungsscheck für Beschäftigte
Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen auf der Grundlage von individuellen Bedarfen.
Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen, in rechtsfähigen Vereinen sowie innerhalb von öffentlichen und freien Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.
Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen
Gefördert wird die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen auf Basis dargelegter betrieblicher Qualifizierungsbedarfe zur Unterstützung von
- Ansiedlungsvorhaben neuer Unternehmen und der Schaffung von Arbeitsplätzen
- Erweiterungsinvestitionen bestehender Unternehmen und der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze oder
- grundlegenden Umstrukturierungen in den Organisationsstrukturen und bei technischen Anlagen von bestehenden Unternehmen, die der Sicherung gefährdeter Arbeitsplätze dienen.
Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten
Gefördert wird die Entwicklung und Einrichtung zusätzlicher weiterbildender Studienangebote – Studiengänge oder Studiengangsmodule – an den staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Bildungsscheck für Beschäftigte
- Ausgeschlossen von der Förderung ist die Teilnahme an Maßnahmen, die auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Union sowie bundes- oder landesrechtlicher Regelungen verbindlich vorgeschrieben sind.
Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen
Ausgenommen von der Förderung sind
- Zuwendungen im Anwendungsbereich des Artikels 1 Absatz 2 bis 5 AGVO,
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer von demselben Mitgliedstaat gewährten Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind,
- Unternehmen in Schwierigkeiten nach Artikel 2 Nr. 18 AGVO. Abweichend hiervon sind Förderungen von Unternehmen möglich, die am 31. Dezember 2019 keine Unternehmen in Schwierigkeiten waren, aber während des Zeitraums vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2021 zu Unternehmen in Schwierigkeiten wurden.
Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten
- Aus beihilfenrechtlichen Gründen ist die Förderung von Maßnahmen gem. Ziff. 2.4.1, die eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen, nicht möglich.
- Die nach Ziff. 2.4.1 gewährten Förderungen stellen keine Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dar. Eine Förderung wird nach den Vorgaben der Nummer 2.1.1 „Öffentliche Finanzierung nichtwirtschaftlicher Tätigkeiten“ des FuEul-Unionsrahmens der Mitteilung der Kommission 2014/C 198/01 gewährt.
Wie wird gefördert?
Bildungsscheck für Beschäftigte
- Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro. Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmebeginn ist entscheidend.
Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
- Die Förderung beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Mindestförderhöhe beträgt 1000 Euro.
- Eine Förderung kann je Zuwendungsempfangendem zweimal im Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmenbeginn ist entscheidend.
Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen
- Die Höhe der Zuwendung ist gestaffelt nach der Unternehmensgröße gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission: kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen bis zu 60 Prozent und große Unternehmen bis zu 50 Prozent. Für die Berechnung der Beihilfenintensität werden die Beträge vor Abzug von Steuern und sonstigen Abgaben herangezogen. Der beantragte Zuschuss muss mindestens 1.000 Euro betragen. Eine Einzelförderung auf Grundlage dieser Förderrichtlinie ist auf maximal 2 Mio. Euro pro Unternehmen bzw. Vorhaben begrenzt.
Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten
- Gefördert werden Vorhaben von bis zu 3 Jahren Laufzeit und mit bis zu 150.000 Euro Gesamtausgaben.
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Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:
a) die direkten Personalausgaben der Zuwendungsempfangenden und
b) die restlichen Ausgaben, die bemessen werden über eine vereinfachte Kostenoption nach Artikel 56 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 in Höhe von 40 Prozent der direkten Personalausgaben nach Buchstabe a).
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen.
Der jeweilige Zeitraum der Portalöffnung zur Antragstellung wird auf der Homepage der ILB bekannt gegeben.
Bildungsscheck für Beschäftigte
Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Kundenportal der ILB in der Zeit vom 02.01.2023 bis 31.12.2023 zu stellen.
Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Kundenportal der ILB in der Zeit vom 14.11.2022 bis zum 31.12.2023 zu stellen.
Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen
Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Kundenportal der ILB in der Zeit vom 14.11.2022 bis zum 31.12.2023 zu stellen.
Geltungsdauer
Die Richtlinie wurde im Amtsblatt Nummer 48 vom 7. Dezember 2022 veröffentlicht.
Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit (0331 - 6602200).
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 04/2023
- Stand: 09/2022
- Stand: 11/2022
- Stand: 11/2022
Ergänzende Informationen
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Hinweise für Begünstigte des ESF+ zum Online-Bestellsystem (OBS) für ESF+-Marketingartikel
Stand: 03/2023 -
Merkblatt "zur Beachtung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung bei der Planung und Durchführung von Vorhaben im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg"
Stand: 04/2022 -
Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022 -
Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2022 - Stand: 07/2022
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für Bildungsscheck, Servicepaket und Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten
Stand: 12/2022 -
Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023 - Stand: 12/2022
- Stand: 07/2014
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Regelungen zur Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben ESF+-kofinanzierter Vorhaben in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2022
Formulare
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Angaben zum Unternehmen (KMU-Bewertung) (EU-Förderperiode 2021-2027)
Stand: 11/2022 -
Bestätigung zur ordnungsmaeßigen Abrechnung der Personalausgaben (ESF+ FP 21-27)
Durch die Landkreise, kreisfreien Städte und Kommunen
Stand: 11/2022 - Stand: 06/2019
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Fragebogen für Teilnehmende (ESF+ 2021-2027) - Bildungsscheck
Stand: 12/2022 -
Fragebogen für Teilnehmende (ESF+ 2021-2027) - Unternehmen, Vereine, Kinder- u. Jugendhilfe und Servicepaket
Stand: 12/2022 -
Hinweise und Erklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF+ 2021-2027
aktualisiert am 06.10.2022
Stand: 07/2022 - Stand: 06/2023
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Teilnehmendenliste zum Qualifizierungsplan
für Servicepaket
Stand: 06/2023 -
Teilnehmendenliste zum Qualifizierungsplan
für Unternehmen, rechtsfähige Vereine, öffentlichen und freien Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
Stand: 06/2023 -
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019 -
Übersicht der abzurechnenden Teilnahmestunden - Servicepaket
Stand: 12/2022
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
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Auflagen im Zuwendungsbescheid - Ergänzende Hinweise zu Ausgabebelegen
Stand: 12/2022 - Stand: 12/2022
Belegliste
Informationen zu Beschaffungsvorgängen
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Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei ESF+-finanzierten Zuwendungen
gültig für ESF+ in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022