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Jetzt Förderung findenFörderung des Ausbaus der Infrastruktur für Forschung, Entwicklung und Innovation an Wissenschaftseinrichtungen im Land Brandenburg ab 2023
Fördernehmer | Wissenschaftseinrichtungen des Landes Brandenburg |
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Förderthemen | Baumaßnahmen einschließlich Erstausstattung und Geräteinvestitionen für Forschung, Entwicklung und Innovation |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) und das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) des Landes Brandenburg |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) |
Ziel der Förderung ist es, die angewandte Forschung, technologische Entwicklung und Innovation im europäischen Forschungs- und Innovationsgeschehen zu stärken.
Antragstellung für Geräteförderung (2.1.3) verlängert.
Anträge auf Förderung nach Nummer 2.1.3 der Förderrichtlinie können bis einschließlich 30.06.23 über das Kundenportal gestellt werden.
Anträge auf Förderung nach den Nummern 2.1.1 und 2.1.2 der Förderrichtlinie können weiterhin fortlaufend über das Kundenportal gestellt werden.
Wer wird gefördert?
Die Zuwendungs-/Zuweisungsempfangenden müssen zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Förderung ihren Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg haben.
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge auf Förderung nach den Nummern 2.1.1 und 2.1.2 der Förderrichtlinie können fortlaufend über das Kundenportal gestellt werden.
Anträge auf Förderung nach Nummer 2.1.3 der Förderrichtlinie sind im Rahmen eines Calls über das Kundenportal zu stellen. Der Call wird vom 13.04.23 bis einschließlich 31.05.23 durchgeführt.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 20. März 2023 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2027 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Frau Schmidtke, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1529 erreichen.
Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022Merkblatt Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg
Stand: 06/2022Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 06/2022Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit
Stand: 12/2022für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei EFRE-/JTF-finanzierten Zuwendungen
gültig für EFRE und JTF in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022