Innovation in Brandenburg (IiB) 2023

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Überblick

Förderung des Ausbaus der Infrastruktur für Forschung, Entwicklung und Innovation an Wissenschaftseinrichtungen im Land Brandenburg ab 2023

Fördernehmer Wissenschaftseinrichtungen des Landes Brandenburg
Förderthemen Baumaßnahmen einschließlich Erstausstattung und Geräteinvestitionen für Forschung, Entwicklung und Innovation
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium für Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) und das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) des Landes Brandenburg
Mittelherkunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Ziel des Programms

Ziel der Förderung ist es, die angewandte Forschung, technologische Entwicklung und Innovation im europäischen Forschungs- und Innovationsgeschehen zu stärken.

Aktuelle Meldungen

Call für Geräteförderung (2.1.3) läuft

Anträge auf Förderung nach Nummer 2.1.3 der Förderrichtlinie können bis einschließlich 30.04.24 über das Kundenportal gestellt werden.

Anträge auf Förderung nach den Nummern 2.1.1 und 2.1.2 der Förderrichtlinie können fortlaufend über das Kundenportal gestellt werden.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

  • Staatliche Hochschulen nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz
  • Die nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz staatlich anerkannten Hochschulen und von Bund und Ländern gemeinsam geförderte außeruniversitären Forschungseinrichtungen
  • Mehrländerforschungseinrichtungen und Lehr- und Versuchsanstalten im Bereich der Agrarforschung

Die Zuwendungs-/Zuweisungsempfangenden müssen zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Förderung ihren Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg haben.

Was wird gefördert?

  • Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation einschließlich Erstausstattung für die Vorhaben:
    • Integriertes OpenLab-Verbundlabor Nachhaltige Produktion und Nutzung biogener Rohstoffe an der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde
    • Analytiklabor für das Institut für Ernährungswissenschaften der Universität Potsdam
  • Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation ein-schließlich Erstausstattung an Mehrländerforschungseinrichtungen und Lehr- und Versuchsanstalten im Bereich der Agrarforschung:
    • Diagnostikzentrum für das Institut für Nutztierforschung e.V.
    • Lysimeterstation für das Forschungsinstitut für Bergbaufolgelandschaften e.V.
    • Umwelttechnikum am Institut für Lebensmittel- und Umweltforschung e.V.
    • Umbau des Verwaltungsgebäudes der Obstversuchsstation in Müncheberg der Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau und Arboristik e.V. zur Stärkung der Forschungstätigkeit sowie Geräteinvestitionen für Forschung, Entwicklung und Innovation an Mehrländerforschungseinrichtungen und Lehr- und Versuchsanstalten im Bereich der Agrarforschung
  • Geräteinvestitionen für Forschung, Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz und die nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz staatlich anerkannten Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen

Wie wird gefördert?

  • Bemessungsgrundlage:
    • Zuwendungs-/zuweisungsfähig sind bei den Nummern 2.1.1 und 2.1.2 die tatsächlichen Aus-gaben für die Planung und die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung von Forschungs-gebäuden sowie die Ausgaben für die Beschaffung der Erstausstattung sowie bei Nummer 2.1.2 von Geräten.
    • Für Vorhaben nach Nummer 2.1.3 sind zusätzlich zu den Investitionsausgaben Ausgaben für Installation/Inbetriebnahme und Transport zuwendungs-/zuweisungsfähig.
  • Höhe der Zuwendung/Zuweisung
    • Der Höchstfördersatz für jedes Vorhaben beträgt 60 Prozent der zuwendungs-/zuweisungsfähigen Ausgaben.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge auf Förderung nach den Nummern 2.1.1 und 2.1.2 der Förderrichtlinie können fortlaufend über das Kundenportal gestellt werden.

Anträge auf Förderung nach Nummer 2.1.3 der Förderrichtlinie sind im Rahmen eines Calls über das Kundenportal zu stellen. Der aktuelle Call läuft noch bis zum 30.04.2024.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 20. März 2023 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2027 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Frau Schmidtke, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1529 erreichen.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Informationen zu Beschaffungsvorgängen

Rechtshinweise