Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge auf Förderung nach den Nummern 2.1.1 und 2.1.2 der Förderrichtlinie können fortlaufend über das Kundenportal gestellt werden.
Anträge auf Förderung nach Nummer 2.1.3 der Förderrichtlinie sind im Rahmen eines Calls über das Kundenportal zu stellen. Der letzte Call wurde bereits durchgeführt. Aktuell können hierfür keine Anträge gestellt werden. Sollte ein weiterer Call in Planung sein, wird dies hier veröffentlicht. Gerne können Sie sich den Newsletter für diese Richtlinie abonnieren.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 20. März 2023 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2027 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Frau Schmidtke, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1529 erreichen.