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Jetzt Förderung findenMit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB die Umsetzung innovativer Maßnahmen, für die spezielle Innovationsfachkräfte eingesetzt werden sollen.
Fördernehmer | Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg |
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Förderthemen | Beschäftigung von Werkstudierenden sowie Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten für eine innovative Aufgabe |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie |
Mittelherkunft | Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) |
Wir unterstützen die Beschäftigung von hochqualifizierten Nachwuchskräften in Brandenburgischen KMU und begünstigen durch den Wissenstransfer betriebliche Innovationen und Wachstum.
Datenerfassung im „Geschäftsvorfall „Monitoring Indikatorendaten“ ist noch nicht produktiv.
Wichtiger Hinweis für die Zuwendungsempfangenden, welche im Monitoring Daten erfassen:
Bitte erheben Sie die Daten der Teilnehmenden zunächst mittels des Fragebogens in der beschreibbaren PDF-Fassung, wenn die direkte Eingabe nicht möglich ist.
Senden Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen keine ausgefüllten PDF-Fassungen an die ILB.
Zudem ist die elektronische Datenerfassung notwendig. Diese ist demnächst möglich.
Bewahren Sie die PDF-Fassung zum Zweck der elektronischen Erfassung auf.
Derzeit werden mehrere Richtlinien zur gleichen Zeit veröffentlicht, daher verzögert sich die Produktivstellung des vollständigen Geschäftsvorfalls "Monitoring" in einigen Richtlinien.
Wir bitten Sie um Geduld und halten Sie auf dem Laufenden. Vielen Dank.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zum Zeitpunkt der Antragstellung der Beihilfen ihren Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte im Sinne von § 12 der Abgabenordnung im Land Brandenburg haben.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Teilzeitbeschäftigung von in Vollzeit immatrikulierten Werkstudierenden sowie die Beschäftigung von Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen einer betrieblichen Innovationsaufgabe.
Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten sind Absolventinnen beziehungsweise Absolventen von staatlichen beziehungsweise staatlich anerkannten Hochschulen oder der geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung.
Bei einer innovativen Aufgabe handelt es sich um Tätigkeiten/Arbeitspakete, die im Rahmen einer betrieblichen Innovation durch eine Innovationsfachkraft erbracht werden. Mit der Bearbeitung der innovativen Aufgabe werden konkrete Ziele und damit verbundene betriebliche Entwicklungen verfolgt. Die innovative Aufgabe darf zuvor nicht im antragstellenden Unternehmen bearbeitet worden sein.
Bei einer betrieblichen Innovation handelt es sich um eine gezielte Veränderung in einem Unternehmen, in deren Rahmen Produkte, Dienstleistungen und Verfahren (Methoden und Prozesse) erstmalig eingeführt werden und somit Neuigkeitscharakter für das Unternehmen aufweisen.
Wie wird gefördert?
Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge nach der Richtlinie können online ab dem 28.11.2022 über das Kundenportal der ILB gestellt werden.
Die Anträge können jederzeit gestellt werden. Bei Inanspruchnahme von mehreren Förderungen ist für jede Förderung jeweils ein Antrag zu stellen.
Die Antragstellenden können nach elektronischer Eingangsbestätigung der ILB auch vor Bewilligung durch die Bewilligungsbehörde mit dem Vorhaben beginnen und den Beschäftigungsvertrag mit der Innovationsassistentin oder dem Innovationsassistenten abschließen. Diese beziehungsweise dieser kann die Beschäftigung aufnehmen. In diesen Fällen liegt jedoch das Risiko bei den Antragstellenden, die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt zu erhalten. Erst mit der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides stehen die Höhe der Zuwendung und deren Bedingungen fest.
Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt nach Unterzeichnung in Kraft und gilt befristet bis zum 30. Juni 2024.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der Investitionsbank Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Anforderung an einzureichende Konzepte BIF 2022 - Innovationsassistentin bzw. Innovationsassistent
Stand: 11/2022Anforderung an einzureichende Konzepte BIF 2022 - Werkstudierende
Stand: 11/2022Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)
Stand: 12/2022Hinweise für Begünstigte des ESF+ zum Online-Bestellsystem (OBS) für ESF+-Marketingartikel
Stand: 03/2023Merkblatt "zur Beachtung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung bei der Planung und Durchführung von Vorhaben im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg"
Stand: 04/2022Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2022Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023Angaben zum Unternehmen (KMU-Bewertung) (EU-Förderperiode 2021-2027)
Stand: 11/2022Berechnungsbogen A und B (KMU-Bewertung) - Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2022Bestätigung monatliche Zahlungen und Erhalt der Gehälter sowie Selbstauskunft zum Anteil der innovativen Aufgabe
Stand: 11/2022Fragebogen für Teilnehmende (ESF+ 2021-2027) - Innovationsassistenten
Stand: 12/2022Fragebogen für Teilnehmende (ESF+ 2021-2027) - Werkstudierende
Stand: 12/2022Hinweise und Erklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF+ 2021-2027
aktualisiert am 06.10.2022
Stand: 07/2022für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019