Digitalisierung der überbetrieblichen Bildungsstätten des Handwerks

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Digitalisierung der überbetrieblichen Bildungsstätten des Handwerks

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  • Katharina Dombrowski Katharina Dombrowski Tel.: 0331 660-1221
    Fax: 0331 660-61221
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Programmleitung

  • Jens Ramm Jens Ramm Referatsleiter
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Überblick

Im Rahmen des Programms werden Digitalisierungsmaßnahmen in überbetrieblichen Bildungsstätten des Handwerks im Land Brandenburg gefördert.

Fördernehmer juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Organisationen, die Träger von Berufsbildungsstätten des Handwerks im Land Brandenburg sind und überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) durchführen
Förderthemen Investitionen in die digitale Modernisierung der überbetrieblichen Bildungsstätten des Handwerks sowie entsprechende Qualifizierung des Lehrpersonals
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)
Mittelherkunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Ziel des Programms

Das Ziel des Programms ist es, die überbetrieblichen Bildungsstätten des Handwerks durch eine moderne digitale Infrastruktur und Technik sowie durch methodisch/didaktisch aufbereitete digitale Schulungsinhalte in die Lage zu versetzen, die digitalen Kompetenzen der Teilnehmenden in vielen kleinen und mittleren Handwerksunternehmen durch eine moderne Aus- und Fortbildung zu fördern.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfangende sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Organisationen, die Träger von Berufsbildungsstätten des Handwerks im Land Brandenburg sind und überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) durchführen.

Was wird gefördert?

  • Investitionen zur Ertüchtigung der digitalen Infrastruktur an und in den Gebäuden
    • Neuanschaffung von Server-Client Technologie
    • Vernetzung der strukturierten Gebäudeverkabelung mit Glasfasertechnologie
    • Ausbau des W-LAN, LAN
  • Sachausgaben für digitale Technik, Ausstattung und Ausbildungsmittel
    • den Auf- und Ausbau digitaler Lehrkabinette im Kontext Handwerk 4.0
    • Lehrmittel für die Qualifizierung an Technologien in der intelligenten Gebäudesteuerung
    • Technik zur Qualifizierung im Bereich vernetzte Fahrzeugflotten in Verbindung mit Elektromobilität
    • Technik und Software zur Vermittlung neuer Technologien o die Einbeziehung von künstlicher Intelligenz (KI) in die Aus- und Fortbildung
  • Investitionen für den Einsatz digitaler Medien und Lernmittel
    • Virtual Reality- und Augmented Reality-Technologie
    • technische Ausstattung, Aufbau und Programmierung von Wissens- und interaktiven Lernmanagementsystemen für virtuelle Live- und Weiterbildungseinheiten
  • Qualifizierung des Lehrpersonals
    • Externe Einzel- und Gruppenschulungen
  • Förderung des Projektmanagements

Das Vorhaben muss u.a. folgende Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen:

  • Mit dem Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
  • Die Vorhaben müssen - soweit nach dem Stand der Technik möglich - die Barrierefreiheit gewährleisten.
  • Es muss bis spätestens zum 31.12.2022 abgeschlossen sein.
  • Die Förderung setzt eine hohe und langfristige Auslastung der Bildungsstätte voraus. Dies ist mit dem Antrag nachzuweisen bzw. zu prognostizieren.
  • Die Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist ausgeschlossen.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen:

  • wirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht unter den staatlichen Bildungsauftrag fallen
  • Investitionen im Rahmen der Errichtung von Neubauten von Bildungsstätten
  • Vorhaben, deren förderfähige Ausgaben unter 20.000,00 EUR liegen

Ausgenommen von der Förderung sind:

  • Träger von Berufsbildungsstätten, in denen ausschließlich oder überwiegend außerbetriebliche Berufsausbildung durchgeführt wird oder die überwiegend dem Zweck eines einzelnen Unternehmens dienen.

Nicht zuwendungsfähig sind:

  • eigene Personalaufwendungen und Gemeinkosten der Antragstellenden,
  • Grundstücke,
  • Tiere,
  • Fahrzeuge aller Art,
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter,
  • Investitionen, die der Reparatur- und/oder Ersatzbeschaffung dienen,
  • aktivierungsfähige Finanzierungskosten,
  • Ausgaben für Miet- und Leasingverträge,
  • Investitionen in das Nebengewerbe,
  • Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme,
  • Lieferung und Leistung bei Verflechtungen · Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung.

Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt.

Der Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt bis zu 100 Prozent.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Zuwendungen werden auf Antrag gewährt. Die vollständigen Antragsunterlagen sind vom 1. Januar 2022 bis zum 31. August 2022 (Ausschlussfrist) bei der ILB vor Beginn des Projektes online über das Kundenportal einzureichen.

Geltungsdauer

Diese Richtlinie ist am 16. Dezember 2021, dem Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2022.

Was ist noch zu beachten

Wir möchten Sie an dieser Stelle noch auf einige wichtige Aspekte hinweisen:

  • Für die Durchführung des Vorhabens erforderliche Genehmigungen müssen spätestens vor der ersten Auszahlung vorliegen.
  • Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt im Erstattungsprinzip auf der Grundlage bereits getätigter Ausgaben.
  • Bei geförderten Investitionsvorhaben ist eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren (nach der letzten Auszahlung durch die ILB) einzuhalten.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Informationen zu Beschaffungsvorgängen

Rechtshinweise