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Fragen und Antworten zur Prüfung auf Rückzahlung

Liebe Kundinnen und Kunden,

die Soforthilfe Corona Brandenburg wurde gewährt, um einen Corona-bedingten Liquiditätsengpass zu überbrücken. Diese Förderung wird nun abgeschlossen.

Die ILB informiert alle Soforthilfe-Empfangenden (postialisch) mit dem Schreiben: "Prüfung der Antragsvoraussetzungen und Mittelverwendung durch die Antragstellenden" über das zum Programmabschluss geplante Prüfverfahren.

Sie erhalten nun die Möglichkeit, ihre Antragstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu korrigieren.

Gleichen Sie bitte unter Berücksichtigung der Excel-Tabelle im Downloadbereich den erhaltenen Zuschuss mit dem tatsächlichen Liquiditätsengpass ab.

Sollte der ausgezahlte Zuschuss den tatsächlichen Bedarf übersteigen, so überweisen Sie bis zum 18. März (verlängert) 2022 die Differenz an die Bankverbindung der ILB zurück (siehe Punkt 2 Fragen zu Rückzahlungen).

1. Muss ich der ILB Unterlagen zuschicken?

Nein, im Zusammenhang mit dem von uns erhaltenen Schreiben zur "Prüfung der Antragsvoraussetzungen und Mittelverwendung durch die Antragstellenden" benötigen wir keine Unterlagen von Ihnen.

2. Wann liegt ein Liquiditätsengpass vor?

Ein Liquiditätsengpass bezeichnet die Differenz zwischen den betrieblichen Einnahmen und Ausgaben für einen Zeitraum von drei aufeinander folgenden Monaten nach der Antragsstellung.

Dazu nehmen Sie die drei auf die Antragstellung folgenden Monate z.B.: Mai, Juni und Juli 2020 sowie die Summe der Ausgaben im betrachteten Zeitraum und ziehen sie von der Summe der Einnahmen im betrachteten Zeitraum ab. Nur wenn die Ausgaben im betrachteten Zeitraum (hier exemplarisch von Mai bis Juli), über den Einnahmen im betrachteten Zeitraum liegen, entsteht ein Liquiditätsengpass.

Für den Nachweis des eingetretenen Liquiditätsengpasses der drei aufeinanderfolgenden Monate kann der Zeitraum vom 11. März 2020 bis Ende August 2020 betrachtet werden.

Für eine genaue Berechnung des Liquiditätsengpasses, empfehlen wir zum besseren Verständnis die Tabelle "Selbstprüfung Erwerbsmäßiger Sach- und Finanzaufwand" aus unserem Schreiben zur "Prüfung der Antragsvoraussetzungen und Mittelverwendung durch die Antragstellenden" oder die Excel-Tabelle auf unserer Webseite, die die Ergebnisse automatisch ermittelt.

Überschreitet der erhaltene Zuschuss den ermittelten tatsächlichen Liquiditätsengpass, überweisen Sie bitte den überzahlten Betrag an die ILB zurück.

3. Welche Ausgaben kann ich zur Berechnung meines Liquiditätsengpasses zu Grunde legen?

Bei der Soforthilfe handelt es sich um ein Wirtschaftsförderprogramm, mit dem Unternehmern geholfen werden soll, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind Es setzt einen betrieblich bedingten Liquiditätsengpass und damit im Zusammenhang stehende existenzbedrohliche wirtschaftliche Schwierigkeiten voraus. Es können nur unmittelbar mit der wirtschaftlichen Tätigkeit im Zusammenhang stehende Aufwendungen herangezogen werden.

Als Grundlage für erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand gelten folgende regelmäßige Positionen:

  • geschäftliche Telekommunikationskosten
  • gewerbliche Miete, auch Strom-, Heizung und sonstige Nebenkosten
  • Darlehenszinsen für im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit aufgenommene Kredite
  • Kfz- Kosten für betrieblich genutzte Fahrzeuge (Leasing und Wartung/Reparatur)
  • Leasingraten für betriebliche Ausstattungen (Computer, Telefone, Sonstiges)
  • laufende Kosten/Gebühren für Provider, Domaine(s), Webspaces etc. sowie Wartungskosten
  • Wartungskosten für Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Kosten für Marketing, Werbung u.ä.
  • Beiträge an Berufsgenossenschaften
  • Warenbestellungen

Personalkosten (Lohn- und Gehaltskosten für Beschäftigte) können nicht erstattet werden. Für Soloselbstständige gilt: Unternehmerlohn und Lebenshaltungskosten sind nicht förderfähig.

4. Warum können keine allgemeinen Umsatzeinbußen und Lebenshaltungskosten geltend gemacht werden?

Die Berechnung des Liquiditätsengpasses bezieht sich ausschließlich auf Betriebskosten. Positionen wie z. B. Lebenshaltungskosten, Umsatzeinbußen, Unternehmerlöhne und Personalkosten können als Kostenfaktoren nicht berücksichtigt werden. Beispiele für anrechenbare Ausgaben finden Sie bei der Frage "Welche Ausgaben kann ich zur Berechnung meines Liquiditätsengpasses zu Grunde legen?".

5. Wann liegt eine Überkompensation vor?

Eine Überkompensation entsteht, wenn Sie höhere Zuschüsse aus diesem Soforthilfeprogramm oder in Summe mit anderen öffentlichen Zuschüssen bzw. Leistungen erhalten haben, als erforderlich gewesen wäre, um den tatsächlichen Liquiditätsengpass zu beseitigen. Gründe hierfür können sein:

  • Der prognostizierte Liquiditätsengpass ist größer als der tatsächliche Liquiditätsengpass.
  • Sie haben weitere Zahlungen zur Beseitigung Ihres Liquiditätsengpasses erhalten (z.B. aus anderen Förderprogrammen, Versicherungs- oder Entschädigungsleistungen).
  • Sie haben (irrtümlich) fehlerhafte Angaben zum betrieblichen Sach- und Finanzaufwand gemacht.

6. Mein erklärter Liquiditätsengpass ist nicht wie geplant eingetreten. Was muss ich jetzt tun?

Sofern die Soforthilfe wie beantragt bewilligt wurde und später festgestellt wird, dass der Sach- und Finanzaufwand des Unternehmens doch geringer war oder die prognostizierten Einnahmen unerwartet angestiegen sind, überweisen Sie bitte den überzahlten Betrag an die ILB zurück. Auch durch die Kombination von mehreren Hilfsprogrammen kann es zu einer Überkompensation kommen.

Die Überprüfung, ob eine Überkompensation vorliegt, wird auch auf der Grundlage der allgemeinen Verfahren, wie im Rahmen der Steuererklärung für das Jahr 2020, erfolgen und kann bei Verdacht auf Subventionsbetrug auch zu einer Strafverfolgung führen.

7. Was muss ich bei einer Rückzahlung beachten?

Sollte eine Rückzahlung erforderlich sein, bitten wir Sie den Betrag bis zum 18. März 2022 (jetzt verlängerte Frist) an folgende Kontoverbindung zu überweisen:

Kontoinhaber: Investitionsbank des Landes Brandenburg

IBAN: DE10 1601 0300 0000 0010 19

Verwendungszweck: Antragsnummer 8XXXXXXX – Rückzahlung oder Teilrückzahlung

Bitte geben Sie als Verwendungszweck unbedingt Ihre Antragsnummer sowie den Hinweis an, ob es sich um eine Teilrückzahlung oder eine vollständige Rückzahlung handelt. Wir würden Ihnen in diesem Fall eine angepasste Rückzahlungsbestätigung zur Verfügung stellen. Diese in Kombination mit der ursprünglich ausgestellten Finanzamt-Bescheinigung ergeben eine lückenlos nachvollziehbare Aktenlage zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.

Nach Zahlungseingang und dem Erhalt der Rückzahlungsbestätigung sind keine weitere Handlungen Ihrerseits erforderlich. Wir bitten Sie von zusätzlichen Schreiben oder E-Mails abzusehen.

Sollten wir bis zum 18. März 2022 (verlängerte Frist) keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, gehen wir davon aus, dass Ihre ursprüngliche Annahme zur Höhe des Liquiditätsengpasses tatsächlich eingetreten ist und damit kein weiterer Handlungsbedarf besteht.

8. Laut meiner Schlussabrechnung muss ich einen Teil/meine gesamte Soforthilfe zurückzahlen. Kann ich den Betrag stunden?

Bitte senden sie Ihren Vorschlag für eine Ratenzahlung an service-soforthilfe@ilb.de. Bitte geben Sie Ihre Antragsnummer, den gesamten Rückzahlungsbetrag sowie die gewünschten Raten an. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund einer Vielzahl von Ratenzahlungsvereinbarungen bis zu 4 Wochen dauern kann, bis Sie schriftlich eine Rückmeldung von uns erhalten.

9. Ich habe erst kürzlich die erhaltene Soforthilfe zurückgezahlt. Warum wurde ich jetzt noch einmal von der ILB angeschrieben, um die Verwendung der Mittel zu überprüfen?

Es wurden Anfang Januar 2022 die Daten von Soforthilfe-Empfangenden gezogen, die bis dahin keine Rückzahlung geleistet hatten. Auf dieser Basis wurden die Schreiben versendet. Sollten Sie bereits die Soforthilfe zurückgezahlt haben, müssen Sie nichts weiter tun.

10. Warum wurde mein Antrag, den ich vor dem 2. April 2020 gestellt hatte, unter Anwendung einer Richtlinie vom 31. März 2020 (veröffentlicht am 2. April 2020) beschieden/bewertet?

Sofern die Soforthilfe wie beantragt bewilligt wird und später festgestellt wird, dass der Sach- und Finanzaufwand des Unternehmens doch geringer war oder die prognostizierten Einnahmen unerwartet angestiegen sind, ist das Unternehmen zu einer Rückzahlung des überzahlten Betrags verpflichtet. Auch durch die Kombination von mehreren Hilfsprogrammen kann es zu einer Überkompensation kommen. Die Überprüfung, ob eine Überkompensation vorliegt, wird auf der Grundlage der allgemeinen Verfahren, beispielsweise im Rahmen der Steuererklärung für das Jahr 2020, erfolgen und kann bei Verdacht auf Subventionsbetrug auch zu einer Strafverfolgung führen.

Maßgeblich ist nicht das Datum des Antragseingangs, sondern der Zeitpunkt der Bewilligung. Die zu diesem Zeitpunkt geltende Richtlinie ist anzuwenden, da eine angewandte Verwaltungspraxis nicht dauerhaft festgeschrieben ist, sondern sich z. B. im Verlauf einer Krisensituation ändern kann. Da es sich bei der Soforthilfe zudem um eine freiwillige Leistung handelt, auf die kein Anspruch besteht, gibt es auch bei zuvor gestellten Anträgen keinen Vertrauensschutz.

11. Muss ich den erhaltenen Zuschuss versteuern?

Bitte besprechen Sie Ihre individuelle Situation mit einem Steuerberater. Grundsätzlich ist die Soforthilfe im Rahmen der allgemeinen steuerlichen Regelungen der Gewinnermittlung zu berücksichtigen.

12. Kann meine Soforthilfe nachträglich überprüft werden? Auch nachdem ich mich zurückgemeldet habe?

Als Bewilligungsstelle des Landes Brandenburg sind wir für die Bewilligung, Auszahlung sowie für das Rückmeldeverfahren zuständig. Die ILB prüft die zweckentsprechende Verwendung der Soforthilfe stichprobenartig und bei Vermutung zweckfremder Nutzung und behält sich darüber hinaus eine detaillierte Überprüfung der Angaben vor.

Wir empfehlen Ihnen, die Tabelle "Selbstprüfung Erwerbsmäßiger Sach- und Finanzaufwand" aus unserem Schreiben zur Mittelverwendung oder die Excel-Tabelle auf dieser Webseite als Hilfsmittel zur Ermittlung des tatsächlich entstandenen Liquiditätsengpasses zu Ihren Unterlagen zu nehmen und vorzuhalten. Falls Ihr Antrag Teil der Stichprobe ist, werden Sie von uns aufgefordert diese Übersicht einzureichen.

Dem zuständigen Finanzamt wird mitgeteilt, in welcher Höhe die Zahlung der Soforthilfe erfolgte. Prüfrechte haben im Nachgang auch der Bundes- und Landesrechnungshof.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Falschangaben sowie die Nichterfüllung der Mitteilungspflicht, als (versuchter) Betrug gewertet werden können. Der Subventionsbetrugstatbestand sieht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor (§ 264 StGB). Jeder Fall, der bekannt wird, wird zur Anzeige gebracht. Eine möglicherweise bereits gewährte Soforthilfe ist in diesen Fällen vollständig zurückzuzahlen.

13. Wie lange müssen Unterlagen und Belege, die im Zusammenhang mit der erhaltenen Soforthilfe stehen, aufbewahrt werden?

Die Belege und Unterlagen müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

14. In welcher Weise sind die Dokumente aufzubewahren?

Die Dokumente müssen im Original oder in Form beglaubigter Kopien aufbewahrt werden. Zur Aufbewahrung können aber auch Bild- bzw. Datenträger genutzt werden.

15. Was bedeutet GoBD?

Die GoBD sind die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Es handelt sich um eine Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen. Diese Vorgaben sind für die Belegaufbewahrung in digitaler Form notwendig.

16. Was ist die „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“?

Kleinbeihilfen sind Beihilfen nach der „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“, die auf der Grundlage des „Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19“ [ABl. der EU C/91 I vom 20.3.2020) von der Europäischen Kommission für Deutschland genehmigt wurden (Entscheidung der Kommission SA.56790(2020/N) vom 24.03.2020]. Nach der „Vierten geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ vom 12.02.2021 dürfen alle dem Unternehmen im Zeitraum vom 19.03.2020 bis 31.12.2021 gewährten Kleinbeihilfen den maximal zulässigen Höchstbetrag von 1,8 Millionen EUR nicht übersteigen. (Für Unternehmen, die im Fischerei- und Aquakultursektor tätig sind, gilt ein Höchstbetrag von 270.000 EUR. Für Unternehmen, die in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte tätig sind, gilt ein Höchstbetrag von 225.000 EUR.)

Mittel der Soforthilfe fallen unter die Regelung der Kleinbeihilfen. Somit entspricht der Zuschussbetrag, der Ihnen aus der Soforthilfe gewährt wurde, der erhaltenen Kleinbeihilfe.

17. Wohin kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?

Anfragen, die nicht auf Basis der FAQ beantwortet werden können, richten Sie bitte schriftlich an service-soforthilfe@ilb.de

  • FAQ zur Rückzahlung

    Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail:

    service-soforthilfe@ilb.de