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Schlussabrechnung

Die Schlussabrechnung über die prüfenden Dritten ist ab sofort möglich.

Paket 1:

  • Überbrückungshilfe 1 (ÜBH1)
  • Überbrückungshilfe 2 (ÜBH2)
  • Überbrückungshilfe 3 (ÜBH3) und für
  • November und Dezemberhilfe (nur Anträge, die prüfende Dritte eingereicht wurden).

Paket 2:

  • Überbrückungshilfe 3 plus (ÜBH3plus)
  • Überbrückungshilfe 4 (ÜBH 4)

Bitte reichen Sie die Schlussabrechnungen für die genannten Programme gebündelt ein.

Die Einrichtungsfrist für die Schlussabrechnungen (Paket 1 und 2) ist der 31.10.2023.

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der Schlussabrechnungen mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.

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