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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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Die Schlussabrechnung über die prüfenden Dritten ist ab sofort möglich.
Bitte reichen Sie die Schlussabrechnungen für die genannten Programme gebündelt ein.
Die Einrichtungsfrist für die Schlussabrechnungen (Paket 1 und 2) ist der 30.6.2023.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der Schlussabrechnungen mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.