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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Ihre Ansprechpartner für Förderung im Land Brandenburg
Das Förderprogramm Brandenburg Kredit Innovativ mit Haftungsfreistellung unterstützt innovative Unternehmen mit Krediten zur Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln oder Unternehmensübertragungen.
Mit dem neuen Brandenburg Kredit Innovativ mit Haftungsfreistellung erleichtert die ILB seit Juli 2016 bestehenden innovativen Brandenburger Unternehmen oder neugegründeten Unternehmen den Zugang zu Finanzierungen.
Die ILB hat dazu mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) und weiteren sechs regionalen Förderinstituten eine InnovFin-Vereinbarung unterzeichnet. Sie ist Teil der Investitionsoffensive für Europa, deren Schwerpunkt auf der Beseitigung von Investitionshindernissen und der Unterstützung von Investitionsvorhaben liegt.
Der "Brandenburg Kredit Innovativ mit Haftungsfreistellung" wird von der InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität des Horizon 2020-Programm der Europäischen Union (Rahmenprogramm für Forschung und Innovation) und dem unter der Investitionsoffensive für Europa errichteten Europäischen Fonds für strategische Investitionen ("EFSI") ermöglicht. Zweck des EFSI ist es, die Finanzierung und Durchführung produktiver Investitionen in der Europäischen Union zu fördern sowie den verbesserten Zugang zu Finanzierungen sicherzustellen.
Verlängerung der Programmlaufzeit des Brandenburg-Kredits Innovativ mit Haftungsfreistellung bis zum 31. Dezember 2022
Mit dem Förderprogramm "Brandenburg-Kredit Innovativ mit Haftungsfreistellung" unterstützt die ILB seit dem 1. Juli 2016 innovative Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen (inklusive Digitalisierungsvorhaben), Betriebsmitteln und Unternehmensübertragungen durch die Bereitstellung zinsgünstiger Kreditmittel, die die Hausbank an das Unternehmen weiterleitet, und damit verbunden die Übernahme einer 70%igen Haftungsfreistellung zu Gunsten der Hausbank.
Die bisherigen Erfahrungen aus dem Förderprogramm als auch aus weiteren Programmen der ILB haben gezeigt, dass trotz eines derzeit positiven Unternehmens- und Finanzierungsumfelds insbesondere innovative Unternehmen weiterhin mit Schwierigkeiten bei der finanziellen Realisierung ihrer Vorhaben und einem eingeschränkten Zugang zu den Kreditmärkten konfrontiert sind.
Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der ILB in Abstimmung mit weiteren Förderbanken anderer Bundesländer beschlossen, die Geltungsdauer des Brandenburg-Kredit Innovativ mit Haftungsfreistellung" nochmals um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern.
Wer wird gefördert?
Die ILB fördert mit dem Brandenburg Kredit Innovativ mit Haftungsfreistellung kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten. Dies betrifft kleine Mittelstandsfirmen und Existenzgründer, welche eines von insgesamt 12 Innovationskriterien erfüllen, z. B. Herstellung und Entwicklung innovativer Produkte, Patentanmeldung, Erhalt einer Innovationsförderung etc.
Was wird gefördert?
Mit dem Brandenburg Kredit Innovativ mit Haftungsfreistellung fördert die ILB Investitionen, Betriebsmittel oder Unternehmensübertragungen.
Wie wird gefördert?
Über den neuen Brandenburg Kredit Innovativ stellt die ILB die Hausbank zu 70 Prozent des Kreditanteils von ihrem Risiko frei. Aufgrund der Kooperation zwischen der ILB und der Bürgschaftsbank Brandenburg kann die Haftungsfreistellung für KMU sogar auf bis zu 80 Prozent erhöht werden. Dadurch verbessert sich die Finanzierungsbasis für die Unternehmen und Hausbanken.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Darlehen werden durch die Hausbanken bei der ILB beantragt.
Geltungsdauer
Das Programm endet am 31. Dezember 2022.
Wie erfolgt die Besicherung?
Die Darlehen sind banküblich zu besichern.
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