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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00 - 17.00 Uhr)
Benutzerleitfaden
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Im Rahmen des Förderprogramms gewähren wir für Investitionsmaßnahmen in die Digitalisierung einen anteiligen Zuschuss.
Ziel des Förderprogramms ist die weitere Stärkung der kommunalen, wirtschaftsnahen Infrastruktur durch Zuwendungen zur Einrichtung beziehungsweise Errichtung von Informationsgeräten für touristische Angebote im Land Brandenburg.
Wer wird gefördert?
Gebietskörperschaften, vorrangig die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg
Was wird gefördert?
Investitionen in die wirtschaftsnahe, kommunale Infrastruktur im Land Brandenburg
Zuwendungsfähig sind Stelen und Displays, die an strategisch wichtigen Standorten aufgestellt werden.
Mehrere Stelen und Displays an einem Standort beziehungsweis in unmittelbarer Nachbarschaft können mit Begründung der Notwendigkeit gefördert werden.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben kleiner 10 000 Euro
Wie wird gefördert?
Zuschuss bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Wie ist das Antragsverfahren?
Zuwendungen werden auf Antrag gewährt. Vollständige Antragsunterlagen sind unter Nutzung des elektronischen Antragsverfahrens auf der Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg bis zum 31. Juli 2022 (Ausschlussfrist) einzureichen.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) helfen Ihnen gerne bei Beantwortung Ihrer Fragen.
Mit der Durchführung des Vorhabens soll unverzüglich, grundsätzlich spätestens drei Monate nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, begonnen werden (zumindest muss der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages vorliegen). Für die Durchführung des Vorhabens erforderliche Genehmigungen müssen vor der ersten Auszahlung der Zuwendung vorliegen.
Mit dem Eingang der elektronischen Antragseingangsbestätigung bei der Antragstellenden darf mit dem Vorhaben begonnen werden.
Die Vorhaben müssen - soweit nach dem Stand der Technik möglich - die Barrierefreiheit gewährleisten.
Eigenleistungen der Antragstellenden sind nicht zuwendungsfähig.
Die Vorhaben müssen bis spätestens 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen.
Kurzformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt A Information und Kommunikation zum EFRE 2014 - 2020 In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Allgemeine Grundsätze der EFRE-Förderung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt B Information und Kommunikation zum EFRE 2014 - 2020 In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des EFRE 2014-2020 In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Nachhaltige Entwicklung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Vorschriften zur Information und Kommunikation In Info-Korb legen
Identifizierung nach den Geldwäschebestimmungen In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Anlage Sicherheitsleistungen In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Unterschriftsprobenblatt In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Anlage Auftraggebereigenschaft In Info-Korb legen
Nachtragsbegründung In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz In Info-Korb legen