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Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) über die ILB die nachhaltige Entwicklung der Städte und Gemeinden im Land Brandenburg.
Fördernehmer | Zentrale Orte bzw. Gemeinden in einer interkommunalen Kooperation mit einem Zentralen Ort, Kultureinrichtungen, soziale Einrichtungen, Ämter, Verbandsgemeinden, Landkreise sowie freie Träger von genehmigten Ersatzschulen in ihrer Eigenschaft als Schulträger und Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs |
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Förderthemen | Vorhaben zur Qualifizierung und Anpassung der sozialen und kulturellen Infrastruktur, Vorhaben zur ökologischen und klimagerechten Entwicklung und Klimaanpassung sowie zu nachhaltigen Mobilitätslösungen |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Stadtentwicklungsfonds |
Ziel des Programms ist die funktionale Stärkung der Zentralen Orte gemäß Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) als Beitrag zur Sicherung von Chancengleichheit und gesellschaftlicher Teilhabe in allen Teilräumen.
Hierfür wird insbesondere die Steigerung der Standortattraktivität und die Sicherung der Funktions- bzw. Leistungsfähigkeit der Zentralen Orte in Bezug auf die mit dem Umland bestehenden Verflechtungen unterstützt.
Wer wird gefördert?
Zuwendungen nach dieser Richtlinie können erhalten:
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
Vorhaben zur Qualifizierung und Anpassung der sozialen und kulturellen Infrastruktur
Vorhaben zur ökologischen und klimagerechten Entwicklung und Klimaanpassung sowie zu nachhaltigen Mobilitätslösungen
Wer oder was wird nicht gefördert?
Ausgeschlossen sind u. a.
Wie wird gefördert?
Die Förderung beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der EFRE-Zuschuss muss mehr als 200.000 EUR betragen.
Die Förderung nach den Artikeln 53, 55 und 56 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) darf nicht höher sein als die Differenz zwischen den zuwendungsfähigen Ausgaben und dem Betriebsgewinn der Investition. Der Betriebsgewinn wird vorab, auf der Grundlage realistischer Projektionen, von den beihilfefähigen Ausgaben abgezogen.
Weiterhin können Gemeinden und außergemeindliche Antragstellende unter bestimmten Voraussetzungen Mittel aus dem Stadtentwicklungsfonds (SEF) als Eigenmittel beantragen.
Wie ist das Antragsverfahren?
1. Stufe - Interessenbekundungsverfahren
Das MIL führt bis zu drei thematische Aufrufe durch und wird dabei durch die ILB und das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) unterstützt. Mit diesen Aufrufen sollen Vorhaben bestimmt werden, die inhaltlich und qualitativ geeignet sind, die Ziele des EFRE-/JTF-Programms umzusetzen.
Der 1. Aufruf endete am 30. Oktober 2023. Derzeit findet das Auswahlverfahren statt. Die weiteren Aufruftermine werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben.
2. Stufe - Antragsverfahren
Für Vorhaben, die im Ergebnis des Auswahlverfahrens für eine Förderung in Frage kommen, sind nach Aufforderung durch die ILB ggf. weitere Antragsunterlagen einzureichen.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 14. August 2023 in Kraft und am 31. Dezember 2027 außer Kraft.
Eine Förderung auf Grundlage von Artikel 53, 55 oder 56 AGVO darf nur bis zum 30. Juni 2027 erfolgen.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
1. Stufe - Interessenbekundungsverfahren
Für Fragen zum Interessenbekundungsverfahren und zur Auswahl der Vorhaben stehen die Ansprechpersonen des MIL und des LBV zur Verfügung. Alle Informationen dazu sind auf der Internetseite des MIL zu finden.
2. Stufe - Antragsverfahren
Bei der Beantwortung Ihrer Fragen zum Antragsverfahren helfen Ihnen die die Mitarbeitenden der ILB weiter.
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)
Stand: 10/2023Hinweise zur Umsetzung der Prüfung auf Klimaverträglichkeit im Rahmen des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Fonds für einen gerechten Übergang 2021 bis 2027
Stand: 08/2023Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022Merkblatt Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg
Stand: 06/2022Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit
Stand: 12/2022Antrag Nachhaltige Stadtentwicklung (NaS) - 1. Aufruf Anlage Interessenbekundung
Stand: 10/2023Klimaverträglichkeitsprüfung von Infrastrukturinvestitionen EFRE/JTF 2021-2027
Stand: 10/2023für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019Merkblatt Vergabebestimmungen - Kofinanzierung mit EU-Mitteln - nach Nummer 3.1.a ANBest-EU 21 in der Förderperiode 2021 - 2027
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022Neutralitätserklärung - Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 11/2022Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei EFRE-/JTF-finanzierten Zuwendungen
gültig für EFRE und JTF in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022