Forst - Förderung Landeswald

Forst - Förderung Landeswald

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  • Portrait Manuela Staake Manuela Staake Referat Umwelt
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Weitere Ansprechpersonen

  • Constantin Desselberger Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
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Überblick

Mit dem Förderprogramm werden forstwirtschaftliche Vorhaben des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB) unterstützt.

Fördernehmer Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB)
Förderthemen Waldumbau inklusive Kulturpflege dieser Flächen, Erstellung von Standortgutachten in Form einer nachvollziehbaren Anbauempfehlung für das zu finanzierende Vorhaben, Überwachung sowie Vorbeugung und Bekämpfung von Waldschäden
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von Vorhaben des Landesbetriebes Forst Brandenburg
Mittelherkunft Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Land Brandenburg

Ziel des Programms

Entwicklung stabiler und standortgerechter Wälder im Landeswald unter Berücksichtigung der ökologischen und ökonomischen Leistungsfähigkeit sowie des Klimawandels. Ziel ist die nachhaltige Sicherung und Entwicklung der Waldfunktion.

Aktuelle Meldungen

Wichtiger Hinweis zur Aussteuerung der Förderperiode 2014 - 2022

Aufgrund der auslaufenden ELER-Förderperiode 2014 bis 2022 möchten wir Sie darüber informieren, dass es notwendig ist, Ihre Vorhaben bis zum 31.12.2024 abzuschließen und Ihren Verwendungsnachweis bis zum 31.03.2025 bei der ILB einzureichen.

Hinweis zum Auszahlungsantrag

Bitte reichen Sie uns zukünftig das Formular "Liste der bezahlten Rechnungen" als unterschriebenes Original und bei Auszahlungsanträgen mit mehr als fünf Belegen zusätzlich als Excel Datei per E-Mail ein.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Das Land Brandenburg, vertreten durch den Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB).

Was wird gefördert?

Maßnahmebereich I (MB I)

  • Erstellung Standortgutachten
  • Kulturvorbereitung
  • Bodenbearbeitung
  • Saatgut inklusive Ausbringung
  • Pflanzgut
  • Pflanzung
  • Markierungsstäbe Kulturpflege

Maßnahmebereich II (MB II)

  • Vorbeugung und Bekämpfung von Waldschäden durch Anlage bzw. Verbesserung von Löschwasserentnahmestellen, Wegebau und Anlage von Waldbrandschutzriegelsystemen und deren Pflege
  • Maßnahmen der Überwachung von Forstschädlingen und Verbesserung der Überwachungssysteme Waldbrandschutz

Wer oder was wird nicht gefördert?

Rabatte und Skonti sind nicht finanzierungsfähig. Die Umsatzsteuer ist nicht finanzierungsfähig.

Wie wird gefördert?

Zuschuss als Festbetragsfinanzierung (MB I) oder Anteilsfinanzierung (MB II)

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Für die Maßnahmebereiche (MB) I und II können ab dem 21.02.2024 wieder Anträge vollständig und formgebunden bei der ILB eingereicht werden. Letzter Posteingang ist der 05.04.2024.

Für den MB I - Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft - alle Maßnahmen - steht ein Budget in Höhe von 700.000,00 EUR zur Verfügung.

Für den MB II - Vorbeugung und Bekämpfung von Waldschäden - steht ein Budget in Höhe von 5.000.000,00 EUR zur Verfügung.

Hinweis:

Nach dem Termin erfolgt eine Analyse der vorliegenden vollständigen Anträge. Liegt der Mittelbedarf unter den zur Bewirtschaftung zugewiesenen Mitteln, wird jeder vollständige Antrag bewilligt und ein neuer Eingangstermin festgesetzt. Liegt der Mittelbedarf über den zugewiesenen Mitteln, erfolgt eine Auswahl der zu bewilligenden Projekte.

Geltungsdauer

Diese Verwaltungsvorschrift gilt mit Wirkung vom 1. Mai 2016 - zuletzt geändert zum 1. Januar 2023 - bis 31. Dezember 2024.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Ihre Ansprechperson bei der ILB ist Frau M. Staake, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1553 erreichen.

Was ist noch zu beachten

  • Auf Grundlage des Erlasses der Verwaltungsbehörde ELER werden Prioritäten bei der Entscheidung zur Bewilligung von Maßnahmen gesetzt. Die Projektauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien mittels festgelegten Punktesystemen. Die Bewilligung der Anträge erfolgt in absteigender Reihenfolge bis zur Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
  • In Bezug auf die Anwendung der vergaberechtlichen Vorschriften gelten die einschlägigen Festlegungen gemäß § 55 LHO Brandenburg. Darüber hinaus gilt bei Aufträgen mit Binnenmarktrelevanz die Transparenzpflicht.
  • Der Finanzierungsempfänger muss Eigentümer der begünstigten Flächen sein bzw. Nutzungsrechte an Flächen (MB II) nachweisen.
  • Die Auszahlung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip.
  • Die erstattungsfähigen Ausgaben vermindern sich um zweckgebundene finanzielle Mittel/Leistungen Dritter.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Rechtshinweise