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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) über die ILB bei Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes einschließlich einer nachhaltigen Mobilität.
Ziel des Programms ist die Förderung der Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes einschließlich einer nachhaltigen Mobilität.
Aufgrund der gegenwärtigen Antragslage können wir aktuell keine Anträge auf Förderung entgegen nehmen.
Unser Kundenportal wird für die Antragstellung im Förderprogramm Mobilität geschlossen.
Um regelmäßig Informationen über Veränderungen in den Förderprogrammen oder über neue Förderangebote zu erhalten, tragen Sie sich auf www.ilb.de in den ILB-Newsletter ein.
Die Änderungen der Richtlinie Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr (Mobilitätsrichtlinie) wurden mit dem Amtsblatt vom 03.07.2019 veröffentlicht. Mit den Änderungen ergeben sich für Sie veränderte und vereinfachte Förderbedingungen:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich in einem Urteil vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17) entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchsthonorarsätze ein Verstoß gegen die eruoparechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit darstellen und damit europarechtswidrig sind. Dies bedeutet für diejenigen Zuwendungsempfänger, die im Rahmen ihrer Bauvergaben die HOAI anwenden, und damit insbesondere für die öffentlichen Auftraggeber, dass diese ab dem 04.07.2019 die Einhaltung der in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchsthonorarsätze nicht zu einem unbedingten bzw. absoluten Zuschlagskriterium machen dürfen. So darf insbesondere bei der Vergabe von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber, bei denen regelmäßig die HOAI zur Anwendung gelangt, der Zuschlag nicht mehr aufgrund der Tatsache verweigert werden, dass die angebotenen Preise unterhalb der Mindesthonorarsätze oder oberhalb der Höchsthonorarsätze der HOAI liegen. Der EuGH hat aber auch die von der EU-Kommission vorgeschlagene Vorgehensweise, potentiellen Leistungserbringern (Bietern) "Preisorientierungen für die verschiedenen von der HOAI genannten Kategorien von Leistungen zur Verfügung zu stellen" anerkannt und damit diesen Umgang mit der HOAI als europarechtskonform befunden.
Die Änderungen der Richtlinie Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr (Mobilitätsrichtlinie) wurden mit dem Amtsblatt vom 30.05.2018 bekanntgegeben. Mit den Änderungen ergeben sich für Sie veränderte und vereinfachte Förderbedingungen:
Ab sofort unterstützt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) über die ILB Brandenburger Kommunen und Unternehmen bei Maßnahmen zur Senkung des CO2-Ausstoßes. Gefördert werden unter anderem Mobilitätskonzepte, Investitionsvorhaben des ÖPNV und energieeffiziente und klimafreundliche Antriebe im ÖPNV.
Die Beantragung erfolgt über das ILB-Kundenportal. Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Das MIL-Förderprogramm Mobilität unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
Das MIL-Förderprogramm Mobilität unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
Nicht zuwendungsfähige Ausgaben sind in der Anlage zur Richtlinie detailliert aufgeführt.
Grundsätzlich beträgt die Förderung in Form eines Zuschusses bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für die Förderung von energieeffizienten und klimafreundlichen Antrieben im ÖPNV sowie Modellvorhaben für deren Einsatz gelten abweichende Fördersätze.
Die Anträge können ab 08.09.2016 online über das ILB-Kundenportal (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de) gestellt werden.
Die Richtlinie trat am 08.09.2016 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Bei der Vergabe von Aufträgen sind die Regelungen der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds (EFRE, ELER, EMFF und ESF) finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 (ANBest-EU) zu beachten und anzuwenden.
Kurzinformation (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
Richtlinie (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
Richtlinie - Leitfaden (Auslegungshinweise zu förderfähigen Ausgaben) (PDF 0,48 MB) In Info-Korb legen
BLB - Allgemeine Hinweise zur Antragsprüfung - Inhalt von Bauunterlagen für die baufachliche Prüfung (PDF 0,29 MB) In Info-Korb legen
EFRE - Merkblatt - Einnahmen schaffende Projekte (PDF 0,2 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Allgemeine Grundsätze der EFRE-Förderung (PDF 0,19 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des EFRE 2014-2020 (PDF 0,17 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung (PDF 0,36 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Nachhaltige Entwicklung (PDF 0,18 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Vorschriften zur Information und Kommunikation (PDF 0,16 MB) In Info-Korb legen
Fachliche Stellungnahme (PDF 3,92 MB) In Info-Korb legen
Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, Abt. 4, Nr. 5/2017
Leitfaden für Begünstigte zur Einhaltung der Informations- und Kommunikationspflichten EFRE-Förderperiode 2014-2020 (PDF 6,0 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme (PDF 20 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU (PDF 44 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit (PDF 0,12 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen (PDF 39 kB) In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) (PDF 1,21 MB) In Info-Korb legen
Berechnung CO2-Emission (XLSX 19 kB) In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des EFRE 2014- 2020 (PDF 1,26 MB) In Info-Korb legen
Einnahmen schaffende Projekte - Anlage zum Antrag (XLS 0,15 MB) In Info-Korb legen
Einnahmen schaffende Projekte - Anlage zum VN - VN-Testat (XLS 0,15 MB) In Info-Korb legen
Einzelvollmacht (PDF 88 kB) In Info-Korb legen
Erklärung des Lead-Partners der SUW-Strategie (PDF 1,19 MB) In Info-Korb legen
Vollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Anlage Auftraggebereigenschaft (PDF 1,19 MB) In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens (PDF 1,31 MB) In Info-Korb legen
Nachtragsbegründung (PDF 1,11 MB) In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020
Merkblatt zu Ausgabebelegen (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 (XLSM 94 kB) In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020
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Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 (XLSM 98 kB) In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.1.a ANBest-EU (PDF 1,13 MB) In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU (PDF 1,13 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU (PDF 56 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU (PDF 59 kB) In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz (PDF 61 kB) In Info-Korb legen
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