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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00-17.00 Uhr)
Benutzerleitfaden
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) über die ILB bei Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes einschließlich einer nachhaltigen Mobilität.
Ziel des Programms ist die Förderung der Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes einschließlich einer nachhaltigen Mobilität.
Antragsannahmestopp im Förderprogramm Mobilität
Aufgrund der gegenwärtigen Antragslage können wir aktuell keine Anträge auf Förderung entgegen nehmen.
Unser Kundenportal wird für die Antragstellung im Förderprogramm Mobilität geschlossen.
Um regelmäßig Informationen über Veränderungen in den Förderprogrammen oder über neue Förderangebote zu erhalten, tragen Sie sich auf www.ilb.de in den ILB-Newsletter ein.
Änderung der Richtlinie Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr (Mobiliitätsrichtlinie)
Die Änderungen der Richtlinie Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr (Mobilitätsrichtlinie) wurden mit dem Amtsblatt vom 03.07.2019 veröffentlicht. Mit den Änderungen ergeben sich für Sie veränderte und vereinfachte Förderbedingungen:
Honorarodnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich in einem Urteil vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17) entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchsthonorarsätze ein Verstoß gegen die eruoparechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit darstellen und damit europarechtswidrig sind. Dies bedeutet für diejenigen Zuwendungsempfänger, die im Rahmen ihrer Bauvergaben die HOAI anwenden, und damit insbesondere für die öffentlichen Auftraggeber, dass diese ab dem 04.07.2019 die Einhaltung der in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchsthonorarsätze nicht zu einem unbedingten bzw. absoluten Zuschlagskriterium machen dürfen. So darf insbesondere bei der Vergabe von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber, bei denen regelmäßig die HOAI zur Anwendung gelangt, der Zuschlag nicht mehr aufgrund der Tatsache verweigert werden, dass die angebotenen Preise unterhalb der Mindesthonorarsätze oder oberhalb der Höchsthonorarsätze der HOAI liegen. Der EuGH hat aber auch die von der EU-Kommission vorgeschlagene Vorgehensweise, potentiellen Leistungserbringern (Bietern) "Preisorientierungen für die verschiedenen von der HOAI genannten Kategorien von Leistungen zur Verfügung zu stellen" anerkannt und damit diesen Umgang mit der HOAI als europarechtskonform befunden.
Änderung der Richtlinie Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr (Mobilitätsrichtlinie)
Die Änderungen der Richtlinie Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr (Mobilitätsrichtlinie) wurden mit dem Amtsblatt vom 30.05.2018 bekanntgegeben. Mit den Änderungen ergeben sich für Sie veränderte und vereinfachte Förderbedingungen:
Start neues Förderprogramm: Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr (Mobilitätsrichtlinie)
Ab sofort unterstützt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) über die ILB Brandenburger Kommunen und Unternehmen bei Maßnahmen zur Senkung des CO2-Ausstoßes. Gefördert werden unter anderem Mobilitätskonzepte, Investitionsvorhaben des ÖPNV und energieeffiziente und klimafreundliche Antriebe im ÖPNV.
Die Beantragung erfolgt über das ILB-Kundenportal. Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Wer wird gefördert?
Das MIL-Förderprogramm Mobilität unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
Was wird gefördert?
Das MIL-Förderprogramm Mobilität unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht zuwendungsfähige Ausgaben sind in der Anlage zur Richtlinie detailliert aufgeführt.
Wie wird gefördert?
Grundsätzlich beträgt die Förderung in Form eines Zuschusses bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für die Förderung von energieeffizienten und klimafreundlichen Antrieben im ÖPNV sowie Modellvorhaben für deren Einsatz gelten abweichende Fördersätze.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Anträge können ab 08.09.2016 online über das ILB-Kundenportal (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de) gestellt werden.
Geltungsdauer
Die Richtlinie trat am 08.09.2016 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Bei der Vergabe von Aufträgen sind die Regelungen der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds (EFRE, ELER, EMFF und ESF) finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 (ANBest-EU) zu beachten und anzuwenden.
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Richtlinie - Leitfaden (Auslegungshinweise zu förderfähigen Ausgaben) In Info-Korb legen
BLB - Allgemeine Hinweise zur Antragsprüfung - Inhalt von Bauunterlagen für die baufachliche Prüfung In Info-Korb legen
EFRE - Merkblatt - Einnahmen schaffende Projekte In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Allgemeine Grundsätze der EFRE-Förderung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des EFRE 2014-2020 In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Nachhaltige Entwicklung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Vorschriften zur Information und Kommunikation In Info-Korb legen
Fachliche Stellungnahme In Info-Korb legen
Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, Abt. 4, Nr. 5/2017
Leitfaden für Begünstigte zur Einhaltung der Informations- und Kommunikationspflichten EFRE-Förderperiode 2014-2020 In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU In Info-Korb legen
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) In Info-Korb legen
Berechnung CO2-Emission In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des EFRE 2014- 2020 In Info-Korb legen
Einnahmen schaffende Projekte - Anlage zum Antrag In Info-Korb legen
Einnahmen schaffende Projekte - Anlage zum VN - VN-Testat In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Erklärung des Lead-Partners der SUW-Strategie In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Anlage Auftraggebereigenschaft In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens In Info-Korb legen
Nachtragsbegründung In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020 In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.1.a ANBest-EU In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz In Info-Korb legen