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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Tel.: 0331 660 - 1786
Ihre Ansprechpartner zum Thema
Mit dem Förderprogramm Brandenburg Paket Energie – BEn 2023/2024 unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei der Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energiequellen, der Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung von Erneuerbaren Energien.
Das Ziel des Programms ist brandenburgische Unternehmen bei Energiemaßnahmen zu deren finanzieller Entlastung zu unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung von Erneuerbaren Energien. Mit der Umsetzung der Maßnahmen werden die energiebedingten CO2-Emissionen in Brandenburg weiter gesenkt. Gleichzeitig wird ein Beitrag zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2040 des Landes Brandenburg geleistet.
Wer wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm BEn 2023/2024 unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
Was wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm BEn 2023/2024 unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
Investive Maßnahmen für wirtschaftlichen Tätigkeiten, wie z.B.:
In unseren programmbezogenen Merkblättern (zu finden unter "Konditionen, Formulare und Dokumente") finden Sie Angaben zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Nicht investive Maßnahmen für wirtschaftliche Tätigkeiten, wie z.B.:
Eine abschließende Aufzählung finden Sie in Ziffer 2 der Richtlinie.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen:
Nicht gefördert werden insbesondere folgende Ausgaben:
Weitere Details finden Sie in Ziffer 5.5 der Richtlinie.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Projektförderung.
Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt.
Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben des beantragten Beihilferegimes (AGVO oder De-minimis-Verordnung).
Sie erhalten in Bezug auf die Maßnahme
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Antragsunterlagen können ab sofort unter "Konditionen, Formulare und Dokumente" heruntergeladen und postalisch bei der ILB eingereicht werden.
Der Stichtag, bis zu dem Förderanträge gestellt werden können, wird im Laufe des Jahres 2023 hier bekannt gegeben.
Geltungsdauer
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 3. März 2023 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2024.
Wir möchten Sie an dieser Stelle noch auf einige wichtige Aspekte hinweisen:
Zu allen genannten Punkten finden Sie Informationen in den programmbezogenen Merkblättern.
Bei der Beantwortung von Fragen helfen Ihnen gerne unsere Mitarbeitenden.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Wir beantworten nicht nur Detailfragen. Wir unterstützen Sie gern bei formalen Aspekten der Antragstellung.
Anlage zur Richtlinie - Auszug Ziffer 5.6 Höhe der Zuwendung In Info-Korb legen
Fragen und Antworten zur Richtlinie BEn 2023 In Info-Korb legen
Information zur Förderung der Integration Erneuerbarer Energien In Info-Korb legen
Information zur Förderung der Integration Erneuerbarer Energien - Photovoltaikanlagen In Info-Korb legen
Information zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen In Info-Korb legen
Information zur Förderung von Fernwärme- oder Fernkältesystemen In Info-Korb legen
Information zur Förderung von nichtinvestiven Vorhaben In Info-Korb legen
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
KMU-Informationsblatt B In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme In Info-Korb legen
Merkblatt De-minimis-Regel In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU In Info-Korb legen
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag - Angaben zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag - Berechnung Betriebsgewinn - Zuschusshöhe für Wärmeverteilnetze nach AGVO In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag - Einsparberechnungen nach Ziffern 2.1 und 2.2 (ohne Wärmenetz) In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag - Vorhabensbeschreibung - nicht investive Maßnahmen In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag - Vorhabensbeschreibung Energieeffizienzverbesserung nach Ziffer 2.1 In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag - Vorhabensbeschreibung Fernwärme_Fernkälte nach Ziffer 2.3 In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag - Vorhabensbeschreibung Integration Erneuerbarer Energien nach Ziffer 2.2 In Info-Korb legen
Antragsformular In Info-Korb legen
De-minimis Erklärung In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Unterschriftsprobenblatt In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Anlage Auftraggebereigenschaft In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz Kunde In Info-Korb legen