Brandenburg Paket Energie – BEn 2023/2024

Brandenburg Paket Energie – BEn 2023/2024

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Überblick

Mit dem Förderprogramm Brandenburg Paket Energie – BEn 2023/2024 unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei der Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energiequellen, der Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung von Erneuerbaren Energien.

Fördernehmer Unternehmen und Kommunen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten
Förderthemen Investive Maßnahmen:
(z.B. Anlagen zur Energieeffizienzverbesserung, Anlagen zur Energierückgewinnung, Erneuerbare-Energien-Erzeugungsanlagen, Fernwärme- und Fernkältesysteme)
Nicht investive Maßnahmen:
(z.B. Konzepte, Vorerkundungen bei Geothermieprojekten, Energieberatungen)
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)
Mittelherkunft Land Brandenburg

Ziel des Programms

Das Ziel des Programms ist brandenburgische Unternehmen bei Energiemaßnahmen zu deren finanzieller Entlastung zu unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung von Erneuerbaren Energien. Mit der Umsetzung der Maßnahmen werden die energiebedingten CO2-Emissionen in Brandenburg weiter gesenkt. Gleichzeitig wird ein Beitrag zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2040 des Landes Brandenburg geleistet.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Das MWAE-Förderprogramm BEn 2023/2024 unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten (mit Ausnahme des Bundes und Bundeseinrichtungen sowie der unmittelbaren Landesverwaltung),
  • juristische Personen des privaten Rechts im Rahmen ihrer Tätigkeiten in der gewerblichen Wirtschaft sowie Vereine, Verbände und Stiftungen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten,
  • Einzelunternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Personengesellschaften der gewerblichen Wirtschaft.

Was wird gefördert?

Das MWAE-Förderprogramm BEn 2023/2024 unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:

Investive Maßnahmen für wirtschaftlichen Tätigkeiten, wie z.B.:

  • Energieeffizienzverbesserungen in technischen Prozessabläufen durch die Einsparung von Strom und/oder Wärme,
  • Integration und Nutzung von Erneuerbare-Energien-Erzeugungsanlagen in technischen Prozessabläufen oder Wärmenetzen,
  • Investitionen in Fernwärme- und Fernkältesysteme.

In unseren programmbezogenen Merkblättern (zu finden unter "Konditionen, Formulare und Dokumente") finden Sie Angaben zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Nicht investive Maßnahmen für wirtschaftliche Tätigkeiten, wie z.B.:

  • Erarbeitung/Erstellung von Konzepten, Studien und Vorerkundungen bei Geothermieprojekten,
  • Energieberatungsdienstleistungen.

Eine abschließende Aufzählung finden Sie in Ziffer 2 der Richtlinie.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen:

  • die gesetzlich vorgeschrieben sind / oder behördlich angeordnet wurden,
  • deren dauerhafter wirtschaftlicher Betrieb unter Berücksichtigung der Förderung nicht gesichert werden kann,
  • die eine Amortisationszeit von unter drei Jahren besitzen,
  • die vor Antragstellung begonnen worden sind,
  • deren Zuwendungsbetrag unter 5.000,00 EUR liegt.

Nicht gefördert werden insbesondere folgende Ausgaben:

  • Umsatzsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt,
  • Ausgaben zur Finanzierung der Maßnahme sowie regelmäßige Rechts- und laufende Steuerberatungen.

Weitere Details finden Sie in Ziffer 5.5 der Richtlinie.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung.

Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt.

Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben des beantragten Beihilferegimes (AGVO oder De-minimis-Verordnung).

Sie erhalten in Bezug auf die Maßnahme

  • 35 - 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
    maximal 15 Mio. EUR abhängig vom Fördergegenstand nach AGVO
  • 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Förderung nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung (maximal 200.000 EUR)

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Antragsunterlagen können ab sofort unter "Konditionen, Formulare und Dokumente" heruntergeladen und postalisch bei der ILB eingereicht werden.

Der Stichtag, bis zu dem Förderanträge gestellt werden können, wird im Laufe des Jahres 2023 hier bekannt gegeben.

Geltungsdauer

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 3. März 2023 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2024.

Was ist noch zu beachten

Wir möchten Sie an dieser Stelle noch auf einige wichtige Aspekte hinweisen:

  • In der Regel sind technische Kriterien vor allem hinsichtlich der Energieeffizienz zu erfüllen.
  • Bei einigen Fördertatbeständen ist die Wirtschaftlichkeit nachzuweisen.
  • Alle erforderlichen Genehmigungen sowie der Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung sollten mit Antragsstellung vorgelegt werden bzw. sollen beantragt sein.
  • Für die Abrechnung der Ausgaben gilt das Erstattungsprinzip, dass heißt es werden nur Ausgaben gefördert, die von Zuwendungsempfangenden bereits bezahlt wurden.
  • In Bezug auf die Anwendung der Vergaberechtsvorschriften
    • gelten für öffentliche Auftraggeber die einschlägigen Festlegungen gemäß ANBest-P in Verbindung mit den Merkblättern zu den Vergabebestimmungen.
    • gilt für nicht-öffentliche Autraggeber der Grundsatz einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung.
  • Der Durchführungszeitraum des Vorhabens muss so bemessen sein, dass der Verwendungsnachweis (vollständige Abrechnung des Vorhabens) spätestens bis zum 30. Juni 2024 bei der ILB eingereicht werden kann. Maßgeblich für die Vorlage ist die Frist im Zuwendungsbescheid.
  • Bei geförderten Investitionsvorhaben ist eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren (nach Ende des Durchfühungszeitraumes) einzuhalten.

Zu allen genannten Punkten finden Sie Informationen in den programmbezogenen Merkblättern.

Bei der Beantwortung von Fragen helfen Ihnen gerne unsere Mitarbeitenden.

Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Wir beantworten nicht nur Detailfragen. Wir unterstützen Sie gern bei formalen Aspekten der Antragstellung.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Rechtshinweise