ILB Förderfinder
Finden Sie Ihr passendes Programm für Ihr Vorhaben
Jetzt Förderung findenMit dem Förderprogramm verfolgt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB das Ziel Langzeitarbeitslosigkeit zu reduzieren. Über die Beschäftigung in Sozialbetrieben soll dieser Personenkreis langfristig in reguläre Beschäftigung integriert werden. Damit wird ein Beitrag geleistet, um Armut im Land Brandenburg zu bekämpfen.
Fördernehmer | Juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die einen Sozialbetrieb im Land Brandenburg betreiben. |
---|---|
Förderthemen | Gefördert werden Personalausgaben von Sozialbetrieben für die sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung von in diesen Sozialbetrieben sozialversicherungspflichtig beschäftigten, ehemaligen Langzeitarbeitslosen. |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie |
Mittelherkunft | Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+), Land Brandenburg |
Ziel ist es langzeitarbeitslose Personen mit Produktivitätseinschränkungen und/oder Vermittlungshindernissen zu beschäftigen, zu fördern und schließlich in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren. Diese Integration soll sozialpädagogisch begleitet werden.
Datenerfassung im „Geschäftsvorfall „Monitoring Indikatorendaten“ ist noch nicht produktiv.
Wichtiger Hinweis für die Zuwendungsempfangenden, welche im Monitoring Daten erfassen:
Bitte erheben Sie die Daten der Teilnehmenden zunächst mittels des Fragebogens in der beschreibbaren PDF-Fassung, wenn die direkte Eingabe nicht möglich ist.
Senden Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen keine ausgefüllten PDF-Fassungen an die ILB.
Zudem ist die elektronische Datenerfassung notwendig. Diese ist demnächst möglich.
Bewahren Sie die PDF-Fassung zum Zweck der elektronischen Erfassung auf.
Derzeit werden mehrere Richtlinien zur gleichen Zeit veröffentlicht, daher verzögert sich die Produktivstellung des vollständigen Geschäftsvorfalls "Monitoring" in einigen Richtlinien.
Wir bitten Sie um Geduld und halten Sie auf dem Laufenden. Vielen Dank.
Wer wird gefördert?
Sozialbetriebe, die ehemalige Langzeitarbeitslose im Sinne des § 18 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) mit Produktivitätseinschränkungen und/oder Vermittlungshemmnissen marktnah sozialversicherungspflichtig beschäftigen.
Dies können juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften sein, die einen Sozialbetrieb betreiben.
Was wird gefördert?
Die Förderung gilt für die Personalausgaben des Betreuungs- beziehungsweise Anleitungspersonals, das im Sozialbetrieb angestellte Langzeitarbeitslose in ihrer Arbeit sozialpädagogisch begleitet.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte, ehemalige Langzeitarbeitslose mit Wohnsitz außerhalb des Landes Brandenburg.
Vorhaben, die bereits für den genannten Zuwendungszweck eine Förderung aus Mitteln der Strukturfonds der Europäischen Union, anderen Förderprogrammen der Europäischen Union oder aus anderen öffentlichen Mitteln erhalten.
Wie wird gefördert?
Eine Förderung der Personalausgaben für die Betreuer und Anleiter erfolgt für die Dauer von maximal 36 Monaten.
Für die sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung eines beschäftigten, ehemaligen Langzeitarbeitslosen werden über einen Zeitraum von maximal 30 Monaten anteilige Personalausgaben in Höhe von 0,2 Vollzeitäquivalenten gefördert.
Eine Vollzeitstelle kann für fünf zu betreuenden Personen eingesetzt werden. Maßgeblich für die Feststellung der Anzahl der betreuten ehemaligen Langzeitarbeitslosen pro Monat ist, dass diese mindestens einen Tag im Monat bei der oder dem Zuwendungsempfangenden sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.
Pro Vollzeitäquivalent können monatlich maximal 4.726 EUR gefördert werden.
Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge auf Förderung nach der Richtlinie einschließlich des Integrationskonzepts und der erforderlichen Unterlagen können ab sofort postalisch bei der ILB eingereicht werden (es gilt der Posteingang bei der ILB).
Die Anforderungen an die Antragstellenden können der Anlage zur Richtlinie entnommen werden. Das Antragsformular sowie weitere Informationen und Unterlagen finden Sie unter der Rubrik "Formulare/Downloads"
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung einzureichen:
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 12. Dezember 2022 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpersonen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 660-2200.
Der zu fördernde Sozialbetrieb muss bei Antragstellung bereits gegründet sein.
Die Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte ist nicht zulässig. Die Maßnahme wird durch die geförderten Sozialbetriebe selbstständig umgesetzt.
Hinweise für Begünstigte des ESF+ zum Online-Bestellsystem (OBS) für ESF+-Marketingartikel
Stand: 03/2023Merkblatt "zur Beachtung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung bei der Planung und Durchführung von Vorhaben im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg"
Stand: 04/2022Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2022Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023Regelungen zur Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben ESF+-kofinanzierter Vorhaben in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2022Hinweise und Erklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF+ 2021-2027
aktualisiert am 06.10.2022
Stand: 07/2022Tätigkeitsnachweis (ESF+ FP 21-27)
für anteilig beschäftigte Mitarbeitende
Stand: 06/2023für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019