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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie die Staatskanzlei Brandenburg über die ILB mit Zuschüssen für die Förderung des wirtschaftlichen Wachstums im Lausitzer Braunkohlerevier in Brandenburg.
Das Ziel des Programms ist der Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft sowie die Förderung wirtschaftlichen Wachstums zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung im Zuge des Ausstiegs aus dem Braunkohleabbau und der Verstromung der Braunkohle.
Gebietskörperschaften sowie sonstige öffentliche und private Träger, die Aufgaben in einem der unter Förderthemen genannten Förderbereiche erfüllen.
Brandenburgischer Teil des Lausitzer Reviers mit den Landkreisen Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und der kreisfreien Stadt Cottbus
Die Förderung wird für Investitionen zur Gestaltung des Strukturwandels insbesondere in folgenden Bereichen gewährt:
Das Projekt muss folgende Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen:
Nicht gefördert werden folgende Maßnahmen:
Ausgenommen von der Förderung sind:
Nicht zuwendungsfähig sind:
Die Förderung erfolgt als Projektförderung.
Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt,
Bei der Höhe der Zuwendung wird danach unterschieden, ob in Bezug auf die Maßnahme eine wirtschaftliche oder nicht wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt:
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit wirtschaftlicher Tätigkeit im Bezug auf die Maßnahme
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die im Rahmen der Maßnahmenumsetzung nicht wirtschaftlich tätig sind
Die Projektakteure reichen die Projektideen bei der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (WRL) ein (www.wirtschaftsregion-lausitz.de).
Die WRL legt nach erfolgter Qualifizierung der Interministeriellen Arbeitsgruppe Lausitz (IMAG Lausitz) Förderempfehlungen zu den Projekten vor.
Die IMAG Lausitz nimmt eine Bewertung und Priorisierung der Projekte vor und bestätigt die Förderwürdigkeit.
Die als förderwürdig bestätigten Projekte können im Anschluss bei der Bewilligungsbehörde (ILB) vor Beginn des Projektes online über das Kundenportal beantragt werden.
Wir möchten Sie an dieser Stelle noch auf einige wichtige Aspekte hinweisen:
Kurzinformation (PDF 47 kB) In Info-Korb legen
Richtlinie (PDF 59 kB) In Info-Korb legen
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Von 7.00 - 22.00 Uhr
Nutzen Sie hierfür auch unseren
Benutzerleitfaden